nein, wir sind Mieter einer Wohnung dieses Hauses und fragen uns, ob diese Maßnahmen eine Instnadhaltung darstellen und diese Kosten somit nicht auf die Miete umgelegt werden dürfen.
es dürfte sich um Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten handeln. Ich gehe jedenfalls davon aus. Und wenn das jetzt gemacht wird, hätte der Vermieter im Falle einer Modernisierung dieses vorher mitteilen müssen.
Na, dann darfst Du aber nicht schreiben „unser Haus“!
Alles, was Ihr an dem Haus macht und dann finanzielle Unterstützung vom Besitzer erwartet, muß vorher mit ihm abgesprochen werden. Alles!! Wenn Ihr es nicht allein bezahlen wollt!
Gruß Werner
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da hast du recht, aber darum ging es in ihrer Anfrage nicht. Sie wollte nur wissen, ob es sich um Modernisierungsmaßnahmen durch den Vermieter handelt, weil dann nämlich mit einer Erhöhung der Grundmiete zu rechnen wäre.