Guten Tag ihr Wissenden,
wir möchten auf unserem Grundstück ein Mobilheim aufstellen.
Dazu sind weder Fundamente oder sonst was erforderlich, außer der Anschluß an vorhandene Medien.
Wir wohnen in einer reinen Wohngegend mit Ein- und Mehrfamilienhäusern.
Z.Z.ist besagtes Grundstück unbebaut,wir wollen das MH als „Gartenlaube“ nutzen,gemeldet sind und bleiben wir an der Heimatadresse.Welche Genehmigungen brauchen wir wirklich?Gibt es §ff oder Bücher welche man nachschlagen kann?Auf dem Amt haben sie einen riesen Wirbel gemacht, mit Bauvoranfrage und so. Wir hoffen auf eure Hilfe, bis denne,
Gruß
der Frank
Hallo…
das Baurecht in Deutschland ist kompliziert… wohl wahr!
Also ich gehe mal davon aus, dass das unbebaute Grundstück sehr wohl in einem Bereich liegt, der grundsätzlich bebaubar ist -
entweder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im sgn. „Zusammenhang bebauter Ortsteile“. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes(B-Plan) steht im B-Plan genau drin, was gebaut werden darf und was nicht - da muss die Gemeinde Auskunft geben können.
Dein Hinweis auf Bauvoranfrage etc. durch das gemeindl. Bauamt spricht aber eher für eine Baulücke im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Da ist lt. § 34 Baugesetzbuch alles zulässig, was sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Art und Maß heißt dabei z.B. wenn nur Wohnbebauung rundherum ist, dann ist auch nur Wohnbebauung zulässig…wenn nur eingeschossige Häuser rundherum stehen, dann auch nur eingeschossiger Neubau. Wenn durchweg große Baukörper auf kleinem Grundstück rundherum, dann auch nur vergleichbares etc…
Ausgehend davon, das rundherum Ein- bis Zweifamilienhäuser in massiver Bauweise mit Satteldächern stehen, ist das Mobilheim sicherlich nicht gerade „eingefügt“, obwohl deutlich die Rechtsprechung nicht auf die äußere Gestaltung (also z.B. Holzverkleidung statt Klinker oder Putz), Dachform o.ä. abhebt.
Der Hinweis auf Bauvoranfrage erscheint mir da nicht so verkehrt…
Näheres gerne über Mail.
Übrigens: die Tatsache, dass ein Mobilheim keine Fundamwente etc. benötigt, spielt keine Rolle. Das Mobilheim ist zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und hat eine Größe von vermutlich mehr als 40 cbm umbauten Raum - damit immer genehmigungspflichtig.
Soweit ein B-Plan bestehen sollte und das Mobilheim nicht in die Festsetzungen paßt, ist zu prüfen, ob ggf. ne Ausnahme oder Befreiung erteilt werden kann - das geht aber nur in Kenntnis der genauen Festsetzungen.
Habe ich nun verwirrt?
Gruß aus Nds.