Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe zwei fragen an Sie, zum einen würde ich gerne wissen ob es Regelgerecht ist eine Modernisierung von über 10.000 Euro umzulegen ohne irgendwelche Quittungen Nachweise oder andere Belege ? Das Er 11% umlegen darf weiß ich schon von userem RA. Zum zweiten würde ich gerne wissen ob es in Ordnung geht eine Hauseingangstür die für alle Parteien im Haus war, nur für eine Partei zu öffnen und den anderen einen neuen Hauseingang zu schaffen den wir dann noch selbst zahlen müssen.
Hallo !
Es ist ohne Belege nicht möglich etwas umzulegen ohne irgendwelche Belege, da kann Ihnen ihr Finanzamt weiterhelfen. Letztendlich muss nachgewiesen werden eben durch Belege, dass modernisiert wurde…Sonst könnte ja jeder kommen …
Ich kenne mich mit Modernisierung aus, nicht mit rechtlichen Fragen, tut mir Leid
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dies sind rein rechtliche Fragen, zu denen ich leider keine Antworten geben kann, da mir hier die notwendigen Kenntnisse fehlen.
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Ich habe zwei fragen an Sie, zum einen würde ich gerne wissen
ob es Regelgerecht ist eine Modernisierung von über 10.000
Euro umzulegen ohne irgendwelche Quittungen Nachweise oder
andere Belege ?
Nein, das ist nicht korrekt. Eine detaillierte Abrechnung auf Grundlage nachvollziehbarer Rechnung kann man verlangen.
Zum zweiten würde ich gerne wissen ob es in Ordnung
geht eine Hauseingangstür die für alle Parteien im Haus war,
nur für eine Partei zu öffnen und den anderen einen neuen
Hauseingang zu schaffen den wir dann noch selbst zahlen
müssen.
Dazu kann ich nicht antworten, weil nicht bekannt ist, ob die Investition berechtigt ist. Renovierungen, die nur von einem Vermieter vorgenommen werden und die nur einer Partei nützen kann man nicht ohne weiteres allen Parteien aufbürden. Aber dazu müsste man den fall genau kennnen.