Ich habe vor etwa fünf Wochen die Firma Tiscali beauftragt, für uns einen T-DSL Erstzugang und eine Flatrate zur Verfügung zu stellen. In dem Gesamtangebot, das ich dabei annahm, wurde auch ein Modem zum Nullkostenpreis mit Versandkosten in Höhe von 15 Euro versprochen.
Gemäß den AGBs von Tiscali widerrief ich diesen Auftrag aber innerhalb der zeitlichen Frist schriftlich und per Einschreiben. Bis heute habe ich noch keine Bestätigung dafür erhalten.
Als mir die Firma vor zwei Wochen per Mail mitteilte, sie würden jetzt beginnen, den Auftrag auszuführen, teilte ich ihnen per Telefon und per e-mail mit, ich hätte diesen widerrufen, sie sollten die Ausführung also einstellen. Am Telefon teilte man mir mit, der Widerruf sei noch nicht erfaßt, auf die Mail erhielt ich keine Antwort.
Heute, etwa zwei Wochen später, kam nun schließlich das Modem, das meine Mitbewohnerin gegen Zahlung der 15 Euro Versandkostengebühr entgegennahm.
Nebenbei: Tiscali wird bei der Ausführung des Auftrages spätestens da an ein Problem stoßen, wenn sie für unseren Anschluß den DSL - Port bei der Telekom freischalten wollen, da der mittlerweile schon durch eine andere Firma freigeschaltet worden ist.
Nun zur Frage: Muß ich das Modem zurückschicken? Wenn ja, sofort oder soll ich warten, ob die sich danach erkundigen (vielleicht vergessen die in ihrem Wust ja das Modem)?
Wer trägt die Versandkosten?
Vielen Dank für die Beantwortung im voraus,
Schöne Grüße,
Christian
Die scheinen einen schlechten Service, aber gute Anwälte zu haben.
Je jünger die Berichte werden, um so positiver werden sie aber auch.
Raten fällt schwer, aber um mich nicht um die Portokosten zu streiten würde ich in der Situation abwarten. (Mine Meinung, wie ich mich verhalten würde, kein Rat!!!)
Nach Deiner Beschreibung solltest Du in der Situation sein, daß Dir etwas zugesandt wurde, das Du nicht (mehr) bestellt hast. Das würde bedeuten, daß Du keine Verpflichtung hast und das fremde Gut lediglich für einen angemessenen Zeitraum für den Eigentümer aufbewahren mußt. Du darfst es nicht mutwillig zerstören, darfst es aber nutzen und in dem Fall, daß es ohne Deine Absicht Schaden nimmt, bist Du dafür nicht verantwortlich.
Na ja, ne Mail kostet ja nix. Schreib denen, daß sie das Modem abholen können, dann bist Du ganz auf der sicheren Seite. (Aber ausdrucken! Auch nen Screenshot vom Sendevermerk!) den Richter, der dir dann noch nen Strick dreht (Kunde gegen Tiscali) wird’s wohl nicht geben. Das würde ich mich sogar ohne Versicherung trauen.
(… dummerweise habe ich vor Gericht noch nie gewonnen. )
Ich habe vor etwa fünf Wochen die Firma Tiscali beauftragt,
für uns einen T-DSL Erstzugang und eine Flatrate zur Verfügung
zu stellen. In dem Gesamtangebot, das ich dabei annahm, wurde
auch ein Modem zum Nullkostenpreis mit Versandkosten in Höhe
von 15 Euro versprochen.
Gemäß den AGBs von Tiscali widerrief ich diesen Auftrag aber
innerhalb der zeitlichen Frist schriftlich und per
Einschreiben. Bis heute habe ich noch keine Bestätigung dafür
erhalten.
Stelle bei der Post, wenn Du nicht per Rückschein geschickt hast bei der Post eine Nachforschungsantrag wo dein EINSCHREIBEN ABgebleiben ist.
Dann kommt es darauf an was eher da war dein Rücktritt oder das Modem
Johannes
Als mir die Firma vor zwei Wochen per Mail mitteilte, sie
würden jetzt beginnen, den Auftrag auszuführen, teilte ich
ihnen per Telefon und per e-mail mit, ich hätte diesen
widerrufen, sie sollten die Ausführung also einstellen. Am
Telefon teilte man mir mit, der Widerruf sei noch nicht
erfaßt, auf die Mail erhielt ich keine Antwort.
Heute, etwa zwei Wochen später, kam nun schließlich das Modem,
das meine Mitbewohnerin gegen Zahlung der 15 Euro
Versandkostengebühr entgegennahm.
Nebenbei: Tiscali wird bei der Ausführung des Auftrages
spätestens da an ein Problem stoßen, wenn sie für unseren
Anschluß den DSL - Port bei der Telekom freischalten wollen,
da der mittlerweile schon durch eine andere Firma
freigeschaltet worden ist.
Nun zur Frage: Muß ich das Modem zurückschicken? Wenn ja,
sofort oder soll ich warten, ob die sich danach erkundigen
(vielleicht vergessen die in ihrem Wust ja das Modem)?
Wer trägt die Versandkosten?
Paketpost unfrei. mit Versendenachweis , lass einen Zeugen beim verpacken kucken Johannes
Vielen Dank für die Beantwortung im voraus,
Schöne Grüße,
Christian