Hallo
und herzlich willkommen im Leben!
Nein, ist es nicht. Also ja, ist es doch, aber nicht erst seit dem 1.11.2010, sondern gefühlt seit Ewigkeiten.
Was du meinst ist das: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/11/Rufnamen_nPA.html
Grundsätzlich werden auf dem Personalausweis und der Passkarte im
Feld „Vornamen“ wie bisher alle Vornamen in der Reihenfolge übernommen,
wie sie in der Geburtsurkunde eingetragen sind. Ausnahmen davon gibt es
nicht.
Dies gilt seit dem 1. November 2010 auch für die so genannte
maschinenlesbare Zone (MRZ) auf der Rückseite des neuen
Personalausweises bzw. unten auf der Vorderseite der Passkarte. In
Einzelfällen kann es vorkommen, dass aufgrund der begrenzten Zeichenzahl
nicht alle Vornamen in die MRZ eingetragen werden können. Dann werden
zuerst der Familienname und dann die Vornamen von links nach rechts aus
der Geburtsurkunde übernommen.
Aber (selbe Quelle wie oben): Rechtliche Rahmenbedingungen:
Alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach Belieben der
Bürgerinnen und Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt
werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1960 keinen
Rufnamen mehr. In der ehemaligen DDR wurden Rufnamen bis zur
Wiedervereinigung in Geburtsurkunden und Personalausweisen
unterstrichen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dein erster Ausweis seit 1960 ist! Dafür ist es dir aber „früh“ aufgefallen!
Nein, ist aber auch nicht nötig!
Entschuldige, aber wer hat dir so einen Blödsinn erzählt?
Gruß
Christa (übrigens mein zweiter Vorname und mein Rufname).