Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt

Mahlzeit!

Ich hatte vor knapp 2 Jahren eine Hausdurchsuchung wegen verschiedener Dinge, welche spielt denke ich keine Rolle. Dabei wurde mein Blackberry einkassiert, mit der Begründung, dass dies unter anderem auch ein Datenträger / Speichermedium ist. Das Handy wurde in einem Gerichtsfall als Beweismittel benutzt, da dort entsprechende Fotos zu sehen waren. Mittlerweile ist der Prozess durch, der Angeklagte wurde verurteilt und mein Handy müsste nun in der Asservatenkammer verschimmeln.

Nun zu meinem Anliegen: Ich möchte das Handy ganz gerne wieder haben, habe ich eine Chance das Gerät wieder zu sehen? Wo muss ich einen Antrag auf die herausgabe beantragen? Ich frage euch vorab, da mein Anwalt so was nur wieder in Rechnung stellt.

Hallo,

also hast du der Polizei dein Handy freiwillig überlasse ? Wenn ja ist das dann eine Sicherstellung gem § 94 Absatz 1 StPO. Das Handy müsstest du wiederbekommen, solange es dort keine „kriminellen Aktivitäten“ festgestellt wurden. Wo man einen enstprechenden Antrag zu stellen hat weiß ich leider nicht.

Gruss

Hallo skm,

sicherlich hast Du bei der damaligen Hausdurchsuchung und Sicherstellung/Beschlagnahme der diversen Gegenstände ein Sicherstellungsverzeichnis (Beschlagnahmeverzeichnis) erhalten. Wende Dich an den Beamten, der die Sicherstellung/Beschlagnahme damals veranlaßt hat. Sollte das keinen Erfolg bringen, würde ich mich an das zuständige Gericht, in dem Dein Handy bei der Verhandlung eine Rolle spielte. Die können Dir unter dem Aktenzeichen der Justiz sicherlich mehr Auskunft über den Verbleib Deines Handys geben.
Interessant wäre auch der Grund der Beschlagnahme. Einziehung? Beweismittel?
Im Falle einer Einziehung, wenn es z.B. zur Vorbereitung oder Durchführung von Straftaten verwendet wurde, bis Du es endgültig los.
Warum hast Du eigentlich nicht gleich bei der Verhandlung den Richter gefragt. Der hätte es Dir auch gleich aushändigen können.

Mehr kann ich Dir dazu auch nicht helfen…

Gruß
C.

der Angeklagte wurde
verurteilt und mein Handy müsste nun in der Asservatenkammer
verschimmeln.

Hi,
kann mich nur Corpus anschließen - an das zuständige Gericht unter Angabe des Justizaktenzeichens schreiben und um Herausgabe bitten.
Sich an den beschlagnahmenden Polizeibeamten zu wenden hat wenig Sinn, da dieser 1. das Gerät nicht in seiner Verwahrung hat (müsste in der Asservatenkammer des Gerichtes liegen) und 2. keinerlei Entscheidungsbefugnis hat, ob es ausgehändigt werden darf oder nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass sie nicht Täter sondern nur Zeuge sind.
Dann müssten sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Mobils beantragen. Dem dürfte dann nichts im Wege stehen.

Wenn ein u.a. Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt wird, mußt du dafür ein Quittung (Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll) bekommen haben.
Das Handy hätte dir schön längst (spätestens nach Wegfall der Beweissicherung) wieder ausgehändigt werden müssen.
Ich würde mich direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden, mit der Bitte um Freigabe des Handy.

Viele Grüße

Guten Abend!
Solche Beweismittel kann man gegenüber der Staatsanwaltschaft recht zeitnah nach Beschlagnahme zurück fordern!Dazu reicht i.d.R. der Hinweis auf Schadenersatzforderung, wenn nach gewisser zeit kostenträchtiger Ersatz beschafft werden müsste! Die „StA“ veranlasst dann die Kopie relevanter Datenbestände.
Jetzt, nach Verfahrensabschluss, wenden Sie sich unter Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens an das Gericht, das die Sache verhandelte und erbitten die baldige Herausgabe. Dies scheitert nur, wenn in der Hauptverhandlung die Einziehung/Vernichtung des Gegenstands entschieden wurde.
Gruß & good luck!
Christian

§ 111k StPO (Herausgabe sichergestellter Sachen an den Verletzten)

Wird eine bewegliche Sache, die nach § 94 beschlagnahmt oder sonst sichergestellt oder nach § 111c Abs. 1 beschlagnahmt worden ist, für Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, so soll sie dem Verletzten, dem sie durch die Straftat entzogen worden ist, herausgegeben werden, wenn er bekannt ist und Ansprüche Dritter nicht entgegenstehen. § 111f Abs. 5 ist anzuwenden. Die Staatsanwaltschaft kann die Entscheidung des Gerichts herbeiführen, wenn das Recht des Verletzten nicht offenkundig ist.

Hilft Dir das weiter?

Das währe der angesprochene §94:

§ 94 StPO (Beweisgegenstände)

(1)Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2)Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3)Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

Mahlzeit?

Wende Dich an das Gericht. Oder an Deinen Anwalt, wenn das Gericht das Gerät nicht herausgibt.

Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten!
Werde mich direkt heute drum kümmern!

Hallo!

Sofern das Handy nicht eingezogen worden ist oder sonst irgendwie dem Verfall unterliegt, dann würde ich mal beim zuständigen Staatsanwalt nachfragen.

MfG

André Glowniak

So lange der Fall nicht abgeschlossen ist keine chance, das heißt auch das die strafe beendet sein muss.

Danach kannst du bei der zuständigen StA beantragen.

Wenn Dein Handy als Tatmittel beschlagnahmt wurde, dann wirst du es wohl vorerst nicht wiedersehen. Sind hingegen nur die Daten auf Deinem handy Gegenstand im Verfahren, dann muss Dein Rechtsanwalt auf die Staatsanwaltschaft Druck ausüben, denn dann kannst Du dein Handy wieder haben.

Grüße

Daniel