Mobilfunk-Frage bzgl Widerruf/Fernabgabe etc

Hi

Jemand hat einen Handyvertrag beim Anbieter und wechselt telefonisch den Handytarif, so dass ab der kommenden Rechnung neue Minutenpreise anfallen.

2 Tage nach der neuen Rechnung (alles im Rahmen von 8 Tagen) meldet sich der Kunde beim Anbieter (schriftlich) und widerruft den neugewählten & genutzten Tarif.

Frage:

Geht das - Ja - Nein - Vielleicht

Rechtstexte?

Sofern Widerruf korrekt machbar - muß eine Kostenerstattung erfolgen?
Bzw. der Kunde hat ja die Leistung genutzt - da verfällt ja (so oder so) das Widerrufsrecht, right?

Danke für die Hilfe, bin grad mitm Latein bei dem fiktiven Fall am Ende.

Grüße
Blue

Ps.: Geht ned um mich *g hab meinen Tarif seid 2002 :wink:

Hallo,

Bzw. der Kunde hat ja die Leistung genutzt - da verfällt ja
(so oder so) das Widerrufsrecht, right?

genau: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Abs. 3 Nr. 2

Gruß,
Christian

Dank Dir - aber hat der Kunde überhaupt das Recht auf Widerruf bei ner Tarifänderung?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Bzw. der Kunde hat ja die Leistung genutzt - da verfällt ja
(so oder so) das Widerrufsrecht, right?

genau: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Abs. 3 Nr. 2

Da bin ich mir nicht so sicher.
a)der Kunde hat noch keinerlei Belehrung über das Widerufsreecht erhalten.
b)es wurde eine Leistung genutzt, die im alten Traif auch zur verfügung stand. Es ist also gar nicht nachweisbar, dass die Leistung bereits nach dem neuen Tarif zählen musste.
c)Falls z.B. ein Anrufbeantworter als neues Feature Teil des neuen Tarifs wäre und durch einen Anrufer genutzt wurde, kann das ebenfalls nicht ausschlaggebend sein - der Kunde hatte ja gar keine Chance, diese Feature zu blockieren, bevor er davon wusste (die Zugangsdaten, die Gebrauchsanweisung etc. kommen auch erst zusammen mit der Rechnung).

Als Beispiel: wenn man per ‚Telefonmarketing‘ einen neuen Telefontarif ‚bekommt‘ (statt eines Angebots kam eine Auftragsbestätigung, und das auch noch rückwirkend bis zum Termin des Telefongesprächs) hätte man ja gar keine Chance, irgendwas zu widerufen. Und das, ohne auch nur einmal irgendwelche Vertragsbedingungen gelesen zu haben. Das kann einfach nicht so sein - und es wurde im Beispiel auch widerrufen und dieser Widerruf anerkannt.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Bzw. der Kunde hat ja die Leistung genutzt - da verfällt ja
(so oder so) das Widerrufsrecht, right?

genau: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Abs. 3 Nr. 2

Da bin ich mir nicht so sicher.
a)der Kunde hat noch keinerlei Belehrung über das
Widerufsreecht erhalten.

da gibt es keinen Zusammenhang. Das Widerrufsrecht erlischt bei Inanspruchnahme der Leistung und über den Zeitpunkt des Leistungsbeginns war man sich ja einig.

b)es wurde eine Leistung genutzt, die im alten Traif auch zur
verfügung stand. Es ist also gar nicht nachweisbar, dass die
Leistung bereits nach dem neuen Tarif zählen musste.

Der Zeitpunkt des Vertragsbeginns war bekannt.

c)Falls z.B. ein Anrufbeantworter als neues Feature Teil des
neuen Tarifs wäre

Und falls die Vertragserfüllung an einen Besuch auf dem Mars geknüpft gewesen wäre…

Gruß,
Christian

Hi

Jemand hat einen Handyvertrag beim Anbieter und wechselt
telefonisch den Handytarif, so dass ab der kommenden Rechnung
neue Minutenpreise anfallen.

Hi,
wenn man selbst angerufen hat, hätte dies ja aufgrund einer Werbung sein können, bei denen AGB/Bedingungen zu lesen hätten bei sein können (welch Satz *g*)

In der Regel erhält man aber Anrufe.
Ich habe persönlich mal ein „Angebot“ erhalten „Jetzt billiger bei Partnerverbindung“ - „nur umstellen“.

OK.
Dann kam SMS, dass Vertrag geändert und damit auch die Abrechnungstaktdauer (vorher 60/1 - jetzt 60/30). Davon war trotz ausdrücklicher Rückfrage nach weiteren Änderungen keine Rede. Das war nicht der Sinn,da ich dann effektiv mehr gezahlt hätte.

Zurück gesimst und zum nächsten Laden von dem Anbieter gegangen.
Nach einigen Erklärungen und „etwas konsequenter werden“ gabs keine Problem und es wurde sofort und rückwirkend zurück umgestellt.

Meine Erfahrung mit „Angeboten“

Gruß
BJ

Bessere Erläuterung:

Hallo,

Bzw. der Kunde hat ja die Leistung genutzt - da verfällt ja
(so oder so) das Widerrufsrecht, right?

genau: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html Abs. 3 Nr. 2

Da bin ich mir nicht so sicher.
a)der Kunde hat noch keinerlei Belehrung über das
Widerufsreecht erhalten.

Dahingehend ist ja die Frage inwiefern dies bei einer Änderung stattfinden muß.

b)es wurde eine Leistung genutzt, die im alten Traif auch zur
verfügung stand. Es ist also gar nicht nachweisbar, dass die
Leistung bereits nach dem neuen Tarif zählen musste.

Falsch! Damit es deutlicher wird:

Bestellung neuer Tarif: 15.01.2006
Rechnung: 18.01.2006
Auf der Rechnung wird der neue Tarif für den iom vorraus liegenden Monatszeitraum abgerechnet
Neuer Tarif gültig ab dem : 18.01.2006
D.h. der Kunde nutzt zum Zeitpunkt der Anfrage (sagen wir mal 8-10 Tage) bereits den neuen Tarif und dessen konditionen und nicht mehr den alten Tarif - der alte Tarif galt bis zur Rechnung

c)Falls z.B. ein Anrufbeantworter als neues Feature Teil des
neuen Tarifs wäre und durch einen Anrufer genutzt wurde, kann
das ebenfalls nicht ausschlaggebend sein - der Kunde hatte ja
gar keine Chance, diese Feature zu blockieren, bevor er davon
wusste (die Zugangsdaten, die Gebrauchsanweisung etc. kommen
auch erst zusammen mit der Rechnung).

Es handelt sich wie oben beschrieben um einen Tarif - und um nichts anderes

Als Beispiel: wenn man per ‚Telefonmarketing‘ einen neuen
Telefontarif ‚bekommt‘ (statt eines Angebots kam eine
Auftragsbestätigung, und das auch noch rückwirkend bis zum
Termin des Telefongesprächs) hätte man ja gar keine Chance,
irgendwas zu widerufen. Und das, ohne auch nur einmal
irgendwelche Vertragsbedingungen gelesen zu haben. Das kann
einfach nicht so sein - und es wurde im Beispiel auch
widerrufen und dieser Widerruf anerkannt.

Der Kunde ist aktiv d.h. von sich auf auf den Anbieter herangetreten aufgrund einer Werbung einer anderen Firma.

Dazu muß erwähnt werden, dass es sich beim Anbieter um einen Provider handelt, welcher die selben Tarife wie der Netzbetreiber direkt vermarketet.

Ein Kontakt vom Provider an den Kunden fand nicht statt - der Kunde ging von sich aus, also ohne Werbung, Anrufe etc auf die Firma zu.

Gruß
loderunner (ianal)

Wie gesagt, es geht nicht um mich!

Hallo,

a)der Kunde hat noch keinerlei Belehrung über das
Widerufsreecht erhalten.

da gibt es keinen Zusammenhang. Das Widerrufsrecht erlischt
bei Inanspruchnahme der Leistung und über den Zeitpunkt des
Leistungsbeginns war man sich ja einig.

Habe ich nachgelesen. Stimmt.

b)es wurde eine Leistung genutzt, die im alten Traif auch zur
verfügung stand. Es ist also gar nicht nachweisbar, dass die
Leistung bereits nach dem neuen Tarif zählen musste.

Der Zeitpunkt des Vertragsbeginns war bekannt.

Stimmt.

c)Falls z.B. ein Anrufbeantworter als neues Feature Teil des
neuen Tarifs wäre

Und falls die Vertragserfüllung an einen Besuch auf dem Mars
geknüpft gewesen wäre…

Okay, das bezog sich mehr auf das Beispiel. Aber das war eh’ nicht ganz passend. Dort wurde auch der Vertragsbeginn zusammen mit der Bekanntgabe einer Widerrufsfrist (und einer Rechnung) erst nach Beginn der Laufzeit zugeschickt.

Du scheinst recht zu haben.

Gruß
loderunner

Kommt drauf an, ob es nur eine Änderung war oder ein Neuabschluß. Da das nicht so einfach zu unterscheiden ist (viele Änderungen sind tatsächlich Neuverträge), ist die Antwort darauf vermutlich nicht trivial.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Kommt drauf an, ob es nur eine Änderung war oder ein
Neuabschluß. Da das nicht so einfach zu unterscheiden ist
(viele Änderungen sind tatsächlich Neuverträge), ist die
Antwort darauf vermutlich nicht trivial.

Nein es war nur eine Tarifänderung (vorher z.B. Relax50 - nun Relax100)… Laufzeit, Rufnummer etc sind alle gleich geblieben. Einzig wie gesagt nur der Tarif wurde geändert

Gruß,
Christian

Hallo,

Nein es war nur eine Tarifänderung (vorher z.B. Relax50 - nun
Relax100)… Laufzeit, Rufnummer etc sind alle gleich
geblieben. Einzig wie gesagt nur der Tarif wurde geändert

dann habe ich Zweifel, daß es überhaupt ein Widerrufsrecht gibt.

Gruß,
Christian

Hallo,

Nein es war nur eine Tarifänderung (vorher z.B. Relax50 - nun
Relax100)… Laufzeit, Rufnummer etc sind alle gleich
geblieben. Einzig wie gesagt nur der Tarif wurde geändert

dann habe ich Zweifel, daß es überhaupt ein Widerrufsrecht
gibt.

Und genau der Punkt interessiert mich - es ist letztendlich eine telefonische Änderung. Lt. Fernabgabegesetzt kann man telefonischen Verträgen widersprechen. Wie ist es aber bei Änderungen wie z.B. aus diesem Beispiel?

Gruß,
Christian