Mobilfunkvertrag & AGB's nach Verlängerung

Hallo, liebe Mitglieder,

welche formellen Kriterien müssen erfüllt werden,
dass eine Mobilfunkvertragsverlängerung geänderte AGBs mit für den Kunden schlechteren Konditionen mit einschließt?
Was muss bei der Abwicklung über das Online-Portal erfüllt worden sein?
Vor allem bei telefonsicher Abwicklung könnte das doch strittig sein.
Kann man sich hierbei auf die Aufzeichnung des Gesprächs berufen?
Muss man in jedem Fall die Namen des Angestellten des Providers, mit dem man über die Hotline telefoniert hat, notiert haben?

Welche Widerrufsmöglichkeiten bleiben dem Verbraucher? Kann man sich
auf eine den AGBs nach fristlose Kündigung aus dem wichtigen Grund berufen, am Telefon falsch oder unzureichend beraten worden zu sein?
Welche Nachweispflichten betreffen den Anbieter oder den Kunden?

Und letze Frage: Kann man als Kunde nach einer stillschweigenden Verlängerung die gleichen Konditionen, auch hinsichtlich der AGBs oder der Bonus-Gutschriften, verlangen?

Vielen Dank im Voraus für konstruktive Beiträge! Die Threads zu Ähnlichem gingen nur ansatzweise auf diese Fragen ein.

Viele Grüße
Michael

Hi,
grundsätzlich gilt bei einer Vertragsverlängerung folgendes: Ab dem Zeitpunkt der eingegangenen VVL gelten auch die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB’s. Die voher geltenden AGB’s sind damit hinfällig.
In der Regel ist es so: Bei schriftlichen VVL’s unterzeichnet und akzeptiert man diese Klausel mit seiner Unterschrift (steht im Kleingedruckten). Bei Online VVL’s gilt selbiges (nämlich durch Kreuzchen setzen, dass man die AGB’s akzeptiert).
Mündlich sollte eine VV nur dann gültig sein, wenn man als Kunde diese auch schriftlich akzeptiert hat - normalerweise veranlasst man die VVL mündlich, bekommt die Vertagsdetails aber schriftlich.

Nochmal: Sobald sich die Laufzeit eines Vertrages in irgendeiner Form ändert (z.B. durch VVL oder Tarifwechsel in aktuellen Tarif) gelten immer die aktuellsten AGB’s.
Die Details sind natürlich immer abhängig vom Netzbetreiber/Provider.

Hoffe ich konnte helfen…