Hallo, also wenn Dein Imbisswagen mobil ist, brauchst Du ja ein Reisegewerbe. Dies bedeutet allerdings, dass Du keinen gleichbleibenden Standplatz haben solltest.
(Also auf eigenem Grundstück od. Garten etc.)Verkaufen darfst Du eigentlich alles was in Deinem Reisegewerbeschein aufgeführt ist. Schwierig wird es nur mit sogenannten offenen Getränken. Dafür brauchst Du separat eine Schankgenehmigung. Ist Dein Wodka mit… keine Ahnung was schon z.B. in ner Dose also geschlossene bzw. abgepackte Getränke, dürfte das auch kein Problem sein.
Zu den Öffnungszeiten kann ich Dir leider nicht sagen.
Hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen.
ich habe dazu eigentlich wenig Ahnung. Ich glaube, dass sich diese Fragen von Bundesland zu Bundesland bzw. von Stadt zu Stadt verschieden zu beantworten sind. Am Besten du frags beim Gewerbeamt in deiner Stadt nach.