Hallo,
angenommen, jemand habe ein Handy verkauft. Weiters angenommen, jemand habe aus Versehen die alte Karte im Handy gelassen. Wenn in diesem Falle dann eine Dritte Person diese Karte nutzt, könnte der Verkäufer dann daraus irgendwelche Ansprüche erwirken? Das bei diesem Szenario ein mächtiger Anteil „selbst Schuld“ enthalten wäre, werde nicht in Abrede gestellt.
Gruß,
Malte.