Mobiles Halteverbot

Hallo w-w-w-ler,

angenommen jemand parkt sein Auto in einem Wohngebiet auf einem ganz normalen Parkplatz entlang der Straße und fährt dann eine Woche in den Urlaub. In dieser Zeit entsteht dort eine Baustelle und der Wagen wird abgeschleppt…
Was kann denn da der Parkende machen? Sollte der vorher einen Weissager befragen??

Danke Uli

www.google.de
Stichworte:
mobiles halteverbot kosten

Antwort:
http://www.fahrschule.de/Auto/20010622.html

M.

Hallo Ulrich,

Du darfst das nicht individualisiert sehen, sondern von dem Grundsatz ausgehen, dass Verkehrszeichen „Allgemeinverfügungen“ sind, die nicht zugestellt werden, sondern durch öffentliche Bekanntmachung für alle gelten.

Es kommt daher im Interesse der Verkehrssicherheit nicht auf die subjektive Wahrnehmung des Einzelnen, sondern nur darauf an, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer die Möglichkeit hat, das Schild wahrzunehmen! Das ist mittlerweile gefestigte Rechtsprechung.

Hier ein paar Fundstellen:

OVG Münster NWVBl 1995, 475 = NVwZ-RR 1996, 59
BVerwG DVBl. 1998, 93 = NJW 1997, 2701

Hallo Uli,

wenn mobile Halteverbotsschilder aufgestellt werden, dann werden alle Autos mit ihren Kennzeichen und den Ventilstellungen ihrer Räder notiert (=Vornotierung).
Die Schilder müssen 72 Std. vor Geltungsbeginn aufgestellt werden, damit sie dem Autofahrer ausreichend bekanntgemacht werden (im Normalfall).
Sollten nun die Schilder der Anordnung entsprechend korrekt aufgestellt worden sein (zeitlich wie auch dem Beschilderungsplan entsprechend) und die Autos, die noch im Geltungsbereich des Halteverbots stehen, abgeschleppt werden, so wird nach der Maßnahme abgeprüft, wer sein Auto schon auf dem Straßenabschnitt geparkt hatte, als die Schilder aufgestellt wurden.
Anhand dieser Vornotierungslisten läßt sich nachvollziehen, wem eventuell nicht bekannt war, dass dort demnächst ein Haltverbot ist.
Ist dann dein Auto auf der Liste, mit den gleichen Ventilständen (bedeutet, dass dein Auto nicht bewegt wurde), dann brauchst natürlich die Verwarngeld- und Abschleppkosten nicht zu tragen.

Grüßle,

Bea

Ergänzung
Es kommt allerdings auch darauf an, weshalb die Schilder aufgestellt wurden. Wenn du wegen Straßenreinigung oder Baustellen abgeschleppt wurdest, dann kann es für dich schlecht aussehen, da z.B. die Straßenreinigungszeiträume in der Presse bekanntgegeben werden.
Einige Richter meinen auch, dass du bei Bekannten oder Verwandten deinen Autoschlüssel hinterlegen solltest, damit sie ggf. dein Auto wegfahren können.
Am besten, du informierst dich vorher, ob irgendetwas ansteht, wie halt Straßenreinigung oder -erneuerung.

NJW 1997, 2701?
Hallo,
die genannte NJW-Fundstelle stimmt leider nicht (nur BAG-Urteile). Hast Du zufällig die richtige?
Der Grund dafür liegt darin, daß ich zur Zeit eine Klausur dieser Thematik erstelle und nach meiner Erinnerung wird bei Allgemeinverfüngenn, insb. dem Stoppschild-Fall, nicht wirklich auf den Zugang verzichtet (da conctra legem), sondern es wird nach einer bestimmten Zeit eine Zugangsfiktion angenommen (letztlich egal für den Autofarhen aber dogmatisch und daher klausurtechnisch doch ein Unterschied). Und da ich erst Montag wieder am Lehrstuhl bin und zu Hause nur NJW habe, bräuchte ich die Fundstelle.
Thx,
Dea

Ich verstehe das nicht!

Ist dann dein Auto auf der Liste, mit den gleichen
Ventilständen (bedeutet, dass dein Auto nicht bewegt wurde),
dann brauchst natürlich die Verwarngeld- und Abschleppkosten
nicht zu tragen.

Unten habe ich ein leicht über google zu findendes Urteil gepostet, das genau das Gegenteil von dem wiedergibt, was Du hier postest. Weißt Du mehr als das VG Berlin???

Gleiches vom OVG Münster hier:

http://www.kfz.de/recht/urteile/halteverbot.php

und vom BVerwG

http://www.avd.de/recht/rechtstips/d_rt_mobilez.htm

Kennst Du die Rechtslage besser als die Gerichte???

M.

Lieb sein…
Nein, aber zufälligerweise arbeite ich beim Ordnungsamt.
Und noch was, was die einen Richter sagen, müssen die anderen nicht kommentarlos übernehmen, das sollte vielleicht dem einen oder anderen bewußt sein.

Die Entscheidungen, die hier getroffen waren, gingen eindeutig gegen die Autofahrer. Kaum wird mal was für die Autofahrer getan, kommt gleich jemand gerannt und pocht auf Gerichtsurteile…

Ich poste hier jedenfalls aus meinem Erfahrungs- und Arbeitsbereich. Dazu brauch ich kein Gerichtsurteil und auch kein google. Schönen Abend noch!

Hallo w-w-w-ler,

wie sollte man nun vorgehen, wenn das Verbotsschild nur 1 Tag vor dem Abschleppen aufgestellt wurde?

Danke Uli

Hallo,
die genannte NJW-Fundstelle stimmt leider nicht (nur
BAG-Urteile). Hast Du zufällig die richtige?

Hm, tja, tut mir leid, ich habe die Fundstelle aus JA 2000, 234, 242 und nicht überprüft. Über google habe ich jetzt folgendes gefunden:

BVerwG, Urteil v. 11.12.1996 - 11 C 15/95, BVerwGE 102, 316 - 320 = NJW 1997, 1021 f. = DÖV 1997, 506 f. = DVBl. 1998, 93 f

Versuch’s mal damit!

Das isse! Vielen Dank!
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Urteile sollte man lesen…

Nein, aber zufälligerweise arbeite ich beim Ordnungsamt.
Und noch was, was die einen Richter sagen, müssen die anderen
nicht kommentarlos übernehmen, das sollte vielleicht dem einen
oder anderen bewußt sein.

Gut. Aber Du arbeitest bei einem Ordnungsamt in einem Bundesland/einer Kommune, d.h. es kann in anderen Ländern/kommunen ganz anders aussehen.
Fakt ist: Werden die Kosten dem „Falschparker“ auferlegt muss er zahlen. Wenn das bei Dir nicht gemacht wird ist das schön für die Autofahrer.

Die Entscheidungen, die hier getroffen waren, gingen eindeutig
gegen die Autofahrer. Kaum wird mal was für die Autofahrer
getan, kommt gleich jemand gerannt und pocht auf
Gerichtsurteile…

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? ich poche nicht auf diese Urteile, sie nutzen mir ja nichts. Ich weise lediglich darauf hin, dass ggf. gezahlt werden muss, da dies mehrfach gerichtl. entschieden wurde.

Ich poste hier jedenfalls aus meinem Erfahrungs- und
Arbeitsbereich. Dazu brauch ich kein Gerichtsurteil und auch
kein google.

Wenn man mit dem Recht arbeitet, sollte man sich mit der Rechtssprechung befassen, dass kann einen vor Fehlentscheidungen bewahren und gehört zum Aufgabenbereich eines jeden Rechtsanwenders.

M.

Kurzer Hinweis: nach einem Domainumzug finden sich die Urteile zu diesem Thema nun hier: http://www.kfz-mag.de/news/recht-urteile