Liebe Leser,
angenommen ein Fotograf portraitiert fremde Menschen, die er vorher gefragt hat ob er sie fotografieren darf, auf der Straße.
Vielleicht nicht nur in Deutschland, sondern vielleicht auch während eines Auslandsaufenthaltes.
Nun möchte dieser Fotograf zukünftig vielleicht gerne solche Fotos verwenden dürfen um sie in einem Fotobuch (ggf. auch auf seiner Website) zu veröffentlichen, und zu diesem Zwecke also die Personen, die er fotografiert hat, etwas unterschreiben lassen.
Um die Fotografierten nicht unnötig abzuschrecken würde er den Model-Release-Vertrag o.ä. gerne so kurz wie möglich gestalten, so dass man ihn eben quasi „auf der Straße“ unterschreiben könnte und den Menschen anbieten, dass sie in jedem Fall ihr Foto, wenn es veröffentlicht wird, digital zugesendet bekommen.
Die Frage wäre dann- würde es genügen zu schreiben dass der Fotografierte mit seiner Unterschrift und Angabe seiner Emailadresse zustimmt, dass sein Foto für Projekt XY verwendet werden darf und er per Mail dann eine Kopie des Fotos bekommt sollte es veröffentlicht werden?
Und wie wäre es bei Kindern und Jugendlichen?
Vermutlich würde ein zu langer Vertrag in keinem Verhältnis zu einem Schnappschuss stehen und abschrecken, zumal der „Vertrag“ ja eher eine kuze Einverständiserklärung darstellen sollte und auch in mehrere Sprachen übersetzt werden würde.
Wäre man mit einer kürzeren Version rechtlich im Falle des Falles auch abgesichert?
Wie wird sowetwas allgemein gehandhabt?
Wichtig: Es würde sich ganz klar um Portraits handeln, also Bilder, auf denen die jeweilige Person im Fokus ist.
Durchaus künstlerisch angehaucht. 
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
MfG, Anna