Moderne Sklavenarbeit

Hallo allerseits,

Herr X befindet sich in einem EU Land (nicht D) und dort kommen Installateure an Samstagen/Sonntagen/Feiertagen vorbei, um ihre Aufgaben im Auftrag eines grossen deutschen Energieunternehmens zu verrichten.

Konstellation
XXX (Energieunternehmen) beauftragt Z (Firma), bei der die Installateure angestellt sind.
Die Installateure sind keine Freiberufler oder anderweitig selbstaendig.

Herr X hoert jedesmal die Aussage: Wenn wir nicht 6*9-10h arbeiten oder uns ueber die Arbeitszeiten beschweren, fliegen wir sofort raus

Frage: Gibt es analog zum Arbeitszeitgesetz ein Gesetz auf EU Ebene, welches die Arbeitszeiten EU-weit reguliert und dieser Art der modernen Sklavenarbeit einen Riegel vorschiebt?

Gruss
n.

Hallo,

es gibt zwar eine EU-Richtlinie zur Arbeitszeit (2003/88/EG):
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2003/88/EG_%

die Herrn X aber nicht weiterhilft, da eine EU- Richtlinie im Gegensatz zu einer EU- Verordnung keine direkte Rechtswirkung hat, sondern durch die jeweilige nationale Gesetzgebung umgesetzt werden muß.
In Sachen wöchentliche Höchstarbeitszeit ist diese RL löchrig wie ein schweizer KĂ€se. Es kann daher durchaus sein, daß Herr X in einem Land arbeitet, das unter bestimmten Bedingungen eine höhere durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit als 48 Std. erlaubt. Herr X mĂŒĂŸte sich also erst mal ĂŒber die Gesetzeslage in seinem Land schlau machen und bei VerstĂ¶ĂŸen sich an die jeweils national zustĂ€ndige Behörde wenden.
Allerdings ist die Verfolgung von ArbeitszeitverstĂ¶ĂŸen nicht nur in Deutschland, sondern auch vielen anderen EU-LĂ€ndern eher lax.

&TschĂŒĂŸ
Wolfgang

Hi Wolfgang,

danke dir erstmal. Aber zur kleinen Klarstellung: Herr X ist Deutscher und arbeitet und lebt auch nicht permanent in dem genannten Land. Auch ist er nicht alleine, mit seiner Meinung, denn die lokalen Einwohner betrachten es ebenfalls als inakzeptabel.

Anwendung von nationalem Recht scheitert jedoch daran, dass sich in diesem Land jeder sein persönliches Recht „erkaufen“ kann. Effektiver koennte es sein, die deutsche Muttergesellschaft auf den Missstand hinzuweisen.

Gruss
n.

Hi Wolfgang,

danke dir erstmal. Aber zur kleinen Klarstellung: Herr X ist
Deutscher und arbeitet und lebt auch nicht permanent in dem
genannten Land.

Die NationalitÀt des AN spielt grundsÀtzlich keine Rolle, sondern der Ort der Leistungserbringung, wenn arbeitsvertraglich nichts anderes vereinbart wurde - zB bei Entsendung.

Auch ist er nicht alleine, mit seiner Meinung,
denn die lokalen Einwohner betrachten es ebenfalls als
inakzeptabel.

Dann sollen die dortigen Einwohner eine andere Regierung wÀhlen.

Anwendung von nationalem Recht scheitert jedoch daran, dass
sich in diesem Land jeder sein persönliches Recht „erkaufen“
kann.

Du hattest eine Rechtsfrage gestellt und diese beantwortet bekommen - die Praxis der Rechts anwendung ist ein ganz anderes Thema.

Effektiver koennte es sein, die deutsche
Muttergesellschaft auf den Missstand hinzuweisen.

Wenn Du Dich da mal nicht irrst. In vielen FĂ€llen nehmen deutsche Unternehmen die von Dir geschilderten MißstĂ€nde als zusĂ€tzlichen „Standortvorteil“ ganz bewußt in Kauf und haben tausende Ausreden, warum sie leider, leider auf die örtlichen ZustĂ€nde so gar keinen Einfluß haben.

Gruss

&TschĂŒĂŸ

n.

Wolfgang

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