Hallo Experten,
am 18.5.13 hat mein Junior ein neues Smartphone
bekommen.
Sein Samsung Galaxy S2 hat er mit gegeben.
Dieses Smartphone habe ich am 19.5.13 mit meiner alten SIM-Karte ( ohne Flat usw. ) bestückt um telefonieren zu können.Ich bin davon ausgegangen, dass Internet-Nutzung eh nur mit einem Vertrag geht.
Meinen Vertrag habe ich dann am 29.5.13 umgestellt auf Internet-Flat usw.
Nun habe ich eine Rechnung bekommen für die Zeit vom 19.-28.5.13 über ca. 243,- €. Nach Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass es sich bei diesen Kosten um ausschließlich Downloads handeln würde.
Ist meiner Meinung nach extrem unlogisch da ich
diese Dienstleistung ja nicht genutzt habe.
Kann man dagegen angehen ?
DP
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Dieses Smartphone habe ich am 19.5.13 mit meiner alten
SIM-Karte ( ohne Flat usw. ) bestückt um telefonieren zu
können.
Und dabei wurde sicher vergessen die Internetverbindung des Smartphones zu deaktivieren.
Ich bin davon ausgegangen, dass Internet-Nutzung eh nur
mit einem Vertrag geht.
Das ist ein Trugschluss der nun eventuell teuer wird. Wenn keine Flat gebucht ist fallen in der Regel Kosten von 50cent pro MB und mehr an, denn die Apps des Smartphones laden auch dann im Hintergrund weiterhin Daten.
Meinen Vertrag habe ich dann am 29.5.13 umgestellt auf
Internet-Flat usw.
Also doch ein Vertrag?
Nun habe ich eine Rechnung bekommen für die Zeit vom
19.-28.5.13 über ca. 243,- €. Nach Rückfrage wurde mir
mitgeteilt, dass es sich bei diesen Kosten um ausschließlich
Downloads handeln würde.
Dann müssten über 400MB verbraucht worden sein, das allerdings erscheint bei ungewollter Nutzung doch etwas viel zu sein.
Ist meiner Meinung nach extrem unlogisch da ich
diese Dienstleistung ja nicht genutzt habe.
Doch, wenn auch unbewußt.
Kann man dagegen angehen ?
Man sollte zuerst einen Einzelverbindungsnachweis anfordern wenn der noch nicht vorliegt. Darin lassen sich die Aktivitäten nachvollziehen.
Dann sollte man die Tarifbedingungen prüfen.
- Wie hoch sind die Kosten pro angefangenem MB?
- Gibt es eine Kostenbremse die z.B. bei 50€ pro 30 Tage hätte wirksam werden müssen?
- Hätte es dem Mobilfunkanbieter auffallen müssen das die Kosten im Vergleich zu den Vormonaten immens angestiegen sind und war er daraufhin zum Handeln verpflichtet?
Dazu gibt es einschlägige Urteile, einfach mal googlen…
Gruß Crack
Kunden-Unwissen
Hallo,
als ich das (Un-)Wort „Abzocke“ im Titel las, kam schon Unbehagen in mir auf. Denn oft wird schnell klar, dass keine „Abzocke“ vorlag, sondern dass ein schlecht informierter Kunde zu Recht eine Rechnung für eine erbrachte Dienstleistung bekam.
So auch hier.
Mehr noch:
Auch die Brettbeschreibung wurde übersehen:
„Bitte keine Rechtsfragen!
Diese gehören unter strikter Beachtung der FAQ:1129 in eins der Rechtsbretter.“
Und die Richtlinien zum Erstellen eines Artikels wurden auch nicht eingehalten:
„SCHREIBE DEINEN ARTIKEL NUR EINMAL IN EINEM PASSENDEN BRETT!“
Zur Sache:
Ein Handy, was ins Internet geht, weil all seine Apps und Programme Daten abgleichen, verursacht Kosten. Diese sind vom Verursacher (Kunde, der das Handy falsch bediente) zu tragen.
Als Moderator sage ich:
Auf Grund der Tatsache, dass es hier eine Rechtsfrage ist, die zudem in zwei Brettern gestellt wurde, werde ich den Artikelbaum nun schließen.