Mobilfunksvertragswiderruf + unerreichbar

Guten Tag,

es ist eine Konstellation die relativ unwahrscheinlich und auch ziemlich dreist ist, aber durchaus auch so passieren könnte…

Stellen wir uns folgendes vor:

Ein Kunde schließt über Internet einen Mobilfunkvertrag ab (inkl. sofortiger Freischaltung), aber der Händler entschließt sich am Tag des Erhaltes in den Urlaub für anderthalb Wochen zu fahren, hat aber um seinen Laden nicht ganz still zu lassen einen nicht erreichbaren und anscheinend faulen :smile: Ersatz engagiert, der auch nur das Nötigste macht und es innerhalb einer ganzen Woche geschafft hat, schonmal den Antrag an den Provider zu schicken, der auch akzeptiert wurde.

Der Kunde will noch einige Details am Vertrag ändern, ruft an, schreibt eMails und kriegt nur Anrufbeantworter und automatisch generierte Urlaubmails als Antwort und ist dementsprechend unzufrieden mit der gesamten Situation. Hätte der Kunde noch irgendwie die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen?

Auch guten Tag,

also hier mal meine Meinung zu einer solchen Konstellation:

  1. Generell ist ein Vertrag mal ein Vertrag. In diesem ist dann festgelegt, wer welche Leistung zu erbringen hat. So hat der Verkäufer z.B. etwas zu lieferung und der Kunde dafür zu bezahlen.

Ein gültiger Vertrag ist nicht so dir nicht, mir nichts zu ändern.
Das bedeutet, Änderungen an einem Vertrag gibt es nicht. Konkret muss der eine Vertrag aufgelöst werden und dafür ein anderer abgeschlossen werden.

  1. In einen solchen Fall hätte der Kaufer ein 2 wöchiges Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.

  2. Nun könnte theoretisch innerhalb dieser 2 Wochen vom Vertrag zurückgetreten werden und dann ein neuer Vertrag mit neuen Leistungsmerkmalen abgeschlossen werden.

  3. Nach diesen 2 Wochen siehts schlecht aus. Ein Rücktrittsrecht gibt es dann nicht mehr. Der Käufer kann den Verkäufer dann noch dafür haftbar machen, wenn er die Pflichen aus dem Vertrag nicht erfüllt. (z.B. Bereitsstellung der Leistung, etc.)

Soviel zu meiner Meinung.

Gruß
Rudi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein gültiger Vertrag ist nicht so dir nicht, mir nichts zu
ändern.
Das bedeutet, Änderungen an einem Vertrag gibt es nicht.
Konkret muss der eine Vertrag aufgelöst werden und dafür ein
anderer abgeschlossen werden.

Falsch, es kann fast alles am Vertrag vor / während der Laufzeit geändert werden:

Tarif
Rufnummer
Zusatzdienste
Bankdaten
Adressdaten
etc.

Einzig die Laufzeit sowie das Handy bei Abschluss kann nicht getauscht werden

  1. In einen solchen Fall hätte der Kaufer ein 2 wöchiges
    Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.

Das Gesetzt greift nur bei Aufträgen die tel oder im Internet gemacht werden. Der Widerruf muß an den Anbieter direkt gesendet werden ( der wo die Karte fpr das Handy aktiviert) Es empfiehlt sich den Widerspruch ebenfalls an den Händler einzureichen.

Damit die Stornierung geht muß die Hardware sowie SimCard ebenfalls ungenutzt zurückgeben werden. Die Kosten für den Rückversand trägt der Kunde bzw. macht dies mittels vorhandenem Retourenschein

  1. Nun könnte theoretisch innerhalb dieser 2 Wochen vom
    Vertrag zurückgetreten werden und dann ein neuer Vertrag mit
    neuen Leistungsmerkmalen abgeschlossen werden.
  1. Nach diesen 2 Wochen siehts schlecht aus. Ein
    Rücktrittsrecht gibt es dann nicht mehr. Der Käufer kann den
    Verkäufer dann noch dafür haftbar machen, wenn er die Pflichen
    aus dem Vertrag nicht erfüllt. (z.B. Bereitsstellung der
    Leistung, etc.)

Doch es gibt noch Möglichkeiten auf dem Kulanzwege mit dem Anbieter sowie Händler eine Auflösung zu vereinbaren.
Drück’s eher sorum aus:

Wurde auch nur 1 SMS oder 1sec das Handy und die Sim genutzt verfällt das Widerrufsrecht. Mit der Nutzung wird der Vertrag anerkannt

Soviel zu meiner Meinung.

Gruß
Rudi

Guten Tag,

es ist eine Konstellation die relativ unwahrscheinlich und
auch ziemlich dreist ist, aber durchaus auch so passieren
könnte…

Stellen wir uns folgendes vor:

Ein Kunde schließt über Internet einen Mobilfunkvertrag ab
(inkl. sofortiger Freischaltung), aber der Händler entschließt
sich am Tag des Erhaltes in den Urlaub für anderthalb Wochen
zu fahren, hat aber um seinen Laden nicht ganz still zu lassen
einen nicht erreichbaren und anscheinend faulen :smile: Ersatz
engagiert, der auch nur das Nötigste macht und es innerhalb
einer ganzen Woche geschafft hat, schonmal den Antrag an den
Provider zu schicken, der auch akzeptiert wurde.

Der Kunde will noch einige Details am Vertrag ändern, ruft an,
schreibt eMails und kriegt nur Anrufbeantworter und
automatisch generierte Urlaubmails als Antwort und ist
dementsprechend unzufrieden mit der gesamten Situation. Hätte
der Kunde noch irgendwie die Möglichkeit den Vertrag zu
widerrufen?

der mobilfunkvertrag kommt zwischen dem kunden und dem netzbetreiber/ anbieter zustande. der händler ist nicht der unmittelbare vertragspartner.

als kunde müsste man sich also an den anbieter wenden. der ist idR immer zu erreichen.

Hab ich doch geschrieben:

Der Widerruf muß an den Anbieter direkt
gesendet werden ( der wo die Karte für das Handy aktiviert) Es
empfiehlt sich den Widerspruch ebenfalls an den Händler
einzureichen.

Es dient wie gesagt zur Sicherheit da der Häöndler Sim und Handy ausliefert und das er informiert is

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein gültiger Vertrag ist nicht so dir nicht, mir nichts zu
ändern.
Das bedeutet, Änderungen an einem Vertrag gibt es nicht.
Konkret muss der eine Vertrag aufgelöst werden und dafür ein
anderer abgeschlossen werden.

Falsch. Natürlich kann man einen Vertrag (durch sog. Änderungsvertrag) wieder ändern. Was um alles in der Welt sollte auch dagegen sprechen?#

  1. In einen solchen Fall hätte der Kaufer ein 2 wöchiges
    Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.

Wohl kaum, das Gesetz gibt es schon seit Jahren nicht mehr.

Levay

Danke schonmal für die Antworten.

  1. Nach diesen 2 Wochen siehts schlecht aus. Ein
    Rücktrittsrecht gibt es dann nicht mehr. Der Käufer kann den
    Verkäufer dann noch dafür haftbar machen, wenn er die Pflichen
    aus dem Vertrag nicht erfüllt. (z.B. Bereitsstellung der
    Leistung, etc.)

Doch es gibt noch Möglichkeiten auf dem Kulanzwege mit dem
Anbieter sowie Händler eine Auflösung zu vereinbaren.
Drück’s eher sorum aus:
Wurde auch nur 1 SMS oder 1sec das Handy und die Sim genutzt
verfällt das Widerrufsrecht. Mit der Nutzung wird der Vertrag
anerkannt

Das steht in der AGB des Händlers: „Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung mit der Ausführung der vertraglich vereinbarten Telekommunikations-Dienstleistungen vor dem Ende der Widerrufsfrist begonnen wird oder Sie die Ausführung der Dienstleistungen vor dem Ende der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben.“

Wenn der Kunde also in dem Vertrag eine „sofortige Aktivierung“ verlangt hat, ist dadurch denn das Widerrufsrecht nicht erloschen?
Der Antrag wurde zumindest schon akzeptiert, die SIM Karte ist aber noch nicht mal in den Händen des Kunden gewesen (2 Wochen sind auch nicht um)

Hat denn der Kunde nicht das Recht, dass der Händler für solche Nachfragen zumindest eine gewisse Zeit erreichbar bleibt? Wird das nirgends geregelt? Zu meiner persönlichen Verständlichkeit: Hat der Kunde trotz allem tatsächlich noch das Recht von seinem Widerrufsrecht gebrauch zu machen, indem er ein entsprechendes Schreiben an den Provider und den Händler schreibt? (wenn ja warum?)

Vielen Dank im Voraus.

Hi

Das Widerrufsrecht beginnt ab dem Datum der Aktivierung und läuft 14 Tage.

Ein Aktivierungsdatum hat damit nix zu tun - weil auch ab diesem Datum sind es 14 Tage

Kann es sein, dass es sich um Sparhandy bzw. Getmobile bzw. ppe Telecom handelt? Nur die drei haben sowas in deren AGB

Schau mal bitte in die AGB deines Mobilfunkanbieters - diese sind für Dich bindend!

Je nachdem was Du ändern willst ist fast alles auch nach dem Beginn änderbar - bei nem Providervertrag auch das Netz! Das steht nicht da aber ein Netzwechsel wird angeboten.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Widerrufsrecht kann nicht durch die AGB eingeschränkt werden.

Hi

Das Widerrufsrecht beginnt ab dem Datum der Aktivierung und
läuft 14 Tage.

Ein Aktivierungsdatum hat damit nix zu tun - weil auch ab
diesem Datum sind es 14 Tage

Kann es sein, dass es sich um Sparhandy bzw. Getmobile bzw.
ppe Telecom handelt? Nur die drei haben sowas in deren AGB

Möglich. (Habe Dir mal eine eMail geschrieben)

Schau mal bitte in die AGB deines Mobilfunkanbieters - diese
sind für Dich bindend!

Bei Mobilcom ( http://www.mobilcom.de/download/mobilfunk_agb_02_06.pdf ) steht leider nichts bzgl. des Widerrufsrechtes.

Je nachdem was Du ändern willst ist fast alles auch nach dem
Beginn änderbar - bei nem Providervertrag auch das Netz! Das
steht nicht da aber ein Netzwechsel wird angeboten.

Wenn nun das Widerrufsrecht entgegen der Aussagen der AGB nicht erloschen ist, was sollte der Kunde dann tun? Unterschriebene Widerrufserklärungen an Provider und Händler? Was sollte der Kunde mit dem Handy machen, dass evtl. per Nachnahme kommen wird, bzw. wie sollte er auf Forderungen und Uneinsichtigkeit des Händlers reagieren?

Um nochmal auf eine Frage von mir zurückzukommen: Ist es nicht eine LeistungsPFLICHT eines Händlers, zur Zeit der tatsächlichen Bearbeitung des Vertrages erreichbar zu sein? Er müsste doch die Bearbeitung solange verschieben bis er aus einem Urlaub zurückgekommen ist und kann doch nicht mit der Bearbeitung anfangen quasi ohne anwesend zu sein…

Vielen Dank nochmal für die Antworten.