Hallo,
habe mal wieder eine rechtliche Frage:
Ein Kunde schliesst bei einem Mobilfunkunternehmen einen Mobilfunkvertrag über 2 Jahre ab, bei dem er über „Sauerstoff“ telefoniert und bisher, wenn das Netz nicht verfügbar war, in ein anderes umgeleitet wurde. „Sauerstoff“ meint nun, sie hätten genug eigene Netzabdeckung und kündigen den Vetrag mit dem alternativen Netzbetreiber. Der Kunde hat nun daheim keinen Empfang mehr und vor dem Haus nur noch bedingt.
Was für Rechte hat der Kunde und wo kann man sowas nachlesen?
Gruss und Dank Maldweister
Hallo,
Was für Rechte hat der Kunde und wo kann man sowas nachlesen?
in den AGB des Anbieters.
Gruß
S.J.
Danke für die Antwort, aber in den AGB steht nichts entsprechendes.
Ich dachte eher an Gesetzestexte die allgemein gültig sind.
Gruss und Dank Maldweister
Danke für die Antwort, aber in den AGB steht nichts
entsprechendes.
Also ich lese da:
Der Kunde kann Mobilfunknetze anderer Anbieter nutzen, wenn und
soweit O2 mit dem jeweiligen Anbieter entsprechende Vereinbarungen
geschlossen hat.
Noch Fragen?
Gruß
S.J.
Das stammt aber aus den Vertragskunden AGB von O2, der Kunde ist aber nicht direkt bei O2 Kunde, sondern bei einem anderen Anbieter, er telefoniert nur im O2 Netz, oder ist das allgemeingültig?
Hallo Maldweister,
aber was steht denn in dem Vertrag und den AGB, den der fiktive Mobilfunkkunde mit dem alternativen Anbieter hat? Hat letzterer denn ausdrücklich die Verfügbarkeit von o2 garantiert?
Weil, wenn nicht, dann sieht Steve Jobs den Fall absolut richtig.
Gruß
Annie
Also da steht folgendes:
4.1 „pöse“ stellt dem Kunden im Rahmen
der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten
Mobilfunkdienste zur Verfügung.
…
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt. Einschränkungen des räumlichen Bereiches
werden die Netzbetreiber allenfalls vorübergehend und
nur bei entsprechender technischer Notwendigkeit vornehmen.
„pöse“ behält sich das Recht zur
zeitweiligen Beschränkung der Mobilfunkdienste bei
Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen
wegen technischer Änderungen an den Anlagen
der Betreiber, insbesondere Verbesserung des Netzes,
Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der
Station an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen,
Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen
sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen
oder verbesserten Betrieb des Mobilfunkdienstes erforderlich
sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität
durch atmosphärische oder ähnliche Bedingungen sind
nicht auszuschließen. Zeitweilige Unterbrechungen und
Beschränkungen können sich auch aus Gründen höherer
Gewalt ergeben.
4.5 Soweit „pöse“ die jeweilige Störung oder
Beschränkung zu vertreten hat und diese länger als
24 Stunden andauert, ist der Kunde zur anteiligen Minderung
des monatlichen Grundpreises berechtigt. Im
Übrigen sind Schadensersatzansprüche vorbehaltlich der
Haftung gemäß Ziffer 10 ausgeschlossen.
Laut der „Sauerstoff“ Hotline ist diese Störung aber nicht verrübergehend sonder permanent und wird sich in absehbarer Zukunft auch nicht ändern.
Mich hätte jetzt interessiert in wie weit das Gestz das regelt. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass, wenn man im Haus keinen Empfang hat, das noch kein Grund für irgednwelche Massnahmen ist, solang der Empfang vor dem Haus gewährleistet ist, dies ist aber bei dem Kunden auch nicht der Fall.
Gruss Maldweister
Hallo,
4.4 Die Mobilfunkleistungen sind räumlich auf den
Empfangs- und Sendebereich der jeweiligen im Netz
der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Stationen
beschränkt.
Damit ist doch alles klar. Eine Störung liegt hier doch gar nicht vor, da es offensichtlich gar kein Netz gibt.
Mich hätte jetzt interessiert in wie weit das Gestz das regelt.
Es gibt keine 100%-ige Versorgungspflicht, falls das gemeint ist (bei der UMTS-Versteigerung war es zwar Auflage in einer gewissen Zeit einen gewissen Prozentsatz der Bevölkerung zu versorgen, selbst das wurde aber gelockert)
O2 hat sich aber bei den eigenen Kunden sehr kulant gezeigt und die Verträge aufgelöst. Ich wurde sogar (aber erst einige Tage nach der Änderung, als die Kinderkrankheiten schon abgestellt waren) angeschrieben und eigens darauf hingewiesen.
Cu Rene
O2 hat sich aber bei den eigenen Kunden sehr kulant gezeigt
und die Verträge aufgelöst. Ich wurde sogar (aber erst einige
Tage nach der Änderung, als die Kinderkrankheiten schon
abgestellt waren) angeschrieben und eigens darauf hingewiesen.
Ja, O2 war dem Kunden gegenüber sehr kulant, sie sagten, er solle sich mit „böse“ in Verbindung setzen um weiteres zu klären. Ich wollte jetzt halt wissen in wie fern er im Recht ist, damit sie ihn nicht einfach abspeisen können. Aber wenns da nichts gibt, ist er wohl auf die Kulanz von „böse“ angewiesen.
Gruss und Dank Maldweister