Wir betreuen eine Liegenschaft in Krefeld, und jetzt hat uns die Ablesefirma daraufhingewiesen, das es eine neue Generation von Heizkostenverteilern gibt.
Sie meinten da wir noch die Alten hätten, könnte es passieren, das wenn eines davon oder ein Heizkörper kaputt gehen würde, das dann die Abrechnung geschätzt werden müsste und wir deshalb lieber die neuen einbauen lassen sollten.
Jetzt meine Frage: Können wir die Miet- und Abrechnungsgebühren dafür eigentlich auf die Mieter umlegen?
Kauffrau der Grundstückswirtschaft !!??
Hallo erst einmal,
Jetzt meine Frage: Können wir die Miet- und
Abrechnungsgebühren dafür eigentlich auf die Mieter umlegen?
Da sollte man schnellsten die II. BV zur Hand nehmen. Und Ihr macht das gewerblich erfolgreich ?
Christian
Ja, aber mache nur Maklertätigkeiten 
Wenn du doch so erfolgreich bist: Gilt das als Modernisierung?
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Hi Sandra,
die Abrechnungsfirma will neue Geräte in den Markt drücken. Verständlich.
Jetzt meine Frage: Können wir die Miet- und
Abrechnungsgebühren dafür eigentlich auf die Mieter umlegen?
Ja, wenn Ihr sie als Modernisierung ausgeben könnt. Ob das wiederum möglich ist, solltest Du besser wissen als jeder andere, der nicht weiß, welche Geräte seit wann dort installiert sind.
Gruß Ralf
Miete und Modernisierung
Hallo Frau Maklerin,
Wenn Du nur Maklertätigkeiten ausübst, weshalb die Frage?
Wie soll eine jährliche Miete auf Geräte als Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden ???
Kopfschüttelnd
Christian
Hallo,
Ich übe nur Maklertätigkeiten aus, abgesehen von einem Objekt.
Das die jährliche Miete nicht als Modernisierung umgelegt wird ist klar, aber die einmaligen Kosten für Anfahrt, Installation etc. könnten doch theoretisch umgelegt werden.
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