Mobilfunkvertrag: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung von Zusatzoptionen?

Angenommen ein Mobilfunkanbieter verdoppelt den Preis für eine, zum Laufzeitvertrag (z.B. 24 Monte) zubuchbare Option (z.B. neues Datenvolumen). Darf er eine Sonderkündigung durch den Kunden ablehen, mit der Begründung, die Option sei nicht Bestandteil des Vertrages und könne nur - wenn gewünscht - monatsweise hinzugebucht werden?
Immerhin Verändern sich damit ja die Bedingungen für die Nutzung des Mobilfunkvertrages deutlich. Der Kunde kann schließlich nicht bei einem anderen Anbieter sein Datenvolumen nachbuchen. Auch wenn es sich nur um eine (zentrale) zubuchbare Option handelt, sehe ich hier doch eine Einheit oder zumindest sehr enge Verbundenheit mit dem Tarif, was für ein Sonderkündigungsrecht sprechen würde…

Hallo,

als rechtlicher Laie würde ich vermuten das, die Option nicht Vertragsbestandteil war und damit auch nicht zur Kündigung dessen herangezogen werden kann. Steht dazu etwas in den AGB?

Gruß,
Steve

Nein, es ist ja eine zubuchbare Option. Also nicht Bestandtei des Vertrages. Wäre die Option Bestandteil des Vertrages, wäre meine Frage überflüssig, weil dann das Sonderkündigungsrecht eindeutig wäre.
Es geht mir gerade darum, ob es auch ein Sonderkündigungsrecht geben kann, wenn eine Option nicht Vertragsbestandteil ist, aber einen wesentlichen Bestandteil der Nutzung des Vertrages ausmacht und nicht die Möglichkeit besteht, auf einen anderen Anbieter zurückzugreifen.,

kann man den leasingvertrag für ein auto auflösen, weil der preis für den ölfilter sich verdoppelt? kann man die hausratversicherung kündigen, weil sich der preis für die haftpflichtversicherung erhöht? kann man eine mietwohnung kündigen, weil die miete für die tiefgaragenplätze erhöht wird?

nein, natürlich nicht. und den handyvertrag natürlich auch nicht.