Mir wurde vor einiger Zeit vor meiner Haustür die Beifahrerscheibe eingeschlagen und aus dem Auto wurde das Radio und mein Mobiles Navi welches im Handschufach lag gestohlen.Habe eine Private Hausrat bei der diebstähle aus dem Kfz mit drin ist, am Tel. wurde mir auch noch gesagt das ich Glück hätte, denn in den neuen Verträgen ist das nicht mehr mit eingeschlossen.Jetzt sagt die Versicherung nach deren beitragsfreien Klausel Diebstahl von Hausrat aus dem Kfz besteht nur Versicherungsschutz, wenn nachts das Kfz in einer Garage oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war.Da das Kfz aber auf einem Parkplatz abgestellt war kommen Sie für den Diebstahl nicht auf.
Ist das so richtig, oder habe ich noch eine Chance an eine Erstattung zu kommen?
Vielen Dank im vorraus für Eure Antworten.
Hallo,
also dass es in neueren Verträgen icht mehr mit drinsein soll, das wundert mich. Normaler Weise bauen Versicherer ihren Schutz immer weiter aus, um Kunden zu gewinnen und schränken ihn nicht ein. Etwas merkwürdig, diese Aussage.
Aber was die Erstattung angeht, so kann ich mir schon vorstellen, dass der Versicherer so reagiert, denn - mal ganz plakativ gesprochen - wer sein MOBILES Navi über Nacht im Auto lässt, der ist „selbst Schuld“. Man kann es ja ohne Probleme mit in die Wohnung/das Haus nehmen. So wird die Versicherung es sehen und deshalb der Verweis, dass es in einer Garage z. B. anders ausähe.
Hier sehe ich also schlecht Chancen auf eine Erstattung.
Trotzdem beste Grüße aus Berlin
Alexander Haid
Versicherungsmakler
Hallo!
da gibt es keine allgemeingültige Antwort, da das von Vertrag zu Vertrag völlig unterschiedlich geregelt sein kann. Insofern hilft da nur, mal in die Versicherungsbedingungen VHB zu gucken bzw. in die Besonderen Bedingungen dazu.
Der Nachtausschluss ist allerdings üblich, z.B. beim Thema Fahrraddiebstahl. Eventuell befand sich das Fahrzeug aber ja in Gebrauch (=war irgendwo fern der Wohnung vorübergehend abgestellt). U.U. funktioniert es darüber, letztlich hängt aber natürlich alles vom spezifischen Bedingungstext ab.
Grüße
Dass es eigene Dummheit gewesen ist sehe ich ja selbst ein, aber es wurde ja nicht direkt wegen des Navi eingebrochen, denn das ist nicht sichtbar gewesen sondern lag im Handschuhfach. Da frage ich mich wofür schließe ich eine Versicherung ab die solche Diebstähle beinhalten, wenn die Versicherung sich bei einem Schadenfall doch wieder aus der Affäre zieht.
Hallo immer das gleiche mit den Versicherungen nach 22.oo Uhr keine Wertsachen im Auto bla bla
Tip für die Zukunft:
Spar das Geld für Teilkasko sie Zahlen sowieso nur selten.
Mit dem Gesparten kannst du dann deine Schäden Deck
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com
Ja, das ist wohl so richtig, obwohl ich die Klausel nicht kenne. Das liegen lassen des Navis ist außerdem grobfahrlässig, weswegen es nichts dafür gibt. Das Autoradio gibt es aus der Teilkasko des Autos. Sowie die Scheibe des Autos mit entsprechender SB.
Hallo,
die Auskunft der Versicherung kann durchaus richtig sein. Es gibt allerlei minderwertige Produkte, die beinhalten die sogenannte Nachtzeitklausel (die genau das geschilderte Problem mit sich bringt).
Wenn mal eine anständige Hausrat gewünscht wird, auch mit Service & kompetenter Beratung im Schadenfall, die nicht die Interessen des Versicherers berücksichtigt, stehe ich gern für Vorschläge / Vergleiche / Abschlüsse zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Dann ist es tatsächlich eine Frage der Bedgingungen!
Viele Versicherer schränken den Hausrat, der auch im Auto mitversichert ist ein, z. B. Laptops, Fotosausrüstungen, Mobiltelefone etc. sind dann nicht mitversichert.
Hier könnte es sich also lohnen einmal die Vertragsbedigungen durch zu schauen. Wenn mobile Navigationsgeräte dort nicht auftauchen, dann würde ich dem Versicherer noch einmal auf den Zahn fühlen. Die Einschränkung auf Garage oder Hofraum bei nächtlichem Diebstahl ist mir persönlich auch nicht geläufig, auch das würde ich einmal nachschlagen.
Ich stimme nämlich zu, dass Versicherer sich gerne drücken. Teilweise leisten sie auch zu Recht nicht aber zuweilen versuchen sie auch einfach ihr Glück mit eigenartigen Erklärungen. Das trübt dann leider oft das Bild einer guten Versicherung.
Gruß nochmal.
Alex Haid
Werfen Sie einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) oder in die besonderen Bedingungen. In neueren Verträgen sind Navi, Handy & Co. bei Diebstahl auf Kfz in der Tat kategorisch ausgeschlossen. Es ist auch allgemein bekannt, dass man solche Gegenstände NIEMALS im Auto lassen sollte.
In der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr muss das Auto in einer verschlossenen Garage stehen (nicht öffentlich zugänglich). Falls der Diebstahl tagsüber (6 bis 22 Uhr) begangen wurde, schauen Sie in die Bedingungen, ob dann auch auf öffenlichem Parkplatz / Straßenrand geleistet wird. Bei einem sehr alten Vertrag ist das möglich.
Nachzeitklausel, Länder- nzw EU-Klausel, Sicherheitsklausel - alles abhängig von den Vertagsbedingungen. Jedoch ist definitiv falsch, das die Versicherer das nicht mehr in neuen Verträgen drin haben (vielleicht trifft es auf deinen Versicherer zu?). Ich hatte den Fall aktuell im Ausland und bei der Überprüfung sind mir einige neue Tarife aufgefallen, welche kaum Einschränkungen und 2% der VS für „Diebstahl aus KFZ“ anbieten. Bisher war 1% „üblich“, sofern der Einschluss vorhanden war.
Gruß
Jochen Wingerter
Versicherungsmakler