Modernisierende Instandsetzung ?

In einer Eigentümergemeinschaft soll der 30 Jahre alte Aufzug komplett ausgetauscht werden. Der Aufzug wurde vom TÜV angemahnt, dass er repariert werden muss. Teile sind schwer zu bekommen. Die alte Flügeltür soll ohne Bauarbeiten durch eine Schiebetür ausgetauscht werden.

Ist diese Massnahme eine MODERNISIERENDE INSTANDSETZUNG oder ein BAULICHE VERÄNDERUNG?

Wieviel Stimmen sind erforderlich? Einfache Mehrheit oder 75% Mehrheit?

Hi Softi,

eine bauliche Veränderung wäre der nachträgliche Anbau eines Fahrstuhls oder aber die komplette Stillegung (quasi Abbau) desselbigen. Dieser müssten alle Eigentümer zustimmen.

Hier soll (und muss) aber der bereits vorhandene Lift instandgesetzt werden, ergo: keine bauliche Veränderung. Darüber, ob es nun eine modernisierende Maßnahme oder schlicht eine Instandsetzung ist, ließe sich streiten.

Ein Urteil dazu: http://www.baulinks.de/webplugin/2007/1frame.htm?101…

Grüße
Renee

Hallo Renee,

Es ist etwas altes vorhanden das durch etwas neues moderneres ausgetauscht wird.

Also müsste für einen Beschluss die einfache Mehrheit ausreichen, oder sehe ich das falsch.

Gruß
Softi