Wir hatten vor einigen Jahren bei unserem Vermieter/der Verwaltung angefragt, ob dieser unser Miethaus (7 Partien) nicht mal ans Kabelnetz anschließen lassen möchte.
Darauf hin wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass der Vermieter nichts dagegen hat, wenn wir uns in Eigeninitiative verkabeln lassen und Einzelverträge mit dem zuständigen Kabelbetreiber abschließen.
Haben wir auch gemacht, die Installation wurde von uns bezahlt (Mai 2000)!
Nun teilt uns die Verwaltung mit, dass der Vermieter einen „Gemeinschaftsvertrag“ (alle Partien) mit dem Kabelanbieter geschlossen hat, wir neben den monatlichen Grundkosten (in gleicher Höhe unserer derzeitigen Kosten) eine Anschlußgebühr von 35 EURO zahlen und darüber hinaus die Installtionskosten als „Modernisierungskosten“ (11 % p.a.) dulden müssen.
Würde ja bedeuten, dass wir gleich zweimal zahlen: seinerzeit Erstanschaffung Einzelkabelage und nun noch einmal in Form der „Modernisierungsumlage“.
Wenn der Vermieter einen Fahrstuhl einbauen will und ich als Mieter sag’ „Ich geh aber zu Fuß“, dann muss ich trotzdem die Modernisierung mit tragen - im Sinne von: Eine Modernisierung ist in jedem Fall vom Mieter zu dulden und zu bezahlen. Oder?
Der Vermieter hat geschrieben, „er hätte nichts dagegen, wenn wir Einzelverträge abschließen“, er schrieb nicht explizit, dass er auf eine Umlage verzichtet, sollte er doch irgendwann modernisieren.
Oder meinst Du, mit seinem Einverständnis zum selbstständigen Handeln entfällt die Basis für eine Modernisierungsumlage?
Gruß
Andreas
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dies ist keine Modernisierung. Der Zustand besdteht bereits und hier soll lediglich der Vertragspartner offenbar gewechselt werden.
Alle betroffenen Mieter setzen sich zusammen und lehnen gemeinsam den Vorgang ab. Lasst Euch - zumindest einer von Euch -von dem zuständigen Mieterverein beraten. Hier sind erhebliche Fragen zu klären, ebenso sind Massnahmen zu ergreifen und Absicherungen vorzunehmen.
Grüsse Günter
Wir hatten vor einigen Jahren bei unserem Vermieter/der
Verwaltung angefragt, ob dieser unser Miethaus (7 Partien)
nicht mal ans Kabelnetz anschließen lassen möchte.
Dies ist zwar keine Zusage, aber hier kann durchaus ein Verstoss gegen Treu und Glauben vorliegen
Darauf hin wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass der
Vermieter nichts dagegen hat, wenn wir uns in Eigeninitiative
verkabeln lassen und Einzelverträge mit dem zuständigen
Kabelbetreiber abschließen.
Haben wir auch gemacht, die Installation wurde von uns bezahlt
(Mai 2000)!
Nun teilt uns die Verwaltung mit, dass der Vermieter einen
„Gemeinschaftsvertrag“ (alle Partien) mit dem Kabelanbieter
geschlossen hat, wir neben den monatlichen Grundkosten (in
gleicher Höhe unserer derzeitigen Kosten) eine Anschlußgebühr
von 35 EURO zahlen und darüber hinaus die Installtionskosten
als „Modernisierungskosten“ (11 % p.a.) dulden müssen.
Welche Installationskosten. Ihr habt doch die Anlage selbst modernisiert. Der Vermieter hätte euch alle zumindest hinweisen müssen, dass er den Vertrag ändern will. Mitzuteilen, was nun zu zahlen ist, geht nicht. Also bitte beraten lassen.
Würde ja bedeuten, dass wir gleich zweimal zahlen: seinerzeit
Erstanschaffung Einzelkabelage und nun noch einmal in Form der
„Modernisierungsumlage“.
dies ist keine Modernisierung. Der Zustand besdteht bereits
und hier soll lediglich der Vertragspartner offenbar
gewechselt werden.
Jein! Nur 4 der 7 Mieter haben sich nach und nach über Einzelverträge mit Kabelanschluß versorgen lassen. D.h. für den Rest der Partien wäre es wohl eine Modernisierung, oder?
Alle betroffenen Mieter setzen sich zusammen und lehnen
gemeinsam den Vorgang ab. Lasst Euch - zumindest einer von
Euch -von dem zuständigen Mieterverein beraten. Hier sind
erhebliche Fragen zu klären, ebenso sind Massnahmen zu
ergreifen und Absicherungen vorzunehmen.
Was denn für Massnahmen und Absicherungen?
Dies ist zwar keine Zusage, aber hier kann durchaus ein
Verstoss gegen Treu und Glauben vorliegen
dies ist keine Modernisierung. Der Zustand besdteht bereits
und hier soll lediglich der Vertragspartner offenbar
gewechselt werden.
Jein! Nur 4 der 7 Mieter haben sich nach und nach über
Einzelverträge mit Kabelanschluß versorgen lassen. D.h. für
den Rest der Partien wäre es wohl eine Modernisierung, oder?
Ein Kabelanschluss muss von Dir nicht akzeptiert werden. Du musst dies jedoch der Hausverwaltung/dem Vermieter mitteilen.
Der Mieter muss den Anschluss nicht dulden, wenn eine ungerechfertigte Härte bestehen würde. Durch die von Dir früher vorgenommenen Investition würden die Zusatzkosten eine Härte bedeuten. Ausserdem ist durchaus - es gibt leider noch keine Urteile - im Rahmen des Gebotes zur Wirtschaftlichkeit eines vermieteten Objektes der § 556 (3) Satz 1 zu beachten. Dort wird ausdrücklich auf die Wirtschaftlichkeit verwiesen.
Die Kosten des Kabelanschlusses sind durch die Folgekosten als nicht wirtschaftlich anzusehen. Der Betrieb von SAT-Schüsseln ist erheblich kostengünstiger. Zunehmend gibt es auch Städte, die einstige Verbote der Schüssel aufheben, um den Bürgern einen kostengünstigen Betrieb eines Fernsehempfanges zu sichern.
Alle betroffenen Mieter setzen sich zusammen und lehnen
gemeinsam den Vorgang ab. Lasst Euch - zumindest einer von
Euch -von dem zuständigen Mieterverein beraten. Hier sind
erhebliche Fragen zu klären, ebenso sind Massnahmen zu
ergreifen und Absicherungen vorzunehmen.
Was denn für Massnahmen und Absicherungen?
Was geschieht mit den Verträgen, die ihr abgeschlossen habt ? Wer erstattet Euch die Kosten, die ihr bereits vorgestreckt habt und die der Vermieetr wegen der Anschlüsse bei Euch einspart. Sind in den Räumen bauseitige Arbeiten erforderlich. Wie hoch sollen künftig die Kosten sein, die euch betreffen ?
Dies ist zwar keine Zusage, aber hier kann durchaus ein
Verstoss gegen Treu und Glauben vorliegen
Inwiefern?
Ihr konntet durch das Verhalten des Vermieters davon ausgehen, dass er keinen Vertrag über Kabelanschluss abschliesst und eure Investition nicht umsonst ist.