Hallo,
möchte mit einem mobilen Verkaufsfahrzeug in Frankreich Wochenmärkte besuchen. Welche Unterlagen sind erforderlich und wo zu bekommen.
Hallo,
möchte mit einem mobilen Verkaufsfahrzeug in Frankreich Wochenmärkte besuchen. Welche Unterlagen sind erforderlich und wo zu bekommen.
Hallo,
möchte mit einem mobilen Verkaufsfahrzeug in Frankreich
Wochenmärkte besuchen. Welche Unterlagen sind erforderlich und
wo zu bekommen.
Hallo,
Du benötigst einen Gewerbeschein für mobile Händler (Reisegewerbe), d.h. Du machst eine sog. Gewerbeanzeige.
http://www.oldenburg.de/osiris/32.0.html?&cHash=96c2…
Da Eu-Bürger ihre Waren in der Regel überall innerhalb der EU anbieten dürfen, würde ich mich an das Bürgeramt (Gewerbeamt) vor Ort wenden.
Perso und 30 Euro mitbringen.
Alles weitere hängt von Deinem Angebot ab, z.B. Gesundheitszeugnis, nationale französische Gesetze und Regelungen der Wochenmärkte.
Dazu hier ein Merkblatt der deutschen Botschaft in Paris zum Thema Arbeitsaufenthalt in Frankreich:
[http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Kon…](http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsularischer_20Dienst_20Paris/download arbeiten in__Fra,property=Daten.pdf)
Wenn ich es richtig verstehe exportierst Du deutsche Waren nach Frankreich. Da es noch keine europäische Steuererfassung gibt, bezahlst Du Deine Steuern weiterhin in Deutschland. Dein *Wohnort* ist hier entscheidend, in diesem Fall also Deutschland. Meines Wissens bist Du von der Zahlung der Umsatzsteuer aufgrund des Exports befreit - allerdings weiß ich gerade nicht, ob das auch noch innerhalb der EU gilt, weil dort alles zu *einem* Wirtschaftsraum angeglichen wird.
Ich hoffe, das konnte Dir erstmal weiterhelfen.
Grüße, Ingo
Servus,
Wenn ich es richtig verstehe exportierst Du deutsche Waren
nach Frankreich.
Export = Ausfuhr gibt es innerhalb der EU nicht mehr.
Zur USt:
Ort der Lieferung ist dort, wo dem Abnehmer die Verfügungsmacht an der Ware verschafft wird. Im Fall des Verkaufswagens: Ort der Lieferung also Frankreich. Der Umsatz ist steuerbar und steuerpflichtig in Frankreich. Der Unternehmer muss sich in Frankreich zur TVA erfassen lassen und sie dort abführen.
Da es noch keine europäische Steuererfassung
gibt, bezahlst Du Deine Steuern weiterhin in Deutschland.
Betreffend USt: Nein, siehe oben.
Betreffend ESt: Das ist nicht europäisch geregelt, sondern jeweils zwischen den beteiligten Staaten per Doppelbesteuerungsabkommen, sofern es eines gibt.
Dein
*Wohnort* ist hier entscheidend, in diesem Fall also
Deutschland.
Nein, das stimmt überhaupt nicht. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb hängt das im Fall D-F davon ab, ob nur in einem der Länder oder in beiden Ländern Betriebsstätten bestehen. Im gegebenen Fall besteht vermutlich keine Betriebsstätte in Frankreich, das Besteuerungsrecht bleibt bei Deutschland.
Meines Wissens bist Du von der Zahlung der
Umsatzsteuer aufgrund des Exports befreit
Nein.
Es gibt keinen Export von D nach F.
Auch wenn über die Grenze geliefert würde (das ist nicht der Fall, vgl. oben) käme allenfalls eine innergemeinschaftliche Lieferung in Frage, die setzt aber voraus, dass der Abnehmer Unternehmer ist. Also nix. Und wenns eine wäre, wäre allenfalls der Umsatz steuerbefreit, nicht der Unternehmer.
allerdings weiß
ich gerade nicht, ob das auch noch innerhalb der EU gilt, weil
dort alles zu *einem* Wirtschaftsraum angeglichen wird.
Verjess dat. Es ist ein bissel anders, siehe oben.
Schade, dass Du Deine nützlichen Hinweise durch diese für Einsteiger höchst gefährliche Bearbeitung der steuerlichen Aspekte verpatzt hast. Weniger wäre mehr gewesen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Helmut,
Vorsicht mit der USt! - vgl. meine Replik auf das Post von Ingo.
Schöne Grüße
MM
Schade, dass Du Deine nützlichen Hinweise durch diese für
Einsteiger höchst gefährliche Bearbeitung der steuerlichen
Aspekte verpatzt hast. Weniger wäre mehr gewesen.
Das werde ich mir hinter die Ohren schreiben.
Das war wirklich ausgesprochen dünnes Eis und rumms hats gemacht. Soll nicht wieder vorkommen.
Ich danke Dir für Deine Mühe.
Schöne Grüße
Ebenso zurück,
Ingo