Hallo,
ich muss aus diversen Gründen mein Auto verkaufen, ich hatte bisher noch keine Zeit es abzumelden. Ich habe einen Interessenten gefunden, der das Fahrzeug kurzfristig abholen möchte, bevor ich es zur Zulassungsstelle verkaufe. Ich Habe einen Mustervertrag vom ADAC gefunden, in dem auf den nachfolgenden Seiten extra für die zulassungsstele Ausgefüllt werden soll, wem (Personalausweisnummer, Anschrift, etc) ich wann zu welcher Uhrzeit das Fahrzeug vollständig, inkl Nummernschilder übergeben habe. Des Weiteren steht im Vertrag, dass der Käufer das fahrzeug kurzfristig ummeldet. Die beiden Anhänge werde ich umgehend zur Zulassungsstelle tragen und meiner KFZ-Versicherung tragen. Dadurch geht die Versicherung auf den Käufer, ebenso wie die Steuerzahlung, bzw wird gegenüber mir unwirksam. Wie ist das nun wenn ich ein neues Fahrzeug anmelden möchte, im zweifel muss ich davon ausgehen, dass der Käufer den Wagen noch nicht umgemeldet hat ?
Hallo Kaka,
Tus nicht, auch wenn er das alles Unterschreibt, du bist solange, das Auto nicht um oder abgemeldet wird, der Halter, jede Straftat die er macht, geht zu deinen lasten.
Bau die Schilder eben ab und Fahr zur Zulassungsstelle und melde ihn ab.
Oder du Fährst mit ihn Persönlich zum Ummelden. wenn das alles nicht klappt, wg. Wochenende, Schraub die Schilder ab und melde ihn Montag ab.
„Keine wieder Rede“ Selbst bei meinem Bruder würde ich das so machen.
Du machst dich ,wenn was passiert Totunglücklich, wenn was passiert.
Gruß
Mücke.
Okay, überzeug
Hallo,
und damit ist die Sache dann auch geritzt. Natürlich kann man sich Szenarien zusammenschrauben, unter denen das ganze ganz ganz schlimm ausgeht.
Ja: wenn der Käufer einen Unfall verursacht, ist vor der Ummeldung erst einmal die Versicherung des Verkäufers in der Pflicht, was wiederum dessen Versicherungsbeiträge verteuern kann.
Aber: Der Zeitpunkt der Übergabe steht im Vertrag. Es wird also sehr schwer für den Käufer, glaubhaft zu machen, daß er den Unfall nicht verursacht hat. Wem das nicht reicht, der kann sich auch nachweisen lassen, daß der Käufer bereits eine eVB bekommen hat und die Karre damit versichert ist.
Ja: wenn der Käufer vor der Ummeldung Verkehrsverstöße begeht, wendet sich die Bußgeldstelle an den, der zu dem Zeitpunkt Halter war (=Verkäufer).
Aber: Sofern etwas eintrudeln sollte, füllt man den Anhörungsbogen entsprechend aus, packt den Kaufvertrag mit dazu und schickt den ganzen Summs zurück.
Wichtig ist natürlich, daß man sich eine Kopie des Personalausweises des Käufers macht und den ganzen Kaufvertrag (inkl. Datum und Uhrzeit) ordentlich ausfüllt.
Gruß
C.
Des Weiteren steht im Vertrag, dass der Käufer das fahrzeug kurzfristig ummeldet. Die beiden Anhänge werde ich umgehend zur Zulassungsstelle tragen und meiner KFZ-Versicherung tragen. Dadurch geht die Versicherung auf den Käufer, ebenso wie die Steuerzahlung, bzw wird gegenüber mir unwirksam. Wie ist das nun wenn ich ein neues Fahrzeug anmelden möchte, im zweifel muss ich davon ausgehen, dass der Käufer den Wagen noch nicht umgemeldet hat ?
[/quote]
Hallo C.,
stimmt, so sieht es in der Theorie aus. Und jetzt kommt die Praxis: Selbst wenn Du als Verkäufer im Recht bist, warum willst Du das Risiko eingehen, ggf. viel Zeit und auch Geld aufzuwenden, um zum Anwalt zu laufen, damit Du auch zu Deinem Recht kommst?
Und spätestens, wenn Dich wegen irgend einem Blödsinn ein Gericht vom anderen Ende Deutschlands vorlädt, wirst Du feststellen, dass es keine gute Idee war.
Daher auch von mir der gute Rat: Niemals ein Fahrzeug dem Käufer zugelassen übergeben, egal, was der verspricht bzw. was im Vertrag steht. Kaufverträge sind Privatrecht, da hilft die Zulassungsstelle auch nicht unbedingt weiter.
Wo ist das Problem ? Es soll doch Leute geben, die haben 2 Wagen.
Das ist überhaupt kein Problem. Du meldest einfach den neuen Wagen an. Da ist nichts zu beachten. Ist doch egal, ob der verkaufte noch auf dem Papier auch auf Dich gemeldet ist.
Dann hast Du eben 2 Autos.
Wo siehst Du da ein Problem ?
Die anderen möglichen Probleme hast Du ja gehört, warum man möglichst nicht den Wagen angemeldet verkaufen und übergeben soll.
Hallo,
ich habe die Praxis geschildert. Die Theorie ist das, was allgemein - und so auch hier - verbreitet wird.
Mir ist weiterhin unklar, warum man viel Zeit und Mühe aufwenden sollen müßte. Man hat jeden notwendigen Nachweis dafür, daß die Karre zum Zeitpunkt x den Besitzer gewechselt hat. Das reicht vollkommen aus. Im schlimmsten Fall schickt oder faxt man den Kaufvertrag zur Bußgeldstelle bzw. zur Versicherung. Wer letzteres vermeiden will, kann auch die jeweils dafür vorgesehenen Teile des Kaufvertrages beim Straßenverkehrsamt (bzw. der Zulassungsstelle) und der Versicherung unmittelbar nach Verkauf einwerfen oder abgeben. Damit ist man sofort aus dem Schneider.
Das einzige, was dann noch etwas dauert, ist die Rückerstattung der KFZ-Steuer, aber darauf hat der Umstand keinen Einfluß, ob man die Karre nun abgemeldet verkauft oder eben nicht.
Gruß
C.