mir stellt sich folgende Frage:
darf ein Mobilfunkanbieter einen Anschluß wegen nichteingelöster
Lastschrift ohne vorherige Mahnung sperren?
Es steht so zumindest in den AGB des betreffenden Unternehmens,
aber ist das so zulässig, ganz ohne Mahnung?
großer Grundsatz im BGB: Bei gegenseitigen Verträgen (Leistung gegen Geld) gibt es ohne Geld keine Leistung und grundsätzlich nur beides Zug-um-Zug.
Tritt bei einem auf einen langfristigen Austausch von Geld und Leistung angelegten Vertrag der eine in Vorleistung und bezahlt der andere nicht pünktlich, dann braucht der eine nicht weiter zu leisten, solange er sein Geld nicht hat.
Die AGB weichen also nicht von dem Gedanken des Gesetzes ab. Warum also sollte das unwirksam sein???
Die AGB weichen also nicht von dem Gedanken des Gesetzes ab.
Warum also sollte das unwirksam sein???
Nur mal mein Gedankengang dazu, auch wenn es möglicherweise etwas abweicht.
Es soll ja bei Telefonrechnungen immer wieder vorkommen, daß zumindest Teile strittig sind.
Wenn ich recht informiert bin, wurde es mindestens dem Rosa Riesen untersagt Anschlüsse abzuschalten, weil ein Kunde nur den unstrittigen Teil überweist und den Rest zurückbuchen läst. Da es heute viele Leute gibt, die gar keinen Festnetzanschluß mehr haben, muß das doch sicher analog auch für Handys gelten.
Wenn also die strittige Rechnung z.B. ein Vielfaches (tausende Euro sind ja in der Presse öfter zu lesen) des üblichen beträgt muß man dafür sicher auch nicht die nötige Kontodeckung vorhalten. Die Lastschrift würde also sofort zurückgehen. Nun braucht man sich dazu nur ausmalen, daß man gerade im Urlaub ist und die Rechnung noch gar nicht gesehen hat, einem aber plötzlich das Telefon abgeschaltet wird.