Mobilfunkvertrag / Nutzung durch Dritte

Hallo,

angenommen, jemand habe ein Handy verkauft. Weiters angenommen, jemand habe aus Versehen die alte Karte im Handy gelassen. Wenn in diesem Falle dann eine Dritte Person diese Karte nutzt, könnte der Verkäufer dann daraus irgendwelche Ansprüche erwirken? Das bei diesem Szenario ein mächtiger Anteil „selbst Schuld“ enthalten wäre, werde nicht in Abrede gestellt.

Gruß,

Malte.

Hallo Malte,

nachdem ich dir nun - wenn auch versehentlich - ein Sternchen gegeben habe, hier nun meine bescheidene Meinung:

Nichtschädigungspflichten ergeben sich aus § 241 II, auch nachvertraglich. Anspruchsgrundlage dann § 280 (nicht zu verwechseln mit §§ 280, 282 (241 II)).

Levay