Mobilheim Baugesuch

Hallo zusammen, Ich möchte auf einem landwirtschaftlichem betrieb ein mobilheim aufstellen
und zeitweise bewohnen. das landwirtschaftsgebäude ist vor langer zeit abgebrannt und es stehen 2 kleinere Wohngebäude darauf. die Felder sind verpachtet. das gelände ist nicht im Ortskern sondern an einer landwirtschaftlichen verbindungsstr. mit noch 10 weitere3n landw.gebäuden. wer kann mir helfen, ich möchte nicht ohne info zur behörde.

danke Flor

Hallo,
jemand der Dir helfen soll, braucht mit großer Wahrscheinlichkeit genau die von Dir gemiedene Behörde zum Sammeln der nötigen Angaben und wäre ggf. ein Fachanwalt in Bauplanungs- und Bauordnungsrecht oder ein (nicht ausschliesslich auf „Buntstifte fixierter“, sondern eher praktisch veranlagter :wink: ) Architekt vor Ort. Kostenlos macht so eine Erstberatung allerdings nur die örtliche Bauordnungsbehörde…

Am besten damit auskennen wird sich genau diese ohnehin damit, denn dafür muss man eine Reihe von Dingen dort in Erfahrung bringen, z.B. ob es sich um sog. Außenbereich (siehe §35 BauGB) handelt oder ein Bebauungsplan besteht, das Grundstück überhaupt eine gesicherte Erschliessung hat und was die örtliche Landesbauordnung zum Thema „Fliegende Bauten im Außenbereich“ hergibt.

Gruß vom
Schnabel

Hallo schnabeltasse,
vielen dank , aber du hast das richtig erkannt, geht man zur behörde wird viel gesagt ob richtig oder falsch kann der aussenstehende nicht beurteilen und zieht eingeschüchtert von dannen.
Es ist schon richtig nur ein fachanwalt waere der richtige.
aber den richtigen finden ist nicht leicht. Mal sehen was sich noch tut.
Danke Flor

Hallo,
ich will ja niemanden überreden, mit „der Behörde“ zu kommunizieren, aber vielleicht hilft ein wenig Verständnis für das, was da passiert:

(schreibt einer, der nicht in einer Bauorndungsbehörde beschäftigt ist :wink: …)

Die Leute (Bauherren) wollen in der Regel das Maximum aus ihren Grundstücken herausholen, sei es hinsichtlich der Größe eines Gebäudes oder hinsichtlich des Aufstellens von Mobilheimen :wink:

Die wenigsten sehen, dass das im Baurecht erhebliche Außenwirkung auf die Umgebung (also die manchmal „gar nicht veränderungswilligen Nachbarn“) hat :wink:

Schlimmstenfalls befinden sich in Deinem Beispiel irgendwann mal fünf dieser Heime dort, dann eine Barackensiedlung usw usf :wink:… ja, natürlich, Du willst ja nur eines da aufstellen und nur ab und zu drin wohnen, aber was passiert wenn sich diese Motivation mal ändert ? :wink: Genau lezteres passiert *sehr* oft und führt dann (u.a. wegen der Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in vielen Bundesländern und vielen Verwaltungsbereichen) zu Rechtsstreiten, von denen Anwälte ausgezeichnet leben, aber in der Regel nicht die streitenden Parteien :wink:

Die Mehrzahl der Menschen, die eine Bauordnungsbehörde betreten, machen das aus purem Eigennutz und nicht gerade wenige davon aus Gewinnerzielungsabsicht (ein einzelner Mobilheimaufsteller letzteres vielleicht noch nicht). Aber genau das ist der Grund, warum manche Behörden, die derlei „egoistisches Klientel“ haben, manchmal etwas barsch oder abweisend daher kommen :wink: Es sollte zwar nicht so sein, aber so ist es nunmal :wink: Jeder Mensch baut sich seine eigene Schutzmechanismen gegen Konflikte.

Es hilft *immer*, mit den Leuten dort ein offenes, ehrliches und halbwegs freundliches Gespräch zu suchen. In der Regel vermdeidet das später einen Haufen Ärger (mit seinen Nachbarn, nicht mit dieser Behörde).

Gruß vom
Schnabel