Mobilfunkvertrag wird nicht mehr erfüllt

Man stelle sich vor A schießt einen Vertrag ab

mit der mobilTelefonXYanbieter.

Der Vertag läuft auf unbestimmte Zeit.

A telefoniert sein Guthaben NICHT ab 10€

er nutzt das Telefon zur kostenlosen Informationsübertragung.

Es klingelt die Rufnummer erscheint aber es wird nicht abgehoben

sondern ausgeschaltet.

Von Hotel aus ist es billiger …

Der mobilTelefonXYanbieter schickt Rechnungen per Mail 0.-€

was soll er auch. Keine Grundgebühr festgelegt worden.

Jetzt stellt er einfach den Dienst ein…

Gerät loggt sich nicht mehr ein -

Frage darf er das - ohne Kündigung einfach den Dienst einstellen, weil mit dem Gerät nicht telefoniert wird?

Auf Mails reagierte er überhaupt nicht…

Es sollte - und auch deshalb kein PrePayd ein Vertrag sein ohne Grundgebühr - Abschlussgebühr war 25€ also recht teuer und hohe Min-Tarife.

Was tun könnte man, in einem solchen Fall, den Anbieter zwingen, dieses Handy wieder freizuschalten ?

Denn fürs gleiche Geld hätte man auch PrePaid haben konnen.

Ramona

Gehe stark davon aus.

Es gibt Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die dann bei Vertragsschluss akzeptiert worden sind.

Kann mir vorstellen dass da irgendwas steht von wegen muss auch mal benutzt werden in einem gewissen Zeitraum.

Müsste man mal nachlesen.

Hallo,

stand denn evtl. eine entsprechende Bedingung im abgeschlossenen Vertrag? Es gibt Anbieter, die für solche Wenigtelefonier-Verträge anstatt einer Grundgebühr solche Bedingungen haben wie „mindestens 1 abgehendes Gespräch im Monat“ oder so ähnlich.

Gruß,

Myriam

Hallo,

er nutzt das Telefon zur kostenlosen Informationsübertragung.

Es klingelt die Rufnummer erscheint aber es wird nicht
abgehoben

da würde ich mal in die AGB schauen, das ist nämlich bei vielen Anbietern nicht erlaubt (insbesondere auch andersrum als Lockruf um zurückgerufen zu werden), weil es das Netz belastet ohne Einnahmen zu bringen.
Außerdem bedeutet „auf unbestimmte Zeit“, daß beide (!) Seiten jederzeit fristgerecht kündigen können. Da die Rechnungen per email verschickt wurden, ist das wohl die Form, in der auch gekündigt werden konnte. Am besten mal die letzten Rechnungen ansehen, ob da nicht gleich mit drauf stand, daß der Vertrag beendet wird, wenn nicht bis xy ein abgehendes Gespräch geführt wird.

Cu Rene

BTW: der Anbieter war nicht zufällig k***mobil? Der hat seine Vertragsbedingungen inzwischen dahingehend geändert, daß eine Gebühr fällig wird, wenn man (ich glaube) in drei Monaten nicht mindestens für ein paar Cent abgehend telefoniert.

Sagen wir mal die würden jetzt reagieren und die AGB ändern
wollen - zeigt doch , das war / ist eine Lücke gewesen.

Die würden jetzt schreiben:

"Unsere AGB ändern sich ab dem 01.07.2009:

Die bisherige Regelung Aktionsangebote der AGB, wonach im Falle der
Nichtnutzung einer Karte etwaige Aktionsvorteile nachträglich dem
Kunden berechnet werden können, entfällt künftig…

Stattdem gilt ab dem 01.07.2009 unsere neue AGB wenn Sie nicht innerhalb
1nes Monats widersprechen.

Aktionsangebote und tatsächliche Nutzung: XYZmobil bietet vereinzelt
Aktionen zu besonders günstigen Konditionen an, bei denen z.B. das
Startpaket verbilligt oder eine Zugabe wie z.B. ein Handy beigefügt wird. Im
Interesse aller Kunden geht XYZmobil davon aus, dass Kunden nur dann eine
SIM-Karte bestellen, wenn sie auch tatsächlich beabsichtigen, sie zu nutzen
und nicht nur der Aktionsvorteil genutzt werden soll.
Um tatsächlich entstehende Kosten zu decken, setzt XYZmobil generell einen
Rechnungsbetrag von 3,- EUR/Monat ab dem 4. Vertragsmonat voraus.
Bleibt der Betrag darunter, wird für die Kontopflege ein Betrag in Höhe von
1,- EUR für den jeweiligen Monat in Rechnung gestellt. Damit wird
sichergestellt, dass die SIM-Karte auch für solche Kunden dauerhaft nutzbar
bleibt, die selbst nicht telefonieren, sondern nur erreichbar sein wollen."

========================================================

Stellt sich die Frage, ob XYZmobil tatsächlich nachträglich Gebühren erheben könnten für eine Leistung, die in den Ursprünglichen AGB nicht benannt wäre -
die hätten das einfach nicht in Betracht gezogen. Und stopften jetzt das Loch - nachdem man dies erkannt hätte…

Frage :

Können die nachträglich einfach den Vertrag ändern…

und Grundgebühren verlangen was vorher nicht der Fall gewesen wäre(!)

und im Falle des Widerspruchs die Kündigung aussprechen…
Eine Kündigung wäre in den Alt AGB nicht benannt sagen wir mal.

Ramona

Nein eben nicht deshalb würden die jetzt die AGB ändern wollen zum 01.07.2009 sagen wir mal… Siehe Posting bei wordwidefab

Danke

Ramona