Mobilfunkvertrag 'untervermieten'?

Hallo zusammen!

Ich wäre sehr dankbar für Hinweise zu folgendem Szenario: Person A hat einen alten Vertrag bei Mobilfunkanbieter 1 gekündigt und einen neuen Vertrag mit Mobilfunkanbieter 2 geschlossen. Mobilfunkanbieter 1 möchte den Kunden nicht verlieren und macht A ein sehr gutes Angebot, dieser hat jedoch den neuen Vertrag bereits unterschrieben.

Wäre es theoretisch denkbar, dass Person A den Vertrag mit Mobilfunkanbieter 2 sozusagen „untervermietet“? Also vertraglich alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an eine andere Person „weiterreicht“? Wenn ja, was müsste ein solcher „Untermietvertrag“ enthalten?

Person A ist sich durchaus bewusst, dass sie weiterhin Vertragspartner mit Mobilfunkanbieter 2 bleibt und demzufolge auch Pflichten bestehen, und dass Person A selber das Risiko eines Zahlungsausfalls des „Untermieters“ trägt. Es geht rein um die Frage, ob dies rechtlich möglich ist.

Vielen Dank im Voraus allen, die sich Zeit nehmen, hier weiterzuhelfen.

Grüße,
Inka

Dein erster Blick müsste den Vertragsbedingungen gelten. Das Gesetz hat kein Problem damit, allerdings bleiben, wie du sagst, die Pflichten gegenüber dem Mobilfunkanbieter bestehen. Ohne deren Zustimmung ist ein Übergang der Verantwortlichkeit nicht möglich.

Hallo Benvolio, vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Dazu habe ich noch keine Aussage vom Mobilfunkanbieter. Angenommen, es ist nicht möglich, den Vertrag auf eine andere Person „umzuschreiben“ und Person A bleibt weiterhin Vertragspartner. Kann Person A dann in einem zweiten Vertrag mit Person B regeln, dass dieser alle Verpflichtungen des Vertrages übernimmt? D.h. Mobilfunkanbieter 2 hat einen Vertrag mit A und A hat einen Vertrag mit B. Wäre das, im Fall B zahlt nicht an A, einklagbar? Ist B dann wirklich in allen Belangen des Vertrags gegenüber A verpflichtet? Ich frage mich eben, ob sowas theoretisch möglich wäre…

Kann Person A dann in einem zweiten Vertrag
mit Person B regeln, dass dieser alle Verpflichtungen des
Vertrages übernimmt? D.h. Mobilfunkanbieter 2 hat einen
Vertrag mit A und A hat einen Vertrag mit B. Wäre das, im Fall
B zahlt nicht an A, einklagbar? Ist B dann wirklich in allen
Belangen des Vertrags gegenüber A verpflichtet?

Jeder kann sich seine Schuldner selbst aussuchen. Daher kann man dem Mobilfunkanbieter keinen Vertragspartner aufzwängen. Wenn du mir 1.000,00 Euro leihst, kann ich ja auch nicht einfach sagen, dass nun mein arbeitsloser Freund die Schuld übernimmt und du dich doch bitte an diesen halten möchtest, wenn du Geld zurückwillst.

Schon klar, Person A bleibt dem Mobilfunkanbieter uneingeschränkt verpflichtet, und falls Geld fehlt, klagt dieser das bei Person A ein. Meine Frage ist, ob Person A einen Vertrag aufsetzen kann, der Person B entsprechend gegenüber Person A verpflichtet. Damit ändert sich ja für den Mobilfunkanbieter nichts, weil weiterhin Person A zahlt. Person A möchte sich aber natürlich absichern, dass Person B entsprechend die Kosten gegenüber ihm verantwortet und das auch einklagbar wäre, im schlimmsten Fall.

Meine Frage ist, ob Person A
einen Vertrag aufsetzen kann, der Person B entsprechend
gegenüber Person A verpflichtet.

Ja.

Hallo,
in Mobilfunkverträgen (bzw. dem ganzen Kleingedruckten, das dazu gehört und Vertragsbestandteil ist) steht regelmäßig, daß es nicht erlaubt ist Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte gegen Entgelt (manchmal auch ohne diese Klausel) zu übertragen.

Cu Rene