ich habe ein Problem mit meinem Mobilfunkanbieter der sich weigert mein Handy zu reparieren.
Sachverhalt: Ich hatte ein 2-Jahres Vertrag bei einem der größten Mobilfunkanbieter Deutschlands. Dieser wurde im Juni 07 abgeschlossen und wurde im Juni 2009 um weitere 12 Monate wegen einer nicht rechtzeitig verschickte Kündigung verlängert (meine Schuld).
Im Mai 09 habe ich mein defektes Handy an eine Filiale des Mobilfunkanbieters in meiner Stadt gebracht und fragte nach, ob meine 2-Jahres Garantie noch gültig sei (Kaufdatum war der 08.06.07), die Mitarbeiterin bestätigte mir dieses und gab mir einen Lieferschein als Bestätigung. Ich erhielt auch ein „Leihgerät“ - die die Mitarbeiterin eigentlich auch als Schrottgerät bezeichnete - dessen Grundfunktionen so primitiv sind, dass ich nicht mal richtig damit telefonieren kann und auf dem Pappdisplay (fühlt sich für mich an wie Pappe) kann ich weder meine Kontakte lesen noch Kurznachrichten verfassen. Also habe ich meine Sim Karte entfernt und habe das Leihgerät nie wieder benutzt.
Nach einem Monat ohne Feedback, stattete ich den Shop wieder einen Besuch und fragte nach dem Stand der Reparatur. Da erzählte mir die Mitarbeiterin - die Gleiche, die mir das Handy abnahm -, dass ihr ein Fehler unterlaufen wäre. Sie hatte mein Handy erst 2 Wochen nach dem ich es abgegeben hatte, an den zuständigen Reparaturdienst verschickt. Während dieser Zeit aber, hatte sich meine Garantie erlöschen. Der Mobilfunkanbieter weigert sich nun, das Handy zu reparieren, obwohl ich eine Vertragsverlängerung habe und weiterhin monatliche Grundgebühren entrichte für eine Dienstleistung den ich nicht benutzen kann.
Meine Frage, liebe Experten, ist ob ich jetzt das Recht habe, die Grundgebühren (ca. 35,00 €) die ich monatlich bezahle komplett zu verweigern bis ich mein repariertes Handy wieder habe?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir bei diesem Problem behilflich sein könntet, da ich mich ziemlich machtlos gegenüber der Firma fühle und keine Lust habe für weitere 10 Monate Geld für etwas zu bezahlen für den ich keinen Service erhalte.
Hallo,
ich kann die Frage leider so nicht ohne weiteres beantworten. So wie Du es schilderst wurde der Mangel vor Ablauf der Garantie angezeigt und vom Händler auch akzeptiert. Hier bist Du Beweispflichtig (Annahmeschein oder ähnliches). Das die Mitarbeiterin 14 Tage das Gerät hat liegen lassen ist Problem des Händlers (nicht Deines und nicht des Netzbetreibers).
Empfehlung: Leiter der Filiale ansprechen und das Thema sachlich vortragen und Nachweise vorlegen. Wenn dieser nicht akzeptiert/reagiert wirst Du einen Anwalt einschalten müssen. Der Mobilfunkanbieter kann hier nicht einspringen, weil er das Gerät erst nach der Garantiezeit erhalten hätte/hat.
Hoffe Dir ein paar Ansatzpunkte gegeben zu haben. Viel Erfolg.
Meine Frage, liebe Experten, ist ob ich jetzt das Recht habe,
die Grundgebühren (ca. 35,00 €) die ich monatlich bezahle
komplett zu verweigern bis ich mein repariertes Handy wieder
habe?
Nein, leider nicht.
Der Mobilfunkvertrag wird geschlossen und beinhaltet die Service-Leistung, im Netz zu telefoneren und erreichbar zu sein, wofür eine monatliche Grundgebühr und Nutzungsgebühren zu zahlen sind.
Als zweiten Vertrag hast du einen Kaufvertrag geschlossen über ein Mobiltelefon.
Ein Problem mit dem Kaufvertrag rechtfertig keine Aufrechnung mit dem Mobilfunkvertrag, weil die Verträge unabhängig voneinander sind (auch wenn sie zur gleichen Zeit geschlossen wurden und der Kaufpreis wegen zeitgleichen Abschluß des Mobilfunkvertrages stark reduziert war).
Du könntest ja jederzeit die SIM-Karte in ein anderes Telefon stecken und telefonieren. Eine Nicht-Zahlung der Grundgebühr würde nur ein Mahnverfahren nach sich ziehen und den Rechtsstreit würdest du m.E. verlieren und müßtest auch noch die Mahngebühren zahlen.
Wegen des Handys:
Du hast deine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht am Tage der Abgabe im Shop, wenn du einen Einlieferquittung zu diesem Tag hast, ist das das maßgebliche Datum.
Allerdings ist das Problem der Unterschied Gewährleistung / Garantie:
Bei der Gewährleistung dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast um, d.h. DU mußt dem Händler beweisen, daß der Mangel auf einem Fabrikationsfehler etc. beruht und schon beim Kauf vorlag - praktisch schwierig bis unmöglich. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die du erstens ihm gegenüber einfordern mußt (schwierig, da mittlerweile Zeit abgelaufen) und bei der zweitens fast alle verschleißbedingten Ausfälle in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden - was meist für so ziemlich alle Defekte gilt…
Besonders als Einzelperson gegen eine Firma stehen deine Chancen schlecht. Selbst bei einem Rechtsstreit, der zu deinen Gunsten ausgeht, bezahlst du in der ersten Instanz 50% der Gerichtskosten und deinen Anwalt - das ist sicher mehr als der Mobilfunkvertrag und ein neues Handy.
Mein Rat:
Als Lehrgeld abhaken und Anbieter wechseln. Kündigungsschreiben (Einschreiben + Rückschein) schon jetzt abschicken mit „zum nächst möglichen Termin“, dann kannst du keinen Termin verpassen, und als Grund den Vorfall reinschreiben (mit etwas Glück macht man dir ein Kulanzangebot, je nach Höhe deines Umsatzes).
Ansonsten entweder gleich neuen Vertrag abschließen (dann aber mit neuer Nummer) oder sim-lock-freies Handy bei ebay oder im freien Handel kaufen (bei real,- gibt es regelmäßig welche für 30 - 130€) und dann nach Vertragsablauf neuen Vertrag bei anderem Anbieter, dann ist auch Rufnummernmitnahme möglich.
Hoffe, ich konnte helfen. Bei Fragen ruhig nochmal schreiben!