Hallo, nach 3 Jahren habe ich meinen Handyvertrag bei Talkline zum 31.8.2009 gekündigt, was mir auch bestätigt wurde. Talkline hat zum Datum 28.8.09 den Standardbetrag von € 7,13 abgebucht.(Ich nutzte das Handy schon längere Zeit nicht mehr.) Am 28.9.2009 wurden jedoch ohne irgend eine Rechnung € 12,04 abgebucht. Das habe ich rückbuchen lassen. Seitdem kommen in Abständen Mahnungen , zur Zeit wären € 35.49 aufgelaufen. „Letzte Mahnung“ ist vom 24.1.2010. Auf den Mahnungen hat der Betrag von 12,04 auch eine Rechnungs-Nummer. Ich habe aber keine bekommen und ich weiß bis heute nicht, woraus sich dieser Betrag zusammensetzt. Ich habe bereits mehrere Faxe an Talkline geschickt und um Aufklärung gebeten. Vergeblich. Antworten kamen nur in Form von weiteren Mahnungen. Frage: Soll ich evtl. den Betrag von 12,04 unter "Vorbehalt"zahlen. Sind Mahngebühren einklagbar. Oder soll ich „den Schwanz einziehen“ und alles bezahlen, weil keine Aussicht auf Erfolg besteht, dagegen anzugehen. Mit freundlichen Grüßen Heinz Völkl.
Lieber Heinz,
du musst den Mobilfunkanbieter fragen, wie die Kosten zustande gekommen sind. Die sind natürlich verpflichtet, dir dazu Auskunft zu geben.
Wenn die Kosten allerdings rechtmäßig entstanden sind, musst du wohl auch die Mahngebühren zahlen.
Gruß
René
Hallo Heinz,
das ist leider nicht ganz mein Fachbereich. Meiner Meinung nach hast Du Dich bislang aber korrekt verhalten. Eine Abbuchung vom Konto ohne Rechnung hätte ich auch zurück buchen lassen. Da Du dich bereits mehrfach um Klärung bemüht hast, ist eindeutig Talkline gefordert. Eine Zahlung „auf Vorbehalt“ würde ich nicht machen. Sobald Du das Geld überwiesen hast, wird es Talkline nicht mehr herausrücken.
Ich würde an Deiner Stelle einen Brief per Einschreiben mit Rückschein an Talkline senden. Darin kannst Du nochmal den Vorgang schildern. Mache deutlich, dass du für die 12,04 € keine Rechnung erhalten hast. Ausserdem würde ich noch einen Hinweis darauf geben, dass Du ein solch kundenunfreundliches Verhalten nicht länger akzeptieren wirst. Sofern nicht innerhalb 14 Tage der Vorgang seitens Talkline geklärt wird, wirst Du SAT1 Akte 2010 informieren.
Das könnte dann die Klärung etwas beschleunigen
Viel Erfolg!
Gruß Michael
Sorry - hat sich sicherlich inzwischen erledigt, aber
ich würde auf der Rechnungskopie bestehen und nicht
zahlen, bis Du die nicht bekommen hast.
Schriftverkehr zu der angeforderten Rechnung und ggf
Name von Personen, mit denen Du an der Hotline
gesprochen hast zu sammen mit Datum und Uhrzeit aber
aufschreiben.
Das sollte reichen
Hallo, nach 3 Jahren habe ich meinen Handyvertrag bei
Talkline
zum 31.8.2009 gekündigt, was mir auch bestätigt wurde.
Talkline hat zum Datum 28.8.09 den Standardbetrag von €
7,13
abgebucht.(Ich nutzte das Handy schon längere Zeit
nicht
mehr.) Am 28.9.2009 wurden jedoch ohne irgend eine
Rechnung €
12,04 abgebucht. Das habe ich rückbuchen lassen.
Seitdem
kommen in Abständen Mahnungen , zur Zeit wären € 35.49
aufgelaufen. „Letzte Mahnung“ ist vom 24.1.2010. Auf
den
Mahnungen hat der Betrag von 12,04 auch eine Rechnungs-
Nummer.
Ich habe aber keine bekommen und ich weiß bis heute
nicht,
woraus sich dieser Betrag zusammensetzt. Ich habe
bereits
mehrere Faxe an Talkline geschickt und um Aufklärung
gebeten.
Vergeblich. Antworten kamen nur in Form von weiteren
Mahnungen. Frage: Soll ich evtl. den Betrag von 12,04
unter
"Vorbehalt"zahlen. Sind Mahngebühren einklagbar. Oder
soll ich
„den Schwanz einziehen“ und alles bezahlen, weil keine
Aussicht auf Erfolg besteht, dagegen anzugehen. Mit
freundlichen Grüßen Heinz Völkl.