Mobilfunkvertrag und Wandlung

Hallo,
Wie verhält sich der Sachverhalt?
Man schliesst einen Mobilfunkvertag mit einem neuen Handy, bzw macht eine Vertragsverlängerung. Nun hat das neue Telefon technische Probleme. Das Gerät wird zwei mal ausgetauscht und der Mitarbeiter der Hotline sagt, sollte das nochmal vorkommen, solle man einen Antrag auf Wandlung stellen.
Wie sieht es nun mit dem Vertrag aus, kann man den auch Wandeln? Was nützt es einem wenn man das Geld für das Telefon zurück bekommt, aber dann den Vertag noch hat ohne Handy.
Danke für Eure Hilfe

zwei verträge
mEn liegen hier zwei verträge vor. ein kaufvertrag und ein telekommunikationsvertrag.

von letzterem kann man deswegen nicht zurücktreten bzw. kündigen.

mit dem geld einfach ein neues handy kaufen???

Das ist richtig, nur kostet ein Handy ohne dem entsprechenden Vertrag rund 200EUR mehr. Man macht ja meistens den Vertag um das bestimmte Handy zu dem Preis zu bekommen.
Gruß Michael

Hi

befindet sich das Handy zum dritten mal mit dem selben defekt in der reparatur beim Händler, so kann der Händler über den Hersteller eine Wandlung beantragen.

In der Regel wird hierbei dann entweder ein neues Gerät oder das Nachfolgegerät mit eventl. Zuzahlung.

Beispiel:

Du hattest des V3 - Angebot des Herstellers entweder V3i mit Zuzahlung oder neues V3

Grüße
Blue

das mit der wandelung ist mal echter quatsch. wandelung ist ein terminus aus dem bgb vor der schuldrechtsreform - also nicht mehr aktuell.

nach §§ 433 I, 434 I, II, 437, 440, 323, 280, 281 BGB kannst du vom kaufvertrag für das handy zurücktreten und gleichzeitig schadensersatz verlangen, soweit die nacherfüllung (reparatur, austausch…) zweimal fehlgeschlagen ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dann meinst Du also das hier

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-77182/recht-…

nur kein (!) Händler oder Hotliner der Mobilfunkanbieter wird Dir die §§ sagen können. Es wird weiterhin von Wandlung gesprochen weil es das ist was der normale Kunde haben will und versteht.

Oder der Link http://www.juraforum.de/forum/t77182/s.html