ich möchte ein Haus kaufen.
Im Kaufpreis des privat zu verkaufenden Hauses ist eine Einbauküche integiert.
Meines Wissens gilt diese als Mobilie und kann bezüglich der Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis abgezogen werden.
Gilt dies noch für andere Dinge?
Ist zum Beispiel…
…ein Gartenhaus…
…ein Carport…
… ein Palisadenhaus…
die Grundsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung.
Tatsächlich kann man alles, was nicht fest mit dem Grundstück verbunden ist, von dem Erwerb des Grundstücks ausnehmen. Das bringt aber immer das Risiko mit sich, dass man (aus der Sicht des Verkäufers) kein Geld dafür sieht oder (aus der Sicht des Käufers) den Gegenstand nicht bekommt.
Wenn ein Grundstück wie es liegt und steht mit allem Zubehör verkauft wird, sind gem. § 2 Abs 1 GrEstG bloß Maschinen und Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören, von der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ausgenommen.
Alles andere, nicht zum Grundstück im Sinn des bürgerlichen Rechts Gehörige, kann man zwar getrennt verkaufen, aber es stellt sich dann die Frage, ob beide Parteien das Risiko eingehen wollen, das damit verbunden ist, dass das Grundstück nicht verkauft wird wie es liegt und steht.