Modernisierung auf eigene Faust

Folgender Sachverhalt: in Küche und Bad befinden sich alte unansehnliche Fliesen die nun langsam ausgetauscht werden müssten. Dies würde der Mieter gerne selbstständig erledigen, er würde auch keine Kosten auf den Vermieter umlegen. Dieser besteht aber darauf, dass eine seiner Firmen die Modernisierungsarbeiten übernimmt und die Kosten der Mieter trägt. Das führt vermutlich zu einem höheren Kostenaufwand und natürlich möchte der Mieter das nicht. Welche Möglichkeiten und Rechte hat der Mieter in dem Fall?

… weiter mit den vorhandenen Fliesen zu leben oder auszuziehen.
Aus eigener schlechter Erfahrung rate ich jedem VM davon ab sich auf Arbeiten von Hobbyhandwerkern einzulassen. Das geht zwangsläufig irgendwann in die Hose. Aber so was von …

vnA

Moin auch,

der Mieter hat das Recht, die Kostenübernahme zu verweigern. Damit hat er auch das Recht zu riskieren, dass die Modernisierung nicht durchgeführt wird, weil der Vermieter offensichtlich nicht bereit ist, dafür selber zu bezahlen.

Ralph

Nein nein, es sollen keine Hobbyhandwerker ans Werk gehen sondern der Mieter würde die Maßnahmen auch durch eine Fachfirma ausführen lassen. Allerdings durch eine - arbeitsbedingt- ihm bekannte Fachfirma die definitiv preiswerter wäre als die des Vermieters.

Moin auch,

wenn der Vermieter die Kosten zahlt, kann er auch aussuchen, wer die Arbeiten übernimmt.

Ralph

Der Mieter zahlt die Sanierung, nicht der Vermieter!!!

Der Mieter zahlt die Sanierung, nicht der Vermieter!!!

Nein. Der Mieter MÖCHTE zahlen. Und er Vermieter möchte das eben nicht. Und er hat das Recht dazu. Es ist seine Wohnung.
Gruß
loderunner (ianal)

Naja- wenn der Vermieter sagen würde, ER trägt die Kosten dann wäre es dem Mieter natürlich völlig egal, wer die Arbeiten ausführt. In dem Fall ist es aber so, dass der MIETER etwas verändern möchte, dafür auch die Kosten übernimmt aber eben in diesem Fall dann nicht möchte, dass man ihm vorschreibt, welche Firma er zu nehmen hat.

Sieh endlich ein, dass die Wohnung dem VERmieter gehört. Und der allein hat das Recht zu bestimmen, wer da was wie renoviert, wenn es ans Eingemachte geht (also mehr als Tapete und Farbe). Entweder der Mieter akzeptiert, oder er zieht aus. Eigenmächtig neue Fliesen verlegen (lassen) geht aber sowas von ins Auge…
Gruß
loderunner (ianal)

nö, kann man ruhig eigenmächtig machen. man muss nur damit rechnen, dass der vermieter beim auszug darauf besteht, dass der ursprüngliche zustand wieder hergestellt wird. und wenn es die fliesen nicht mehr gibt, kann das ganz elendig teuer werden. außerdem muss man dann im zweifelsfall 2x zahlen…

Hi,

alle gehen davon aus, dass es sich um eine Modernisierung handelt.

Es könnte sich durchaus um eine Instandsetzung handeln, wenn man alte Fliesen erneuert. Die Erneuerung eines abgewohnten Teppisch ist ja auch keine Modernisierung, oder die Erneuerung alter sanitäter Anlagen.

Da wäre vielleicht zunächst mal zu prüfen.

Vorsorglich für die ganz genauen hier im Forum.

Instandhaltung oder Instandsetzung. Also bitte das passende raussuchen.

Wobei zugegebenermaßen Fliesen, nur weil sie alt und hässlich und nicht kaputt sind, nicht unbedingt ausgetauscht werden müssen.

Moderisierung ist ja ein umfangreiches Thema:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/modern…

Nicht immer unbedingt:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/rueckb…
Ausnahmen von der Rückbaupflicht:
…Eine weitere Ausnahme läßt die Rechtsprechung dann zu, wenn ein nachvollziehbares Interesse des Vermieters am Rückbau nicht ersichtlich ist (hier: Fliesenarbeiten) und in der Genehmigung kein ausdrücklicher Vorbehalt gemacht wurde. LG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 1998, Az: 63 S 240/98 Quelle: Grundeigentum 1999, 316-317.

Aber ok, hier liegt ja keine Genehmigung vor!
Allerdings gibt es mW dennoch Grenzen, wo der VM auf die Rückbaupflicht bestehen kann. Wäre ja auch nicht einleuchtend, wenn 50 Jahre alte Fliesen die nicht mehr erhältlich sind gg. neue getauscht werden und der VM dann auf genau diese uralten Fliesen besteht. Das wäre ja unverhältnismäßig. Er hat durch die neuen Fliesen ja keinen Nachteil.

Dankeschön. Die Hausverwaltung wurde nochmal angeschrieben und gebeten, den Vermieter zu kontaktieren. Die aktuellen Fliesen sind so alt und teilweise auch beschädigt, dass dem Vermieter garantiert kein Nachteil entsteht wenn neu gefliest wird. Aber gut, mal sehen was dabei rauskommt.

Allerdings gibt es mW dennoch Grenzen, wo der VM auf die
Rückbaupflicht bestehen kann. Wäre ja auch nicht einleuchtend,
wenn 50 Jahre alte Fliesen die nicht mehr erhältlich sind gg.
neue getauscht werden und der VM dann auf genau diese uralten
Fliesen besteht. Das wäre ja unverhältnismäßig. Er hat durch
die neuen Fliesen ja keinen Nachteil.

Vorsicht: Stell dir vor, man vermietet einen Altbau mit originalen Jugenstilfliesen und der Mieter tauscht sie aus, weil sie ihm zu altmodisch sind…
So was kann schwerst ins Auge gehen.

Jo

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