Mobilitätszuschuß für Arbeitsaufnahme von ALG II

Hallo Wissende,

in 2011/2012 konnte ein ALG-2, der in einer anderen Stadt eine Arbeit aufnehmen konnte und auf den ÖNV angewiesen war, die Monatskarte für den ersten Arbeitsmonat auf Antrag hin von der Arge erstattet bekommen, da das Gehalt erst im Folgemonat nach Arbeitsaufnahme erfolgte und die Grundsicherung keinen finanziellen Spielraum für die Monatskarte hergab.

Wurde dies gestrichen oder ist dieser Zuschuß unbenannt worden, weil weder bei Arge von beim AA hier Hinweise vorhanden sind.
Links wäre nett,

lG

Hallo,

in 2011/2012 konnte ein ALG-2, der in einer anderen Stadt eine
Arbeit aufnehmen konnte und auf den ÖNV angewiesen war, die
Monatskarte für den ersten Arbeitsmonat auf Antrag hin von der
Arge erstattet bekommen, da das Gehalt erst im Folgemonat nach
Arbeitsaufnahme erfolgte und die Grundsicherung keinen
finanziellen Spielraum für die Monatskarte hergab.

Wurde dies gestrichen oder ist dieser Zuschuß unbenannt
worden, weil weder bei Arge von beim AA hier Hinweise
vorhanden sind.

das Vermittlungsbudget, das Du ansprichst, gibt es noch immer.
§ 45 SGB III http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html
Hier die zugehörige HEGA: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-…

Ist allerdings eine Kann-Leistung.

Gruß

osmodius

Danke,

super, habe so lange gesucht und nicht gefunden,…

lG