Hi,
beim folgenden problem ist die allgemeine formulierung eigentlich überflüssig und dämlich… Aber regel ist ja bekanntlich regel. Also denn:
Nehmen wir mal an eine person (wir nennen sie mal maximilian kraft) hat einen mobilfunkvertrag bei Dxy.
Jetzt ist es schon wiederholt vorgekommen, daß er keine rechnung bekommt. Also muss er jedesmal bei der hotline anrufen um sich ne kopie senden zu lassen. Denen ist die ganze sache natürlich genauso unerklärlich wie unserem protagonisten…
Die frage ist: Kann er, sollte das nochmal passieren, die (trotzdem) stattfindene abbuchung stornieren???
Wenn ja, muss er dann mit irgendwelchen konsequenzen (gebühren etc.) rechnen, da das problem ja schon mehrfach gemeldet wurde???
Für sachdienliche hinweise wie immer dankbar
LG Alex:smile:
Hallo,
- Warum?
Eine Rückgabe der Lastschrift macht allen Beteiligten Arbeit und Aufwand. Unabhängig hiervon, ob das erlaubt ist bzw. wer die Kosten trägt, stellt sich für mich die Frage: Warum sollte der Kunde die LS zurückgeben?
2)Darf er das?
Als vertragliche Nebenpflicht ist der Mobilfunkanbieter verpflichtet, eine Rechnung zuzuschicken. Wenn die Rechnung nicht kommt, liegt das entweder an der Unfähigkeit des Mobilfunkanbieters oder der der Post.
Wäre jetzt sicher (und beweisbar!), dass der Fehler beim Mobilfunkanbieter liegt, könnte man argumentieren, dass die Forderung erst mit Rechnungstellung entsteht und die Genehmigung zum LS-Einzug nur bestehende Forderungen umfasst. Daraus resultiert ein Recht auf Rückgabe der LS. Kosten für die Rückgabe würde dann der Mobilfunkanbieter tragen.
Viel Spaß beim Beweisen.
Ist die Rechnung verschickt, fällt mir keine Berechtigung für die LS-Rückgabe ein. Wird die LS trotztdem zurückgegeben wird der Mobilfunkanbieter sicher die Kosten in Rechnung stellen.