Hallo Wissende,
in 2011/2012 konnte ein ALG-2, der in einer anderen Stadt eine Arbeit aufnehmen konnte und auf den ÖNV angewiesen war, die Monatskarte für den ersten Arbeitsmonat auf Antrag hin von der Arge erstattet bekommen, da das Gehalt erst im Folgemonat nach Arbeitsaufnahme erfolgte und die Grundsicherung keinen finanziellen Spielraum für die Monatskarte hergab.
Wurde dies gestrichen oder ist dieser Zuschuß unbenannt worden, weil weder bei Arge von beim AA hier Hinweise vorhanden sind.
Links wäre nett,
lG