Die Miete erfolgt auf Grundlage der Baupläne und der Baubeschreibung, da der Neubau zu dem Zeitpunkt noch im Bau ist… ohne Besichtigung der Wohnung.
Bei der Besichtigung der „Musterwohnung“ ein Jahr nach Vertragsabschluss und 1 Monat vor Einzug fällt auf, dass der Ausbaustandard der Wohnung qualitativ nicht den Erwartungen entspricht. Jedoch sind die meisten Dinge entsprechend der sehr kurzen Baubeschreibung wohl doch so zu aktzeptieren (billige Dunstabzugshaube, keine Schublade unter dem Backofen, hoch abstehend angeprachtes Ceran-Kochfeld, billigste Spüle mit extrem wackliger Armatur).
In der Baubeschreibung wird jedoch von „modernen Sanitärgegenständen“ gesprochen. Die Besichtigung des Bads ergab, schräg eingebaute Spültasten, Armaturen mit einer relativ Plastikmässigen Anmutung (auf jeden Fall Kunstsoff), ein extrem kleines Waschbecken, eine Duschtasse, deren Einstieg ca. 25 cm hoch liegt (vielleicht sogar höher), eine sehr eigenwillige Verfliesung (teilweise schräg abfallend angeprachte Fliesen am Badewannenrand), keine Vorrichtung für den Spritzwasserschutz der Dusche, keine Haltegriffe… dürfte man bei einem Mietpreis von 13 Euro kalt (14 Euro ohne Berücksichtigung der 20gm Dachterasse zu einem Viertel) in Hamburg Winterhude mehr erwarten? Kann man das bei Wohnungsübergabe anmerken? Sollte man dies vielleicht schon vorher kommunizieren? Oder erst danach?
Modern ist ein weitläufiger Begriff, eindeutiger wäre wohl „hochwertiger Sanitärgegenstände“ gewesen. Modern können schließlich auch billige Sanitärgegenstände sein.
Ob der Mietpreis gerechtfertigt ist, weiß ich nicht, da ich die Mietpreise von HH nicht kenne.
Ob der Mietpreis gerechtfertigt ist, weiß ich nicht, da ich
die Mietpreise von HH nicht kenne.
hamburg hat einen schnitt von rund 10eur/qm (warm). wenn es ein neubau ist und die lage vernünftig ist, sollte das schon ok sein. kommt eben drauf an, wo in winterhude die butze liegt (bin auch hamburger…)
… ich denke im Grunde passt der Preis schon… aber ich muss ehrlich zugeben die Duschtasse auf 25 cm Höhe, dass ist für mich nicht „state of the art“… dass habe ich zum letzten Mal in 60er Jahre Wohnungen gesehen… (selbst unser 80er Jahre Bau hatte da schon was akzeptableres drin).
Ich würde das jedenfalls nicht „modern“ nennen.
… da bricht man sich ja die Hacken, beim Ein- und Aussteigen…
…die Duschtasse auf 25 cm Höhe, dass ist für
mich nicht „state of the art“…
so sind die Geschmäcker eben verschieden. Wir haben uns damals extra eine mit hohem Rand ausgesucht, weil man da auch mal einen Säugling / ein Kleinkind drin baden lassen kann.
Wie sagt man so schön: jede Seite hat zwei Medaillen. Oder so.
Gruß
loderunner
Schön wärs, die Duschtasse ist nicht sehr tief… sondern nur auf 25 cm Höhe angebracht, ansonsten sogar eher flach… gut kann auch sein, dass meine Erinnerung mich da täuscht… aber nein, tief war die Wanne nicht, nur sehr hoch oben angebracht.
Ich sehe beispielsweise sogar das Risiko, dass eine große Person, den Duschkopf nicht auf eine akzeptable Höhe einstellen kann (vielleicht so mittig Hals), weil auch die Stange eher tief unten befestigt schien… dass wäre aber dann ein Mangel, hoffe ich…
Schräg eingebauter Spülkasten würde ich als Mangel definieren, genau wie eine falsche Verfliesung. Wenn nicht ausdrücklich Namen von Sanitärherstellern angegeben sind und ggf. in der Baubeschreibung steht: Preis im Wert von … oder genaue Maße der Saniobjekte genannt werden, erlebt man dann so seine Überraschungen.
Man könnte aber nachfragen ob man ggf. gegen Mehrpreis eine etwas bessere Ausstattung bekommen kann.
dann sollte man nachfragen ob dies in der eigenen Wohnung nicht anders gelöst werden kann, denn gleich mit einem Mangel anzufangen bringt es ja auch nicht.
Schräg eingebauter Spülkasten würde ich als Mangel definieren,
genau wie eine falsche Verfliesung. Wenn nicht ausdrücklich
Namen von Sanitärherstellern angegeben sind und ggf. in der
Baubeschreibung steht: Preis im Wert von … oder genaue Maße
der Saniobjekte genannt werden, erlebt man dann so seine
Überraschungen.
Es geht hier aber um eine Mietwohnung. Oben angesprochenes gilt für den Vermieter als Vertragspartner des Handwerkers.
Wenn er nicht gleich selber gebastelt hat.
Man könnte aber nachfragen ob man ggf. gegen Mehrpreis eine
etwas bessere Ausstattung bekommen kann.
In einer gemieteten Wohnung?
Gruß
loderunner (ianal)