wenn man umzieht weil man als ALG2 Empfänger einen Job gefunden hat 200km entfernt gibt es Mobilitätshilfen.Was genau versteht man unter Trennungskostenbeihilfe und Überbrückungsgeld?
LG
Marski
Hallo,
guck http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Gruß
Otto
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Unter Trennungskostenbeihilfe versteht man die finanzielle Unterstützung wenn wg. einer auswärtigen Arbeitsaufnahme eine getrennte Haushaltsführung notwendig ist.
Diese Leistung muss beim Arbeitsvermittler besprochen und beantragt werden.
Wenn ein Umzug notwendig ist, kann statt Trennungskosten auch Umzugskostenbeihilfe beantragt werden.
Im Leistungsbezug von ALGII gibt es kein Überbrückungsgeld (dies sind Leistungen der Krankenkassen oder Rentenversicherung), aber Übergangsbeihilfe.
Hierbei kann die Weiterzahlung des ALGII bis zur ersten Lohnzahlung genehmigt werden.
Allerdings handelt es sich um eine darlehensweise Auszahlung, welche danach zurückbezahlt werden muss.
Ich denke mal die Frage stellt sich im Zusammenhang mit der Anfrage zu >Umzug wegen Arbeitsaufnahme nach Hartz-IV-Bezug[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]