Mobilfunknetz Abzocke

Guten Tag,

angenommen C wird von einem Mitarbeiter M seines Mobilfunknetzanbieters BA angerufen und bekommt eine Internet Flat Rate zur Probe für zwei Monate angeboten. Er bekommt zudem von M versichert, dass es nach den zwei Monaten nicht zu einem neunen Vertrag zwischen C und BA kommt.

Kurze Zeit später bekommt C eine Bestätigungsemail, in der ein neuer Vertrag bestätigt wird. Diese Email gleicht aber den sonstigen Werbeemails des Anbieters BA und ist für C nicht ersichtlich, dass es sich um eine Bestätigung des neuen Vertrages handelt. C reagiert daher nicht auf diese Email und versäumt die sofortige Kündigung.

Kommt somit, ohne eine Willenserklärung des C, aufgrund der Bestätigungsemail des BA ein neuer Vertrag zwischen C und BA zustande? Gilt „Stillschweigen“ in diesem Falle auch für die Privatperson C als eine WE?

Hat C einen Anspruch auf eine rückwirkende Kündigung der neuen Flat Rate und somit einen Anspruch auf Rückerstattung der zuviel abgebuchten Geldes?

Und kann C von M (evtl wegen Betrug) Schadenersatz wegen den Mehrkosten verlangen?

Danke im Voraus…

Diese Masche…
Hallo,
Rein rechtlich hat C ja explizit einem geänderten Vertrag zugestimmt, jedoch nicht jenem.
Er hat ein Angebot des neuen Vertrags erhalten mit dem Hinweis, dass dieser in Kraft tritt, wenn der MA nichts Anderes hört.

Diese Masche ist bei Telekommunikationsdienstleistern leider weit verbreitet, insbesondere dann gefährlich, wenn man den Vertrag per E-Mail auf ein Account bekommt, welches man nicht regelmäßig abruft.

Aus Erfahrung weiß ich, wie es läuft: Erstmal wird sich der TK-DL stur stellen und auf Erfüllung beharren.
Bei Hinweis darauf, dass man sich betrogen fühlt wird der TK-DL erklären, dass der Vertrag ja vorlag und jederzeit hätte fristgerecht storniert werden können.

Beharrt der Kunde dann jedoch darauf, dass er vorsätzlich falsch informiert wurde und setzt Presse und Verbraucherschutz auf Kopie bei seiner Korrespondenz, wird der TK-DL in den meisten Fällen „aus Kulanz“ das Vertragsverhältnis auflösen.

Unberührt davon bleibt der Rechtsweg, der Kunde sollte sich beim Verbraucherschutz informieren, ob man gegen diesen Anbieter eine Strafanzeige wegen Betrugs direkt über ein schon beim Verbraucherschutz vorliegendes Formschreiben stellen kann (und wenn nicht - bei der Polizei diese Anzeige selbst formulieren) und gleichzeitig einen kompetenten Anwalt bezüglich einer Beendigung des Vertragsverhältnisses inkl. Stornierung ungerechtfertigter Ansprüche des TK-DL aufsuchen.

Und kann C von M (evtl wegen Betrug) Schadenersatz wegen den Mehrkosten verlangen?

Falls M ein „freier Mitarbeiter“ (z.B. provisionsbezahlter Nebenberufler) war, ja.
Ansonsten sollte C seine Ansprüche direkt an den TK-DL stellen - allerdings in diesem Fall Stornierung der Beträge und nicht Schadenersatz.

Gruß,
Michael