Mobilfunk Handyfalle Hosentaschenanruf Kosten

Liebe/-r Experte/-in, habe eine rechnung von ca. 270 Euro plus Mahngebühren und Bankrückführungskosten bekommen.
Es handelt sich um einen Anruf ins Ausland der über 4 Stunden gedauert hat und nicht mit Absicht getätigt wurde, es war ein sogenannter Hosentaschen Anruf. habe schonmal sowas gehabt über 37 Euro und es auch nach vielem schriftwechsel mit dem Anbieter 1&1 auch schliesslich am ende bezahlt.
Diesmal ist der Betrag viel zu hoch.
Wie kann man dagegen vorgehen?
Muss der Mobilfunkbetreiber bei Einspruch mir beweisen das da tatsächlich ein Gespräch stattgefunden hat?
( wie gesagt es handelt sich hier um ein Hosentaschenanruf
)

mfg

Das ist eine Rechtsfrage, die würde ich in entsprechenden Bereichen stellen.

Eigentlich sollte nach dem ersten Mal der Verstand sagen, dass es wieder vorkommen kann. Die Verantwortung liegt beim Nutzer - wer nimmt eigentlich ein 4h-Gespräch an?

In Zukunft Prepaid nutzen, dann kann so wetwas nicht mehr passieren.

Hallo,

tja, das ist sehr ärgerlich. Wenn du schon Mahngebühren und Rückbuchungskosten hast, hast du die Sache aber auch zu lange liegen lassen.

Rein rechtlich musst du die Kosten tragen, da die Verbindung ja stattgefunden hat. Ein Prüfen vom Telefonanbieter, ob es sich tatsächlich um einen Hosentaschenanruf gehandelt hat, ist nicht möglich, dann müsste er ja die Verbindung überwachen, ob dort gesprochen wird - und das darf er Gott sei dank nicht.

Daher musst du beweisen, dass du die Nummer nicht absichtlich gewählt hast. Das wird wahrscheinlich auch sehr schwierig. Wenn es ein normaler Telefonanschluss war, wird die Argumentation schwierig. Vielleicht sind die Ziffern aber immer gleich, dann sieht es auch eher nach einem Hosentaschenanruf aus. Im Endeffekt musst du auf die Kulanz des Anbieters hoffen. Und 270 EUR sind zwar hoch, aber führen die meisten nicht gleich in den Ruin. Also deinen Anbieter anrufen, freundlich sein, argumentieren so gut wie möglich und hoffen, dass sie dir entgegen kommen.

Good luck.

JoB

Hallo,

leider bin ich an dieser Stelle nicht rechtssicher. Ich vermute aber, daß der Mobilfunkprovider auf Basis seiner Daten belegen kann, daß eine Dienstleistung in Form der aufgebauten Verbindung stattgefunden hat.
Somit hat er alle seine Pflichten erfüllt und darf im Gegenzug - dies ist Bestandteil des Vertrages zwischen Dir in dem Provider - eine Rechnung dazu stellen.

Ich fürchte, hier kann man nur auf die Kulanz des Providers setzen. Rechtlich wird man hier keine Handhabe haben.

Viel Erfolg!

Hallo,
dieses Thema kennen wohl die Verbraucherzentralen alle - und auch in sat1 bei akte.net war kürzlich ein Beitrag darüber.
Wichig sei, die Rechnungsbeträge in der „normalen“ Höhe zu überweisen und nur den einen Restbetrag des umstrittenen Anrufes strittig zu stellen.
Natürlich muss der Anbieter beweisen, dass ein Anruf stattgefunden hat - aber bei 4 Stunden Auslandsanruf würde ich auch den dazu schriftlich befragen (zuerst anrufen natürlich), ob man mit ihm am Tag x von … bis … Uhr telefoniert hat. Dieser ist ein wichtiger Zeuge.
Ich meine, das Ganze ist bei einem Fachanwalt am besten aufgehoben - oder auch www.frag-einen-anwalt.de .
VG
Heinz

Hallo,

ein 4 Std. „Hosentaschenanruf“ klingt sehr unglaubwürdig. Würde die Gegenseite nicht nach ein paar Minuten auflegen oder hast Du die Zeitansage angerufen.

Ich glaube, da kann man nichts machen.
Verträge sind einzuhalten. Evtl. kann man versuchen, ob der Provider vielleicht aus Kulanz auf einen Teil der Gesprächskosten verzichtet.

Aber ich frage mich, wer schon mal einen Fall hatte, warum wechselt man dann nicht zu Prepaid?
Man kann dann nur das Guthaben der Karte verlieren und dass wären dann vielleicht 10 Euro oder so.

Hinzu kommt, dass das einzelne Gespräch z.B. bei Galeria SIM nur 5ct die Minute kostet. Das ist meist billiger als jeder Vertrag. Wer in diesen Zeiten noch Verträge mit unbegrenzt möglichen Kosten abschliesst ist selber Schuld.

Viele Grüße
Marco.

Hallo lukassss333,

der Anruf wurde - wenn auch unbeabsichtigt - von dem entsprechenden Handy getätigt, dies kann der Provider technisch nachweisen und wird die so anfallenden Gebühren rechtlich einfordern können. Eine funktionierende Tastatursperre ist also extrem Kostensparend. Der einzige direkt funktionierende Einspruch greift nur, wenn die gewählte Rufnummer keinen Sinn ergibt, z.B. 0000111122222, das wählt niemand. Nachzusehen ist dies im Einzelgesprächsnachweis soweit vorhanden. Wurde der Speicherung des EGN widersprochen, sieht es sehr schlecht aus. Ich empfehle den Dialog mit dem Provider: Anrufen und dem Service erklären, dass es sich um kein richtiges Gespräch gehandelt hat. Günstigerweise gibt es wie oben erwähnt Einzelgesprächsnachweise der vorigen Monate, mit denen belegt werden kann, dass vorher nie soviel gezahlt wurde. Freundlich bleiben und beten, dass der Betrag reduziert wird bzw. dass sich das nochmal jemand anschaut, denn der Betrag ist ja erschreckend hoch.

Viel Erfolg beim verhandeln und mit der Hoffnung, dass es kein „Billig“-Provider ist.

Frostige Grüße vom Eisbär

Hallo,

ich kann Deinen Ärger verstehen.

Es ist aber so, dass der Nutzer das Handy bei Nichtnutzung sperren kann und somit keine Hosentaschenanrufe zustande kommen können.

Du hast die Möglichkeit eine Verbindungsrecherche anzufordern denn die Verbindung kann man nachweisen, aber dies kann kostenpflichtig sein.

Du kannst mit dem Anbieter reden ob er Dir aus Kulanz die Rücklastschrift-, Mahn- und Sperrgebühren erlässt.

Hallo,

Nachdem du den Anruf tatsächlich getätigt hast, hat der Mobilfunkanbieter die von dir angeforderte Leistung erbracht und somit auch das Recht, dafür das im Vertrag vereinbarte Entgelt zu verlangen.

Zur Beweislast kann ich wenig sagen, bei einer Summe von 300€ und einer Chance vor Gericht von bestenfalls 50/50, eher weniger, müßte dir aber eigentlich jeder seriöse Anwalt raten, die Rechnung zu bezahlen.

Auslandsrufnummern kannst du bei manchen Netzbetreibern sperren lassen, um einen Wiederholungsfall zu verhindern.

Sven

Das ist eine Rechtsfrage, aber so weit ich weiß muss 1&1 dir die Telefonate nachweisen, aber das werden sie können. Dann bist du in der Pflicht nach zu weisen, dass du die Anrufe nicht getätigt hast. Zum verhindern in der Zukunft: immer Tastensperre rein und automatische Tastensperre auf sehr kurz aktivieren