Hallo,
A hat im Januar eine Vertragsverlängerung bei einem Mobilfunkanbieter gemacht.A hat sich zu dieser Verlängerung ein Handy ausgesucht.
Da dieses Handy oft defekt war,wurde es insgesamt drei mal zur Reparatur abgegeben.Der Mobilfunkanbieter hat A eine Wandlung des Vertrages angeboten und drei Handys zur Auswahl gegeben.A möchte aber ein Handy,dass nicht mit auf der Auswahl steht.Das Handy das A möchte will der Mobilfunkanbieter A nicht geben.Es sei nicht mehr verfügbar bzw. im Angebot…A hat eine Hotline beim Anbieter angerufen und hat gesagt bekommen ,dass das Handy noch im Angebot des Anbieters ist.A hat auch auf der Internet Seite des Anbieters das Handy gesehen das also noch zu haben ist.Die Hotline, die für die Wandlung zuständig ist,weigert sich aber dieses Handy zu verkaufen,weil es nicht bei ihnen zu haben wäre.Wenn A also ein neu Kunde wäre könnte er das Handy haben,weil es ja offiziell im Angebot ist.Frage: Da dieses Handy offensichtlich im Angebot des Anbieters ist und nur die Abteilung die für die Wandlung zuständig ist,dieses Handy nicht herausgegeben kann,könnte daraufhin A den Vertrag kündigen? A könnte dann nach der Kündigung bei neu Abschluss einen Vertrages dieses gewünschte Handy kaufen.
Also hat A ein Kündigungsrecht auf Grund der Umstände?
Hallo Bernie,
vorweck, das ist nur meine Meinung und mein Bauchgefühl:
Das Handy, welches man bei der Vertragsverlängerung bekommen hat ist nur als ein Geschenk anzusehen. Es hat nichts mit dem Vertrag zu tun. Ist das Handy also defekt, läuft der Vertrag weiter. Man zahlt ja für den zeitraum der Instandsetzung auf weiterhin die Grundgebühren. So war es zumindest bei mir…
Zu dem Wunschhandy kann ich nur sagen, man kann sich doch nicht irgendein Handy aussuchen und darauf bestehen dieses zu bekommen. Dir wurden doch „gleichwertige“ andere Handys angeboten.
Des Weiteren würde ich schätzen, dass „Neukunden“ eine andere Auswahl präsentiert wird als bei „Vertragsverlängerungen“.
Was ist denn mit dem 1. Handy? Es wurde doch repariert oder nicht?
Nur weil man nicht das Handy bekommt welches man will, ist ein Vertrag noch lange nicht kündbar. Zumindest nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
DAS IST MEINE MEINUNG! Von daher bin ich nun gespannt ob ein Experte diese bestätigt…
Gruß
Patrick
Hallo Patrick,
A hat das Handy nicht geschenkt bekommen es hat ca.300 Euro gekostet.
Es war insgesamt drei mal defekt und nach dem 3. Reparaturversuch wurde eine Wandlung beantragt und genehmigt.
Es geht ja auch nur darum,A könnte sich jedes Handy aussuchen,dass man bei XXX bekommen kann.Bei Handys die teurer sind als das was A hatte, muss A natürlich dazu zahlen.
Es ist aber jetzt so,dass A ein Modell möchte,dass man bei XXX auch bekommen kann,nur eben die Abteilung die die Wandlung von A bearbeitet,sagt einfach das es das Handy bei ihnen nicht mehr geben würde.Ein Neukunde könnte es also bekommen weil es ja offiziell noch bei XXX zu haben ist.A würde also kündigen und würde bei Neuabschluss das gewünschte Handy bekommen.