Hallo
Wie trotzdem noch nicht jedem bekannt ist, ist Deutschland
seit circa eintausend Jahren ein föderales Staatswesen , in dem
wie bitte? Nachhilfe in Geschichte nötig?
Weiß Gott nicht, nein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Heiliges_R%C3%B6misches…
Die Geschichtsschreibung ist im Fluss und ins Internet darf praktisch jeder alles einstellen, darum würde ich Wikipedia in geschichtlichen Dingen nicht als Quelle erster Wahl ansehen, aber bitte: Der verlinkte Text stützt nur meine Argumentation. Das HRR war ein seinem Wesen nach supranationales Gebilde, sowohl als Völkerrechtssubjekt nach außen wie auch als übergeordnete Zentralgewalt nach innen zwar formal vorhanden, aber praktisch nicht handlungs- und damit auch nicht durchsetzungsfähig. Es war im wesentlichen nur die Reichsverfassung selbst einheitlich, in Form staatsrechtlicher Regularien z.B. zur Kür des Königs. Ansonsten regierten im Alltag der Menschen das örtlich geltende Landrecht und der lokale Fürst. Deutschland war in den letzten tausend Jahren genau nur in der Nazizeit Zentralstaat mit einheitlicher Gesetzgebung - und das Ergebnis reicht dann auch wieder für die nächsten tausend Jahre.
der Grundsatz gilt, dass grundsätzlich das Landesrecht und
damit die Nennung des Landes für die Beurteilung eines
juristischen Sachverhalts ausschlaggebend ist, so lange und so
weit nicht der Bund im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung
eine Kompetenz an sich gezogen hat.
Sagen wir mal so: Für die meisten Rechtsfragen dürfte
Bundesrecht relevant sein.
Das kommt wohl auf die Rechtsgebiete an. Gewiss neigt die juristische Ausbildung in Deutschland dazu, sich vorrangig mit dem Bundesrecht (primär bürgerlichem und Strafrecht) zu befassen, weil man da wenigstens eine einheitliche Basis in der Ausbildung hat. Das sollte aber nicht dazu verführen, zu übersehen, dass einstweilen das Subsidiaritätsprinzip weitergilt: Der Bund hat nur dort dreinzureden, wo es nötig und damit erlaubt ist. Und auf vielen Rechtsgebieten ist es das nicht, bzw. es bestehen zumindest Bundesrecht und (weitergehendes) Landesrecht nebeneinander.
http://bundesrecht.juris.de/gg/art_74.html
Könnte man eigentlich eine neue FAQ einrichten (oder gibt es
etwa schon eine?), auf die man verlinken könnte und die den
Fragesteller über diesen Sachverhalt informiert?
Da die meisten Fragesteller eher zu den juristischen Laien
gehören: Was erwartest Du davon, außer völlige Verwirrung?
Du meinst, weil viele hier schon an den hell erleuchteten und höchst einfach umschiffbaren Klippen der FAQ 1129 stranden? Dieser Logik folgend müsste man die dann vielleicht auch streichen?
Aber es spricht sicher nichts dagegen, dass Du hierzu einen
aussagekräftigen Text verfasst, der in die FAQ mit aufgenommen
wird.
Ich will ja überhaupt keinen langatmigen Text. Das dürfte reichen: „Auf vielen Rechtsgebieten kommt es für die Beurteilung eines Falles darauf an, welchem Bundesland dieser zuzuordnen ist, da landesrechtliche Vorschriften maßgebend sein können oder es sogar überhaupt keine bundeseinheitliche Gesetzgebung gibt. Daher sollte im Zweifel das Bundesland mit angegeben werden, in der Schweiz der Kanton.“
Gruß
smalbop