Moderne Verwaltung

Hallo Community,

ich habe drei Vornamen, wobei mein zweiter Vorname mein Rufnahme ist. Nun ist es ja so, dass seit dem 1.11.2010 alle Vornamen gleichberechtigt ist. Bei der Neuaustellung meiner Ausweise ist nun mein Rufname nicht mehr gekennzeichnet. Was ich persönlich unmöglich finde. Was kann ich machen, um meinen Rufnamen erkenntlich zu machen? Geht eine Umstellung der Reihenfolge der Vornamen, so dass mein Rufname vorne steht? Was ist mit der Einfügung meines Rufnamens als „Künstlername“, an erster Stelle?

Wer kann mir helfen, es ist einfach nicht zu verstehen, warum ich nun „Anna“ heißen soll anstelle von „Lara“.

Herzliche Grüße
Anna Lara Sabine

Guten Morgen!

So ganz verstehe ich das Problem nicht.
Alle, die dich bereits kennen, nennen dich doch weiterhin „Lara“.
Alle, die du nun kennenlernen wirst, lernen dich entweder persönlich kennen, sodass du dich mit dem Namen „Lara“ vorstellen kannst, oder über Dritte, die dich bereits kennen und dich als „Lara“ vorstellen werden.

Sollte jemand dich zuerst über deinen Ausweis kennenlernen, wird für denjenigen überhaupt nicht ersichtlich, welcher der drei Namen der Rufname ist. Dies kann er bei dir erfragen oder du kannst es ihm selbst sagen.

Wo hat es denn konkret Probleme damit gegeben? In irgendwelchem Schriftverkehr? Du wirst doch in Verträgen oder Anträgen vornehmlich nur deinen Rufnamen eintragen und hast also auch dort das Bestimmungsrecht, deinen bisherigen Rufnamen einzutragen.

Wo also liegt hier das Problem?

Gruß, Diva

Hallo
und herzlich willkommen im Leben!

Nein, ist es nicht. Also ja, ist es doch, aber nicht erst seit dem 1.11.2010, sondern gefühlt seit Ewigkeiten.
Was du meinst ist das: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/11/Rufnamen_nPA.html

Grundsätzlich werden auf dem Personalausweis und der Passkarte im
Feld „Vornamen“ wie bisher alle Vornamen in der Reihenfolge übernommen,
wie sie in der Geburtsurkunde eingetragen sind. Ausnahmen davon gibt es
nicht.

Dies gilt seit dem 1. November 2010 auch für die so genannte
maschinenlesbare Zone (MRZ)
auf der Rückseite des neuen
Personalausweises bzw. unten auf der Vorderseite der Passkarte. In
Einzelfällen kann es vorkommen, dass aufgrund der begrenzten Zeichenzahl
nicht alle Vornamen in die MRZ eingetragen werden können. Dann werden
zuerst der Familienname und dann die Vornamen von links nach rechts aus
der Geburtsurkunde übernommen.

Aber (selbe Quelle wie oben): Rechtliche Rahmenbedingungen:

Alle Vornamen sind gleichberechtigt und können nach Belieben der
Bürgerinnen und Bürger im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr genutzt
werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1960 keinen
Rufnamen mehr.
In der ehemaligen DDR wurden Rufnamen bis zur
Wiedervereinigung in Geburtsurkunden und Personalausweisen
unterstrichen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dein erster Ausweis seit 1960 ist! Dafür ist es dir aber „früh“ aufgefallen!

Nein, ist aber auch nicht nötig!

Entschuldige, aber wer hat dir so einen Blödsinn erzählt?

Gruß
Christa (übrigens mein zweiter Vorname und mein Rufname).

diese ausweise zeigst du nun jeden abend deinem ehemann, wenn’s ins bett geht? und der spricht dich dann mit dem falschen namen an, weil er nicht weiß, welches der richtige ist?

denk mal scharf nach: wem genau zeigst du deinen ausweis, ohne irgendwas dazu zu sagen, der dich dann mit vornamen anspricht?

Hi, die Antwort von christa ist die einzig richtige; denn so ist es und nicht anders.

Im Melderegister (wenigstens in Bayern) ist immer noch der Rufname bzw. gebräuchliche Vorname gespeichert, d.h. z.B. eine Wahlbenachrichtigungskarte wird mit dem dort gespeicherten gebräuchlichen Vornamen ausgestellt.

Ich verstehe das Problem nur zu gut; bei meinem Mann ist es genauso (also zweiter Vorname ist der gebräuchliche Vorname); wird aber von allen Firmen, Versicherungen etc. ignoriert.

Der vermutlich wirksamste Weg ist, dass auf dem Personalausweis oder Reisepass mit dem Familiennamen und dem gebräuchlichen Vornamen unterschrieben wird und bei Vertragspartnern darauf hinzuweisen.

Viel Gruß von Tara

Möglicherweise auch in Niedersachsen, denn ich habe gerade auf meine Wahlbenachrichtigung geschaut und dort steht auch nur Christa.

Das verstehe ich aber nicht. Man zeigt doch eigentlich nirgends nur den Ausweis, sondern man muss irgendwelche Formulare (Bestellformular, Versicherungsantrag o. ä.) ausfüllen, und dort kann er den Rufnamen angeben, oder nicht?

Gruß
Christa

1 Like

Hi Christa,
Versicherungen und viele andere neue Vertragspartner verlangen oft den Perso zur Personenidentitätsprüfung.
Der Mobilfunkanbieter meines Mannes ignoriert alle Angaben meines Mannes, richtet sich nur nach den Angaben im Ausweisdokument und verwendet für die Vertragsdaten und alle Briefe beide Vornamen in der Reihenfolge wie im Ausweisdokument. Da kann mein Mann mit dem Kopf wackeln oder Handstand machen, die ändern daran nichts. Wenigstens stehen beide Vornamen dort, dann ist es nicht so ganz deprimierend für ihn, denn den 1.Voranmen mag er überhaupt nicht.

Viel Gruß von Tara

Das Problem ist trotz dreier Vornamen in personenidentifizierenden Dokumenten bei mir noch nie aufgetaucht. Ich unterschreibe Alles natürlich nur mit dem Rufnamen. Auch Pass, Perso und Führerschein sind so unterschrieben. Hat noch nie ein Hahn nach gekräht. Schwierigkeiten können vielleicht dann auftauchen, wenn ich mir einen vierten Vornamen ausdenke, der nicht in der Geburtsurkunde steht.
Mir kommt das Problem ein bisschen konstruiert vor.

wenn die da halt zu blöde sind, kann man den laden auch wechseln, wenn’s einen denn stört.

und das kann man den deppen am anderen ende der leitung auch ganz schnell klarmachen - die leben schließlich vom geld des kunden, nicht umgekehrt.

ts,ts,ts, so ist die Einstellung eines jeden Menschens anders. Der Mobilfunkanbieter hat nur diese Schwäche, warum sollte man den wechseln wegen so einem Schwachsinn.

Bei meinem Personalausweis von 1987 und auch bei dem letzten Reisepass von 1996 war der Rufname unterstrichen, auch wenn es hier so manchen nicht passt. Ich bin Jahrgang 1960 und in meiner Geburtsurkunde ist mein Rufname unterstrichen.

Was mich daran nervt (was ich aber auch schon erklärt habe) ist, dass ich im Ausland öfter darauf hin gewiesen wurde, dass ich nicht die Person bin , die den Ausweis vorzeigt, da ich ja mit einem anderen Namen unterschreibe. So passiert in Kairo und in Manila.