Mobilfunkanbieter erzwingt Online-Rechnung

Hallo zusammen,

darf ein Mobilfunkanbieter während eines laufenden Vertrages auf Online-Rechnung umstellen und falls man weiterhin eine Papierrechnung haben will diese Kostenpflichtig machen. Meines erachtens liegt doch hier ein Sonderkündigungsrecht vor oder nicht?

MfG
Patrick

Hi

Sofern im Tarif vermerkt wird „Papierrechnung kostet mtl. XX“ dann ist kein Sonderkündigungsrecht vorhanden.

In der Regel wird der Kunde schriftlich über die Umstellung informiert und hat hierbei die Möglichkeit, binnen 4 Wochen zu widersprechen.

Da ein Widerspruch meistens möglich ist, besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Was steht in den AGB des Anbieters, was im Tarif des Anbieters? Handelt es sich beim Anbieter um die Schwaben?

Also ein wiederspruchsrecht wurde mir nicht eingeräumt zumindest steht nichts in dem Schreiben. Und seit dem Schreiben weichen auch die AGBs von Vertragsunterzeichnung von den Aktuellen ab. Nämlich genau in dem Punkt in dem die Online-Rechnung als Pflicht und die Papier-Rechnung als Extra-Option angegeben wird.

Der Mobilfunkanbieter ist ein Drittanbieter (vgl. MobilCom, Talkline, etc. ) aus Münster.

Hier mal ein Auszug aus der AGB:

Über die von Anbieter A angebotenen und vom Kunden in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienstleistungen erstellt Anbieter A, die grundsätzlich nur als Digitale Rechnung im Rahmen des kostenlosen mein Anbieter A von Anbieter A bereitgestellt wird und die auf der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste basiert.

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Hi

sofern Du zwischenzeitlich keine telefonische oder schriftliche Änderung des Vertrages oder Optionen des Vertrages veranlassthast, gelten weiterhin die ehemaligen AGB vom Vertragsabschluss.

In der Regel wird Dir ein Widerrufsrecht eingeräumt - hast Du Dich schonmal schriftlich an den Anbieter gewandt und hierbei um Rückinfo gebeten?

Eine 100%ige Auskunft kann man Dir im Forum leider nicht machen - dafür bräuchte man den Vertrag, den Tarif, des Anschreiben sowie die alten und neuen AGB zur Prüfung.

Wenn Du all die Unterlagen hast, wende Dich doch mal an www.frag-einen-anwalt.de bzw. an eine eventl. vorhandene Rechtschutzversicherung.

Ich hab beruflich ein paar Fälle von Umstellung auf Rechnung Online gehabt aber ne Sonderkündigung wurde nie gemacht. Btw. was ist so schlimm an Rechnung Online? Ich nutz es privat seit Jahren.

Da Dir die Änderung schriftlich zuging muss auf jedenfall entweder Recht auf Kündigung oder Widerspruchsfrist eingeräumt werden.

Blue

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Hi

sofern Du zwischenzeitlich keine telefonische oder
schriftliche Änderung des Vertrages oder Optionen des
Vertrages veranlassthast, gelten weiterhin die ehemaligen AGB
vom Vertragsabschluss.

In der Regel wird Dir ein Widerrufsrecht eingeräumt - hast Du
Dich schonmal schriftlich an den Anbieter gewandt und hierbei
um Rückinfo gebeten?

Nein werde ich aber jetzt tun.

Eine 100%ige Auskunft kann man Dir im Forum leider nicht
machen - dafür bräuchte man den Vertrag, den Tarif, des
Anschreiben sowie die alten und neuen AGB zur Prüfung.

Wenn Du all die Unterlagen hast, wende Dich doch mal an
www.frag-einen-anwalt.de bzw. an eine eventl. vorhandene
Rechtschutzversicherung.

Die RV wollte ich erst hinzuziehen, wenn ich Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen habe.

Ich hab beruflich ein paar Fälle von Umstellung auf Rechnung
Online gehabt aber ne Sonderkündigung wurde nie gemacht. Btw.
was ist so schlimm an Rechnung Online? Ich nutz es privat seit
Jahren.

Also ich bin nicht so der große Freund von Online-Rechnungen. Erstens weil bei den 2 Diensten wo mir dies zur Verfügung gestellt wird, ist jedesmal der Server überlastet wenn ich meine Rechnung ansehen will oder der Standardtext wird mir angezeigt: Momentan führen wir Wartungsarbeiten durch, daher ist der Zugriff momentan… und die Rechnungen kann ich nicht für das Finanzamt verwenden. Dann muss ich wieder Geld ausgeben um wieder Papier-Rechnungen zu bekommen.

Da Dir die Änderung schriftlich zuging muss auf jedenfall
entweder Recht auf Kündigung oder Widerspruchsfrist eingeräumt
werden.

Blue

Im Schreiben steht nur, dass ich von nun an keine Schriftliche Rechnung mehr bekomme sondern nur per Email über neue Rechnungen informiert werde.

Dann habe ich noch eine Anleitung wie ich in das Online-Portal komme und welche Daten für den Zugang erforderlich sind. Sonst steht da nix. Nichts von wegen Wiederspruchs- oder Kündigungsrecht.

Das wird mir in dem Schreiben schon als FAKT verkauft. Also: Es ist wie es ist, nimm es so hin und sei glücklich bzw. in meinem Fall unglücklich.

Zusatzfrage mit selbem Kontext

In der Regel wird der Kunde schriftlich über die Umstellung
informiert und hat hierbei die Möglichkeit, binnen 4 Wochen zu
widersprechen.

Ich habe derzeit einen ähnlichen Fall bei meiner Bank: Hier wurde mir per Post mitgeteilt das Kontoauszüge sowie das Aktiendepot betreffende Mitteilungen künftig auch nur noch online zugestellt werden, es sei denn ich widerspreche innerhalb von 4 Wochen. Allerdings wurde im folgenden Satz dann schon darauf hingewiesen das hierfür dann Gebühren anfallen. Besteht hier ein Sonderkündigungsrecht?

Hi

sofern Du zwischenzeitlich keine telefonische oder
schriftliche Änderung des Vertrages oder Optionen des
Vertrages veranlassthast, gelten weiterhin die ehemaligen AGB
vom Vertragsabschluss.

In der Regel wird Dir ein Widerrufsrecht eingeräumt - hast Du
Dich schonmal schriftlich an den Anbieter gewandt und hierbei
um Rückinfo gebeten?

Nein werde ich aber jetzt tun.

Eine 100%ige Auskunft kann man Dir im Forum leider nicht
machen - dafür bräuchte man den Vertrag, den Tarif, des
Anschreiben sowie die alten und neuen AGB zur Prüfung.

Wenn Du all die Unterlagen hast, wende Dich doch mal an
www.frag-einen-anwalt.de bzw. an eine eventl. vorhandene
Rechtschutzversicherung.

Die RV wollte ich erst hinzuziehen, wenn ich Kontakt mit dem
Unternehmen aufgenommen habe.

Du kannst die RV jederzeit wegen ner unverbindlichen Rechtsauskunft anhauen - der Anbieter muß davon ja nix wissen.

Ich hab beruflich ein paar Fälle von Umstellung auf Rechnung
Online gehabt aber ne Sonderkündigung wurde nie gemacht. Btw.
was ist so schlimm an Rechnung Online? Ich nutz es privat seit
Jahren.

Also ich bin nicht so der große Freund von Online-Rechnungen.
Erstens weil bei den 2 Diensten wo mir dies zur Verfügung
gestellt wird, ist jedesmal der Server überlastet wenn ich
meine Rechnung ansehen will oder der Standardtext wird mir
angezeigt: Momentan führen wir Wartungsarbeiten durch, daher
ist der Zugriff momentan… und die Rechnungen kann ich nicht
für das Finanzamt verwenden. Dann muss ich wieder Geld
ausgeben um wieder Papier-Rechnungen zu bekommen.

Mh wenn Du natürlich Selbststänig bist bzw. ne Firma hast brauchste entweder ne digitale Signatur oder die Originale stimmt schon. Da ich als Privatperson jedoch nie meine Onlinerechnungen eingereicht hab kann ich Dir ned sagen wie die da reagieren.

Da Dir die Änderung schriftlich zuging muss auf jedenfall
entweder Recht auf Kündigung oder Widerspruchsfrist eingeräumt
werden.

Blue

Im Schreiben steht nur, dass ich von nun an keine Schriftliche
Rechnung mehr bekomme sondern nur per Email über neue
Rechnungen informiert werde.

Dann habe ich noch eine Anleitung wie ich in das Online-Portal
komme und welche Daten für den Zugang erforderlich sind. Sonst
steht da nix. Nichts von wegen Wiederspruchs- oder
Kündigungsrecht.

Das wird mir in dem Schreiben schon als FAKT verkauft. Also:
Es ist wie es ist, nimm es so hin und sei glücklich bzw. in
meinem Fall unglücklich.

Mh für mich unverständlich. Eventl. was in den AGB nach dem motto „Sie werden über neue Dienste sowie Änderungen schriftlich informiert - sofern wir nicht binnen 4 Wochen einen Widerspruch erhalten gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind“…

Was steht in den AGB und der Preisliste?

Sofern hier vermerkt wird, dass bei einer einseitigen Änderung der Preisliste ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, besteht dieses auch. Da ich kein Jurist sondern nur Reklamations-Bearbeiter bin empfiehl es sich hierfür mal nen richtigen Juristen oder Bänker mit Vorlage Preisliste,AGB und Änderungsmitteilung zu fragen - da weiß man dann besser Bescheid was geht und was nicht geht…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mh für mich unverständlich. Eventl. was in den AGB nach dem
motto „Sie werden über neue Dienste sowie Änderungen
schriftlich informiert - sofern wir nicht binnen 4 Wochen
einen Widerspruch erhalten gehen wir davon aus, dass Sie damit
einverstanden sind“…

Tja auch das finde ich in den AGBs nicht. Werde mich dann mal an die RV wenden. Danke nochmal!

und die Rechnungen kann ich nicht

für das Finanzamt verwenden. Dann muss ich wieder Geld
ausgeben um wieder Papier-Rechnungen zu bekommen.

Hallo,
das stimmt so nicht.
Ich rechne seit 3 Jahren Online-Rechnungen beim Finanzamt ab, ohne Probleme.
Und die meisten sind auch bereits mit digitaler Signatur ausgestattet.

Beatrix