[MOD] - Kopierschutz

Hallo,

weil es immer wieder Missverständnisse über das Urheberrecht gibt und Mitglieder wegen Fragen illegale Handlungen unterstell werden, möchte ich das endlich mal klar stellen.

Auszüge aus dem UrhG:

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden…

Das ist wohl dann gemeint. Aber …

_Abschnitt 8
Besondere Bestimmungen für Computerprogramme

§ 69a Gegenstand des Schutzes

(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung._

Ich hoffe, das beseitigt die Missverständnisse.
§ 69a (5) erlaubt ausdrücklich das erstellen einer Sicherheitskopie von Computersoftware (dazu zählen auch Spiele) auch, wenn dazu ein Kopierschutz umgangen werden muss.

Gruß Rainer

Juhu Juhu endlich mal ein pädagogisch wertvoller Beitrag den sich alle hängengebliebenen möchtegern Justitias mal durchlesen sollten!