Mobilfunk Portierung Wofür Verzichtserklärung

Habe meinen Laufzeitvertrag bei Debitel gekündigt und will stattdessen zu einem Prepaidanbieter wechseln. Meine alte Rufnummer soll dabei portiert werden. Nun soll ich zusätzlich zum Portierungsauftrag eine sog. Verzichtserklärung an den Altanbieter senden.

Mail Neuanbieter:
„Die Portierungsanfrage wurde von Ihrem bisherigen Diensteanbieter aufgrund fehlender Kündigung bzw. bei Prepaid Verzichtserklärung und Guthaben abgelehnt.“

Inhalt der Verzichtserklärung:
Sollten Forderungen bei mobilcom-debitel AG entstehen oder noch bestehen, erkläre ich mich hiermit bereit, diese auszugleichen. Mir ist bekannt, dass ich den Entsperrcode für ein
mit SIM-Lock-Sperre versehenes Mobiltelefon aus einem Prepaid-Bundle erst nach Ablauf der Bindungsfrist oder gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von € 100,00 an
mobilcom-debitel AG erhalte. Ich verzichte auf die von mir beim bisherigen Anbieter zum Zeitpunkt der Deaktivierung noch zugesicherte Erreichbarkeit.

Was hat es damit auf sich? Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Hallo,

ich kann mir nur vorstellen das der Alt-Anbieter sich absichern will wenn die Portierung nicht funktioniert und Du ihn dafür verantwortlich machen willst das du nicht erreichbar bist. Der Idealfall sollte wohl eine „unterbrechungsfreie“ Portierung sein.

Hallo eaglegeorge,

danke der Nachfrage.
Gerne helfen wir dir hier weiter.
Die Debitel will damit nur klar machen, dass Sie keine Haftung übernimmt, wenn der Übernahmeantrag nicht funktioniert, da dieser nicht von der Debitel gestellt wird, sondern von deinem neuen Anbieter. Ist die Nummer abgestellt, können die Sie nicht einfach wieder aktivieren. Des weiteren können für den wechsel zum neuen Anbieter kosten entstehen, die Sie mit der Verzichtserklärung von dir bestätigt haben wollen, dass du die bezahlst, wenn Sie anfallen. Die Klausel mit dem Entsperrcode ist nur relevant, hättest du bei denen ein Prepaid Vertrag gehabt, aber laut deiner Aussage war das nicht so, somit ist das nicht von dir zu beachten.

Bitte beachte auch, dass bis zum Schluss durch die Verzichtserklärung alle Kosten wie monatliche Grungebühren etc. von dir bis Vertragende gezahlt werden müssen.

Als letzte Info, wenn du die Verzichtserklärung nicht an die Debitel zurück schickst, kannst du auch die Nummer nicht mitnehmen.

Hoffe geholfen zu haben und antworte gerne wieder.

Vieles-Alles Team

Hallo,

die Verzichtserklärung wird in der Regel bei Prepaid Verträgen verlangt, sprich, mit dieser Verzichtserklärung verzichtet man auf ggf. noch vorhandenes Guthaben. Meines Wissens ist diese Verzichtserklärung bei Laufzeitverträgen obsolet.

Gruß

DT

Hallo, Eaglegeorge,

die ersten beiden Sätze aus der Erklärung sind eigentlich völlig „entbehrlich“, weil begründete Ansprüche aus deinem bisherigen Vertragsverhältnis auch ohne Unterzeichnen der Erklärung geltend gemacht werden könnten, und ebenso ergibt sich auch eine Entgeltungspflicht für die SIM-lock-Sperre deines ggf. in einem Bundle gekauften Endgerätes!
Der letzte Satz stellt sich mir aber auch ziemlich kryptisch dar und sollte m.E. von Debitel mal erläutert werden. Ich nehme an, dass die selbst nicht wissen was sie sich da unterschreiben lassen wollen, wetten?

Viel Erfolg!
mfG

Damit nicht jeder Hans und Franz Deine Rufnummer entwenden kann, muss der Inhaber der Rufnummer einer Übernahme zustimmen. Das erfolgt über eine Verzichtserklärung.

Hallo,

ich bin leider kein Experte was den Anbieterwechsel angeht, aber für mich klingt das so, als wollen sie sich dagegen absichern, dass du ihnen nicht aufs Dach steigst, weil sie dir früher als von dir erwartet die Karte abschalten.
Da Debitel nur ein Reseller ist, liegt es nicht in deren Hand, zu welchem Zeitpunkt genau die Karte deaktiviert wird, also könnte ich mir vorstellen, dass sie dieser Problematik aus dem Weg gehen wollen.

Ich hoffe ich hab dir helfen können.

Viele Grüße

Wenn du bisher einen Postpaid-Vertrag - also eben kein Prepaid - hattest, musst du diesen erst bei deinem bisherigen Anbieter kündigen. Das ist scheinbar bisher nicht passiert.