Moderation beim Landgericht - Kostenrechng. d. RAi

Hallo,
wegen einer Behauptung über einen Bekannten, der deswegen Klage anstrebte, wurde ein Moderatoring beim Landgericht mit Rechtsanwaltspflicht angeordnet (Streitwert 10000 €). Die RAin, hat für ihre Dienst, die lediglich aus der Anwesenheit bei der Moderation im Landgericht bestand und den Worten: „Wir nehmen das Urteil an“ (Vergleich) keinerlei Tätigkeiten erbracht, weder schriftlich noch telefonisch. Ist Ihre Kostenrechnung: insges. 1721 € + Mehrwertsteuer (326,99) gerecht? Gelten beim Moderatoring auch die üblichen Gerichtsgebühren, die in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt wurden?

Guten Abend!

Hallo,
wegen einer Behauptung über einen Bekannten, der deswegen
Klage anstrebte, wurde ein Moderatoring beim Landgericht mit
Rechtsanwaltspflicht angeordnet (Streitwert 10000 €).

Unfassbar, da ist man mal drei Tage nicht im Büro und schon ändern sie wieder das Prozessrecht. Ich habe keine Ahnung, was ein gerichtliches Moderatoring ist, aber ich gehe davon aus, dass es so etwas Ähnliches wie eine Mediation ist.

Die
RAin, hat für ihre Dienst, die lediglich aus der Anwesenheit
bei der Moderation im Landgericht bestand und den Worten: „Wir
nehmen das Urteil an“ (Vergleich)

Urteil? Vergleich? Beides zugleich?

keinerlei Tätigkeiten
erbracht, weder schriftlich noch telefonisch.

Aber kopflich und zeitlich. Erstens: Sie hätte ja auch ganz woanders sein können, aber sie war im Gerichtssaal. Zweitens: Sie hat viele Jahre studiert und führt ein Unternehmen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen, indem sie einfach weiß, was eine Meidation ist, welche Tragweite eine Erklärung vor Gericht hat, welche Folgen das haben kann und indem sie abschätzen kann, ob ein Vergleichsvorschlag vernünftig ist oder nicht. Drittens: Sie hat auch Angelegenheiten mit Streitwerten unter 300 Euro, zehn Schriftsätzen, drei Terminen und vierhundert Beratungsgesprächen, und dafür bekommt sie EUR 87,50. Viertens: Sie haftet für jeden Schaden, der aus ihrer Erklärung resultiert, mit ihrem eigenen Vermögen.

Ist Ihre
Kostenrechnung: insges. 1721 € + Mehrwertsteuer (326,99)
gerecht?

Habe ich auch raus. 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, 1,0 Einigungsgebühr, 20 Euro Auslagenpauschale. Macht genau EUR 1.721.

Gelten beim Moderatoring auch die üblichen
Gerichtsgebühren, die in diesem Fall nicht in Rechnung
gestellt wurden?

Wie gesagt: Ich kenne dieses Verfahren nicht. Aber bei der Mediation gilt: Ja.

Vielen Dank für die Antwort.
Ja, es handelt sich um eine Mediation , habe mich in dem Begriff geirrt. Mein Bruder hat dem vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt, sie hat es dem Richter gegenüber bestätigt. Das war ihr einziger Beitrag bei diesem Verfahren. Wozu eine gegenüber den Beteiligten als billiger angepriesene Mediation, wenn die RA-Kosten dieselben sind, wie bei einem normalen Gerichtsverfahren? Das wäre grob geschätzt ein Stundensatz von über 800 €.

Wozu eine
gegenüber den Beteiligten als billiger angepriesene Mediation,
wenn die RA-Kosten dieselben sind, wie bei einem normalen
Gerichtsverfahren?

Die Kosten sind nicht dieselben. Wenn etwa im Gerichtsverfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss, fallen allein dafür in aller Regel mind. vierstellige Eurobeträge an. Außerdem muss derjenige, der vor Gericht verliert, auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.

Das wäre grob geschätzt ein Stundensatz von
über 800 €.

Aber nur, wenn man die Sache eindimensional betrachtet. Wie man dir ja schon erklärt hat, richten sich die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Es kann sein, dass man mit einem sehr hohen Streitwert und sehr wenig Arbeit sehr viel verdient. Es kann aber auch sein, dass man für einen sehr niedrigen Streitwert Stunde um Stunde mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mandanten verbringt und praktisch nix dafür bekommt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mischkalkulation

Zudem - und auch das hat man dir ja schon gesagt - kann man die Leistung nicht rein zeitabhängig betrachten. Der Anwalt hat studiert, er hat ein Referendariat abgeleistet, er muss seine Kanzlei unterhalten (Mitarbeiter, EDV, Literatur, Räumlichkeiten usw.), und die Tatsache, dass er für einige Sachen nicht sehr lange braucht, ist nur der anderen Tatsache geschuldet, dass er eben vom Fach ist. Nach deiner Logik müsste ein schlechter Anwalt, der von nix Ahnung hat, mehr verdienen, weil er ja mehr Zeit braucht, um sich in die Sache einzuarbeiten. Das kannst du unmöglich ernst meinen. Und schließlich - auch dies hat man dir gesagt - muss der Anwalt für sein Handeln haften.

3 „Gefällt mir“

Hallo,

deine Anfrage wurde ja durchaus einleuchtend beantwortet. Vielleicht noch ein kleines Beispiel als Erläuterung:

Du hast einen Umbau an einem Haus vor, bei dem du eine Wand abreißen willst. Allerdings hast du Angst, dass dir dann das ganze Haus einstürzt. Also beauftagst du einen Sachverständigen, der sich die Sache anschaut und sein ok gibt. Seine dir gegenüber sichtbare Leistung gipfelt in dem Urteil: „Ja, die Wand kann weg“.
Nun, es sind nur wenige Worte, in denen aber das gesamte Wissen und die Erfahrung des Sachverständigen steckt und der bei einem Einsturz haften würden. Bei dem Rechtsanwalt verhält es sich genau so, auch er sagt nicht nur automatengleich etwas, sondern es ist die Quintessenz aus Wissen und Erfahrung, für das er lange hat lernen müssen.

Mir erklärt aber dein Beitrag, warum manche Anwälte auf meine Leistungsbescheide mit einem mehrseitigen sehr umfassenden Schreiben den (erfolgslosen) Widerspruch begründeten. Sie mussten ihren Mandanten zeigen, dass sie für ihr Geld auch was schreiben, ob es sinnvoll ist oder nicht, war eigentlich egal. Hätten sie nur kurz das Wesentliche geschrieben, wäre der Mandant spätestens bei der Kostenrechnung sehr unzufrieden gewesen.

Gruss

Iru

Hallo,

und was wäre gewesen, wenn die Tätigkeit in genau dieser Angelegenheit den Anwalt wochenlange Arbeit gekostet, und am Ende eine Rechnung nach Zeitaufwand über einen Betrag jenseits des Streitwerts dabei heraus gekommen wäre?

Die durch die Kopplung der anwaltlichen Vergütung an den Streitwert sich ergebende Mischkalkulation ist für Anwälte und Mandanten in gleichem Maß von Vorteil, auch wenn der Mandant, der nur gerade den einzelnen Fall hat, in dem der Aufwand im Vergleich zum Streitwert eher gering ist, sich natürlich ärgern mag. Er könnte aber morgen schon in die Situation kommen, in der er von diesem System in einem anderen Fall massiv profitiert. Und mancher Privatmensch, der nur einen einzigen richtig aufwändigen Fall mit kleinem Streitwert in seinem Leben hat, macht mit dieser Regelung ein richtig gutes Geschäft (und der mit dem einfachen Fall mit dem hohen Streitwert eben ein schlechtes).

Eine Best-Price-Garantie im Sinne „Hauptsache billig für den Mandanten“ gibt es glücklicherweise in allen Tätigkeiten, in denen es um den Einsatz des eigenen Wissens geht (was teuer erworben werden muss) zum Glück nicht. Sonst könnten Anwälte, Steuerberater, … alle schnell den Laden zusperren.

BTW: So ganz glaube ich die Falldarstellung ohnehin nicht, denn vor dem Termin gab es doch sicher das ein oder andere Telefonat/eine Vorbesprechung/wurden Schriftsätze/Akten gelesen, … Otto-Privatmensch vergisst gerne, dass Anwälte nicht nur aus Langeweile den ganzen Tag im Büro sitzen, und sich freuen, wenn endlich mal jemand am Telefon ein interessantes juristisches Problem diskutieren möchte, oder zum (vom Anwalt natürlich aus reiner Großherzigkeit spendierten) Kaffee vorbei kommt. Sorry, aber Zeit ist Geld, und Kanzleiräume, Personal, Kaffee, … kosten nun man Geld, was verdient sein will (und dies dummerweise durch Kostennoten an Mandanten).

Gruß vom Wiz

Hi
du weisst also, wie lange die Anwältin (ohne dass der Mandant dabei war) über den Fall gehangen hat, wieviel sie (und die evtl. Schreibkräfte und sonst. Büromitarbeiter) an Zeit investiert haben etc.
Die Anwältin hat auch zufälligerweise ihr Büro direkt im Gerichtsgebäude, so dass Anfahrts- und Rückfahrtzeiten nicht anfallen. Auch fanden keine Vorgespäche statt, in denen die Anwältin mit dem Mandanten das Vorgehen besprochen hat…
Und überhaupt: hätte der Mandant keinen Anwalt eingeschaltet- hätte er auch nix bezahlen müssen.

Gruß
HaweThie

Nochmals danke.
Der Mandant war bei dem Verfahren ebenfalls anwesend und war auch in der Lage, die Dauer der Verhandlung zu benennen. Zudem wurde ihm zuvor die Zuziehung eines eigenen Rechtsbeistands als Pflicht auferlegt, obwohl er dies von sich aus nicht beabsichtigte und sich ansonsten auch nicht darum bemüht hätte. Die dem Mandanten bis dahin völlig unbekannte RAin kam aus dem Ort, an dem das Verfahren stattfand, hatte also keine langen Wege.

PS. Für eine Rechtsauskunft, wenn auch kostenlose, empfinde ich den Ton der Antworten schon - gelinde ausgedrückt - etwas sehr barsch.
Aber trotzdem ganz herzlichen Dank!