Nutzer A hat vor einem halben Jahr einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, und hat nun ein einmaliges Angebot in die Staaten auszuwandern. Um dies zu bewerkstelligen hat Person A nun sämtliche Veträge fristlos gekündigt unter dem Vorbehalt dass Sie in den Statten bleibt. Sämtliche Firmen haben umgehend eine BEstätigung geschickt dass dies kein Problem sei und alle Veträge zum nächsten Monatsende gekündigt. Lediglich Mobilfunkanbieter B pocht auf den geschlossenen Vertrag und droht mit internationalem Haftbefehl, Zwangsvollstreckungen und den Erlass eines Ausreiseverbots aus Deutschland.
Ist dieses Vorgehen rechtens? Wenn nein. Was kann man dagegen unternehmen?
Da wäre dem Nutzer A zu fragen, ob er da nicht ein wenig die Lage verkennt?
Ein Mobilfunkvertrag ist auch im Ausland nutzbar.
Etwas anderes wäre da, der Entfall des Vertragsgrundlage.
Autoversicherung->Verkauf des Auto, Wohngebäudeversicherung -> Verkauf des Hauses…
Wenn der Nutzer A so sprunghaft ist, dann muss er entweder auf das Wohlwollen des Vertragspartners hoffen, den Vertrag weiterverkaufen oder halt die Mobilfunkkarte in die Schublade legen und das Geld in den Wind schreiben.
Angenommen Nutzer A ist zudem noch ALG II Empfänger? Verändert dass die Sachlage?
Und wie soll Nutzer A einen Vertrag in den Staaten nutzen können der über ein Netz telefoniert dass in den Staaten ja gar niocht existiert?
(…)Lediglich
Mobilfunkanbieter B pocht auf den geschlossenen Vertrag und
droht mit internationalem Haftbefehl, Zwangsvollstreckungen
und den Erlass eines Ausreiseverbots aus Deutschland.
Ist dieses Vorgehen rechtens? Wenn nein. Was kann man dagegen
unternehmen?
Nein, die Drohungen sind sicherlich nicht OK vom Anbieter.
Aber es ist leider so, dass der Mobilfunkanbieter dem Kunden keine ausserordentliche Kündigung einräumen muss. Er kann es tun wenn er will.
Sofern die Ausreise bevorsteht, kann der Kunde folgendes tun:
schriftlich an dem Mobilfunkanbieter um ausserordentliche Kündigung bitten
keine Drohungen (!!)
weiterhin die Rechnung zahlen
zur Kündigung als Anlage Unterlagen beifügen, die die Ausreise bestätigen
Sofern der Mobilfunkanbieter keine ausserordentliche Kündigung durchführt, müssen die Rechnungen auch bei Nichtnutzung weiterhin gezahlt werden. Alternativ kann der Kunde eine sog. Abschlussrechnung anfordern - hierbei werden alle Grundkosten bis Vertragsende aufgerechnet und 1x gezahlt.
Weiterhin ist die Anfrage einer Stilllegung möglich, sofern der Auslandsaufenthalt begrenzt stattfindet - manche Anbieter machen das.
Nein, der Kunde wurde erst während des Vertrages ALG II
Empfänger.
Dann bei der schriftlichen Anfrage den ALG II-Bescheid mit
einreichen
Was soll das ändern? Das einmalige Angebot in den USA wird ja wohl kaum von der Arbeitsagentur für Arbeit gekommen sein. Oder meinst Du die schicken jemanden nach Amerika um dann dort ALG II zu zahlen? Da würde sich Florida-Rolf aber freuen wenn jetzt wieder alles wird wie früher…
Nein, der Kunde wurde erst während des Vertrages ALG II
Empfänger.
Dann bei der schriftlichen Anfrage den ALG II-Bescheid mit
einreichen
Was soll das ändern?
Ganz einfach: Viele Mobilfunkanbieter machen ausserordentliche Kündigungen aufgrund ALG II - wenn eine Kündigung aufgrund Ausland nicht geht, kann man zumindest das andere machen !
Das einmalige Angebot in den USA wird ja
wohl kaum von der Arbeitsagentur für Arbeit gekommen sein.
Oder meinst Du die schicken jemanden nach Amerika um dann dort
ALG II zu zahlen? Da würde sich Florida-Rolf aber freuen wenn
jetzt wieder alles wird wie früher…
Der Aufwand einer Inkasso-Forderung im Ausland ist gewaltig und teuer. Meistens werden daher Auslandskündigungen durchgeführt oder der Kunde wird gebeten, alls Grundpreise bis Laufzeitende vorab zu zahlen.
Wegen ALG II - Kündigungen ist es einfach reine Kulanz. Was will man bei einem Kunden holen / einfordern etc. wenn er nur 345 Euro oder so hat…? Hierbei wird meistens nach dem Ende der Laufzeit sowie der Höhe des ALG II-Bescheids entschieden.
Dafür gibt es interne Anweisungen die des ganze regeln…
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