Modernisierung

Hallo!

Die Vermieter wurden verpflichtet, Wasserzähler in den Wohneinheiten einbauen zu lassen. Dass dies als Modernisierung anzusehen ist, ist unstreitig.

Wenn der Vermieter aber nun alle daraus folgenden Massnahmen unterlässt, beispielsweise die Zählerdaten an den Wasserversorger zu melden, damit der Wasserversorger Einzelverträge mit den Mietparteien schließen kann, handelt es sich dann immer noch um Moderniserung? Schließlich werden die Wassergebühren ja noch (für das gesamte Haus) über den Vermieter beglichen, d.h. einem Mieter bringt der Zähler nichts, die Wasserkosten würden nachwievor über die qm-Zahl abgerechnet werden (naja, er könnte wenigstens den Verbrauch kontrollieren).

Oder ist der Modernisierungszuschlag erst dann zu zahlen, wenn der Mieter tatsächlich die Modernisierung nutzen kann, also wenn ein Einzelvertrag mit dem Wasserversorger zustande gekommen ist und er auch tatsächlich nur seine Wasserkosten tragen kann/muss?

Beste Grüße

Andreas

Hallo!

zu klären wäre hier zuerst einmal, ob die Mieter Hauptwasseruhren haben
( meist erkennbar, wenn auf der Wasseruhr das Wasserwerk eingestanzt ist und die Uhr wurde verplombt) oder handelt es sich um Zwischenzähler, die auch geeicht sien müssen, aber weiterhin erfolgt die Hauptabrechnung mit dem Vermieter. Bei Deiner Fragestellung vermute ich eher, dass es Zwischenzähler sind. Die Kosten sind umlagefähig, wenn die Uhren abgerechnet werden können. Auf welchem Weg dies erfolgt, über den Vermieter oder die Wasserwerke, ist hierbei unerheblich.

Grüsse Günter

Die Vermieter wurden verpflichtet, Wasserzähler in den
Wohneinheiten einbauen zu lassen. Dass dies als Modernisierung
anzusehen ist, ist unstreitig.

Wenn der Vermieter aber nun alle daraus folgenden Massnahmen
unterlässt, beispielsweise die Zählerdaten an den
Wasserversorger zu melden, damit der Wasserversorger
Einzelverträge mit den Mietparteien schließen kann, handelt es
sich dann immer noch um Moderniserung? Schließlich werden die
Wassergebühren ja noch (für das gesamte Haus) über den
Vermieter beglichen, d.h. einem Mieter bringt der Zähler
nichts, die Wasserkosten würden nachwievor über die qm-Zahl
abgerechnet werden (naja, er könnte wenigstens den Verbrauch
kontrollieren).

Oder ist der Modernisierungszuschlag erst dann zu zahlen, wenn
der Mieter tatsächlich die Modernisierung nutzen kann, also
wenn ein Einzelvertrag mit dem Wasserversorger zustande
gekommen ist und er auch tatsächlich nur seine Wasserkosten
tragen kann/muss?

Beste Grüße

Andreas

Hallo Günter,

angenommen, es sind keine Zwischenzähler (die noch nicht verplombt sind, da das Wasserwerk die Zähler noch nicht abnehmen konnte - mangels Zählerdaten) und der Vermieter schickte den Mietern Formulare zu, die das neue Vertragsverhältnis mit den Wasserwerken vorbereiten sollen. Diese wurden von den Mietern direkt an das Wasserwerk geschickt.

Dann würde doch künftig ein direktes Vertragsverhältbis zwischen Einzelmieter und Wasserwerk bestehen. Da dieses V. aber nicht zustandekommen kann, wenn der Vermieter die Zählerdaten nicht an das Wasserwerk meldet: Ist es dann eine Modernisierung (konkret: Muss der Modernisierungszuschlag schon beim Einbau der Zähler bezahlt werden, oder erst wenn das Vertragsverhältnis mit dem Wasserwerk beginnt?

Besten Dank und Gruß

Andreas

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