Modernisierung

Hallo, liebe Recht-Gemeinde!

A) Muss ein Vermieter die Modernisierung einer (leerstehenden) Wohnung in einem Mehrfamilienhaus den Mietern vorher ankündigen, auch wenn diese nur indirekt (durch Baulärm, Schmutz) von den Moderniserungsmaßnahmen betroffen sind?
Falls ja: gilt auch hier die Dreimonatsfrist (BGB)?

B) In welcher (Uhr-)Zeit dürfen die Baurbeiten (Lärm) durchgeführt werden?

D) Muss eine „Mittagsruhe“ eingehalten werden?
Falls ja, von wann bis wann (Hamburg)?

E) Wenn nicht unerheblicher Lärm entsteht? Recht auf Mietminderung?

F) „Schuttrutschen“, die direkt in einen Container und am eigenen Fenster vorbeiführen, müssen wohl geduldet werden, oder?

Besten Dank für Eure Bewertung!

Andreas

Hallo,

Hallo, liebe Recht-Gemeinde!

A) Muss ein Vermieter die Modernisierung einer (leerstehenden)
Wohnung in einem Mehrfamilienhaus den Mietern vorher
ankündigen, auch wenn diese nur indirekt (durch Baulärm,
Schmutz) von den Moderniserungsmaßnahmen betroffen sind?
Falls ja: gilt auch hier die Dreimonatsfrist (BGB)?

Ankündigung ja, wenn die Mieterschaft beeinträchtigt wird - Beeinträchtigung ist sehr subjektiv zu betrachten. Drei-Montas-Frist gilt nicht. Insbesondere ist der Mieter zu Gerüsten zu informieren, da hier der Mieter seine Versicherung [Hausrat] eventuell verständigen sollte.

B) In welcher (Uhr-)Zeit dürfen die Baurbeiten (Lärm)
durchgeführt werden?

D) Muss eine „Mittagsruhe“ eingehalten werden?
Falls ja, von wann bis wann (Hamburg)?

Beides beim Ordnungsamt der Stadt Hamburg hinterfragen, da hier regional unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der einzelnen Wohngebiete existieren.

E) Wenn nicht unerheblicher Lärm entsteht? Recht auf
Mietminderung?

Ja - aber angemessen.

F) „Schuttrutschen“, die direkt in einen Container und am
eigenen Fenster vorbeiführen, müssen wohl geduldet werden,
oder?

Ja - aber Mietmidnerung möglich - angemessen.

Christian