Hallo Ihr Lieben,
eine Frage hätte ich mal zu einem fiktiven Fall:
Angenommen ein Mobilfunkkunde hat über Monate hinweg mehrmals sein (mit Vertrag und Zuzahlung) erstandenes Handy in der Reparatur da es immer wieder ausgeht oder sich aufhängt. Der Service ist miserabel, letztendlich steht fest, dass das Handy (innerhalb der 24 Monate Gewährleistung) nicht repariert werden kann, da es die hierfür benötigten Ersatzteile nicht mehr gibt. Meiner Meinung ist das nicht das Problem des Kunden.
Man bietet ihm stattdessen einen Warengutschein an, mit dem er sich ein neues gleichwertiges Gerät beim selben Anbieter kaufen kann.
Nachdem er sein neues Telefon hat, kündigt er den Vertrag aufgrund der schlechten Erfahrung und Reklamationsabwicklung.
Die Kündigung wird bestätigt, jedoch mit einer neuen Laufzeit von 2 Jahren - der Anbieter hat den Erwerb des Gerätes als Vertragsverlängerung mit neuer Laufzeit behandelt.
Ist das rechtens? Hätte dem Kunden das nicht gesagt werden müssen, bzw. hätte nicht drauf hingewiesen werden müssen, dass es den Gutschein für ein neues Gerät nur in Verbindung mit Vertragsverlängerung gibt?
Angenommen das Gerät ware reparabel gewesen, dann würde mit Reparatur der Vertrag doch auch nicht neu zu laufen beginnen, oder? Und solange innerhalb der Gewährleistung ein Defekt auftritt, muss der beseitigt werden, egal wie lange der Vertrag dann noch läuft?
Oder habe ich da eine falsche Auffassung?
Danke + Gruß,
Sonja