Mobilitätsgarantie

Am Do. 16.8 fuhr ich mit meinem Passat nach Hause, als plötzlich der Motor ausgeht!? Ich mußte mich vom ADAC abschleppen lassen und erfuhr heute Morgen (Mo.20.8) das bei meinem PKW der Motor aufgrund eines Zahnriemenrisses defekt wäre!
Daten:
Das Auto ist 1Jahr und 4 Monate alt und ein Reimport!
Die Kundendienste sind alle regelmäßig beim Vertragshändler erledigt worden!
KM: 44.000
Kosten für die Reparatur: ca. DM 8.500,–, von denen ich 30% und V.A.G 70% aus Kulanzgründen übernimmt!
Ist es aber nicht so, daß bei regelmäßigen Kundendiensten solche Motorschäden vollständig von V.A.G gezahlt werden, da hier die Mobilitätsgarantie zum Zuge kommt ?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo Swen,

Du hast 1 Jahr Garantie (stimmt das?), vorausgesetzt, die erforderlichen Wartungen wurden regelmäßig durchgeführt.

Streng genommen müßtest Du den gesamten Schaden selbst zahlen. So gesehen ist die vorgeschlagene weitgehende Kulanzregelung sehr fair.

Gruß
Wolfgang

Hallo Swen,

erst vor kurzem hatte ich auch einen „Mobilitätsgarantiefall“ bei VW/Audi.
Allerdings denke ich, dass sich diese Garantie auf etwas anderes bezieht:
In deinem Service-Heft, bzw. bei den Unterlagen deines Autos hast du eine VW-Notruf-Telefonnummer, die du anrufen kannst, wenn dir unterwegs ein „Missgeschick“ passiert. Die Dame dieser 24-Stunden-Hotline verband mich mit der nächst gelegenen Vertragswerkstatt (unser Auto war noch fahrfähig - die Seitenscheibe an der Fahrerseite war aus der Verankerung gerutscht/gebrochen und ließ sich nicht mehr schließen…). Es war Samstag Abend und in der Vertragswerkstatt empfing uns ein junger Mann, der den Schaden notdürftig gegen einen Unkosten-Beitrag von DM 30,-- behob.
Am Montag morgen brachten wir das Auto dann in unserem deutschen Urlaubszielort zu einer weitern Vertragswerkstätte und erhielten kostenlos für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen. Die Reparatur mussten wir allerdings schon bezahlen.
Meines Erachtens bezieht sich diese Mobiltitätsgarantie auf die Tatsache, dass du

  1. einen kostenlosen Leihwagen erhältst und, wenn nötig
  2. dir auch eine Übernachtung am Ort des Liegenbleibens finanziert wird.

Mit der generellen Garantie hat dies m.E. nichts zu tun.
Gruß
Uschi

Hi Swen,

es ist genau so, wie Wolfgang Dreyer es sagte. Die von VW gewährte Garantie beträgt 12 Monate, darüber hinaus ist eine Kulanzleistung eine faire Sache.
Andere Hersteller gewähren bis zu 24 Monate Garantie. Der VW-Konzern kann es sich scheinbar leisten, seine Garantie-Gewährung auf 12 Monate zu begrenzen.
Leider hört man immer von den Fällen, in denen ein meist schwerer und damit teurer Defekt am Fahrzeug auftritt, wenn die Garantiezeit von 12 Monaten soeben abgelaufen ist.
Das macht die Sache um so ärgerlicher. Es liegt auch nahe, einen Fabrikationsfehler oder Materialfehler anzunehmen, wenn ein Defekt bereits nach einem Jahr an einem Auto auftritt, dass für eine Nutzungsdauer von durchschnittlich 12 Jahre gebaut worden ist. Das ist dann wie ein fahler Beigeschmack.
Es würde jedem Autohersteller gut anstehen, wenn er dies berücksichtigen würde und die Garantiezeit entsprechend ausdehnt. Wie gesagt, viele haben diesen Gedanken umgesetzt, VW allerdings nicht.

Gruß,
Francesco

Hi Swen,

ich dacht schon, ich bin der einzige, der mit „w“ geschrieben wird :smile:)

Ist es nicht so, dass gerade bei dieser Geschichte mit dem Zahnriemen eine gesonderte „Regelung“ gilt.

Also ein Kumpel von mir hat bei Audi/VW die Lehre gemacht, als Kfz-Mensch.
Ich hab ihn gerade angerufen und mich erkundigt.
Die haben das mit dem Zahnriemen immer so gehandhabt, dass ein evtl. Motorschaden durch ein Reißen des Riemens immer voll bezahlt wurde, wenn der Riemen in den entsprechenden Abständen gewechselt wurde (wohl 80000 km)
Wenn so etwas bei 44000 passiert, gäbe es wohl keine Frage, das VW alles zahlen müsste.

Aber er wusste auch nicht, ob das Autohäuser individuell entscheiden können.

Viel Erfolg,
Swen