Mobiler kinderkrankenpflegedienst

1 wenn ein arbeitgeber einem einen dienstwagen zu verfühgung stellt und ein zu behandeldes kind nur mit einer stunde hin und einer stunde rückfahrt zu erreichen ist, muss der arbeitnehmer diese zwei stunden fahrzeit auf seine kappe nehmen??
2. wenn auf der lohnabrechnung die 1% regel berechnet wird und der arbeitgeber verlangt zusätzlich das fahrtenbuch und berechnet zusätzlich 11ct pro km für privatfahrten ist das ok?

Die Informationen sind sehr dürftig!

1 wenn ein arbeitgeber einem einen dienstwagen zu verfühgung
stellt und ein zu behandeldes kind nur mit einer stunde hin
und einer stunde rückfahrt zu erreichen ist, muss der
arbeitnehmer diese zwei stunden fahrzeit auf seine kappe
nehmen??

Die Betreuung des Kindes ist doch ein Auftrag des Arbeitgebers.
Dazu gehört doch auch die An- und Rückfahrt.

  1. wenn auf der lohnabrechnung die 1% regel berechnet wird und
    der arbeitgeber verlangt zusätzlich das fahrtenbuch und
    berechnet zusätzlich 11ct pro km für privatfahrten ist das ok?

Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag ?